WERDER MAGAZIN Nr. 345

MITMACHEN, GESUNDHEIT SCHÜTZEN! Auch für Superhelden gibt es keine Ausnahme: In unseren Bussen, Bahnen, an Haltestellen und Bahnhöfen gilt Maskenpflicht für MUND UND NASE. Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder unter 6 Jahren sowie Menschen mit attestierten Erkrankungen, die das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht erlauben.

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