WERDER MAGAZIN Nr. 346

Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder unter 6 Jahren sowie Menschen mit attestierten Erkrankungen, die das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht erlauben. Kinder und Jugendliche (6 bis 15 Jahre) dürfen weiterhin den herkömmlichen Mund- und Nasenschutz („Alltagsmaske“) tragen. MITMACHEN, GESUNDHEIT SCHÜTZEN! Auch für Superhelden gibt es keine Ausnahme: In unseren Bussen, Bahnen, an Haltestellen und Bahnhöfen ist das Tragen von medizinischen Masken für Mund und Nase Pflicht. JA, ZORRO!

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=