This is a SEO version of Tätigkeitsbericht Ärztekammer Nordrhein 2011_ePaper. Click here to view full version
« Previous Page Table of Contents Next Page »Ärztekammer Nordrhein
Jahresbericht 2011 | 15
Kammerversammlung
Patiomed AG
Die Bundesärztekammer wird aufgefordert, ihre über die Teil-haberschaft am Deutschen Ärzte-Verlag bestehende Beteiligung an der Patiomed AG aufzugeben. Es widerspricht der Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern, der Industriali-sierung des Gesundheitswesens den Weg zu ebnen und mithilfe von Insiderwissen eine unfaire Konkurrenz zu den bestehenden Versorgungsstrukturen aufzubauen.
Ärztliche Freiberufichkeit: Ärzte sind keine Kassenangestellten
Die Ärztekammer Nordrhein verwahrt sich gegen die Aufassung von Institutionen oder Körperschaften, Ärzte seien „Beauftragte des geschäftlichen Betriebs der Krankenkassen“. Diese Aufassung ist falsch. Ärzte sind als Freiberufer ausschließlich dem Wohl des Patienten verpfichtet. Die genannte Aufassung widerspricht der Freiberufichkeit und der auf den Landesheilberufsgesetzen fußenden Berufsordnung. Diese Rollenzuweisung wird weder durch das Sozialgesetzbuch V noch durch Verträge wie den Bundes-mantelvertrag Ärzte begründet.
Versorgungssituation und Ärztegesundheit
Die Kammerversammlung fordert den Vorstand der Ärztekammer auf, dringend und mit Nachdruck bei den verantwortlichen Insti-tutionen und Körperschaften darauf hinzuwirken, Bedingungen wiederherzustellen, unter denen eine angemessene Betreuung unserer Patientinnen und Patienten bei gleichzeitigem Erhalt der Ärztegesundheit gewährleistet ist. Hierzu gehören:
• Drastischer Abbau von bürokratischen und patientenfernen Aufgaben für Niedergelassene und Klinikärzte
• Wiederherstellung einer gesunden wirtschaftlichen Grundlage für die in der Versorgung tätigen Ärztinnen und Ärzte. Eine durchschnittliche Arztpraxis muss bei einer normalen Wochen-Arbeitszeit existenzfähig sein. Patientenferne Tätigkeiten infolge von Bürokratie sowie Fortbildungen sind hier eingeschlossen.
• Das Einwirken auf die Beendigung des Budget- und Regress- druckes auf niedergelassene Vertragsärzte
Genitale Mädchenbeschneidung (female genital mutilation)
Die Ärztekammer Nordrhein fordert Maßnahmen zur Stärkung des öfentlichen Bewusstseins über das Problem der genitalen Mädchenverstümmelung. Sowohl in der Ärzteschaft als auch in zuständigen Institutionen (Schulen, Kindergärten, Ausländer-behörden) ist das Thema im Rahmen des Kinderschutzes intensiver zu diskutieren.
Direktiven von Hochschulen an Ärzte zur Überprüfung von Gesundheitsstörungen von Studenten bei Prüfungen
Das Arzt-Patienten-Geheimnis darf nicht verletzt werden. Grundsätzlich sollte – analog den gesetzlichen Bestimmungen im Sozialrecht – nur das Ergebnis der Beurteilung zur Prüfungsfähig-keit mitgeteilt werden.
Müssen Studierende in Nordrhein ihre Krankheiten ofenlegen?
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein wendet sich aufs Schärfste gegen die Auslegung von Prüfungsordnungen an Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen, durch die Studierende gezwungen werden, ihren behandelnden Arzt zu bitten, die Symptome der Erkrankung der Universität mitzuteilen, falls die Studierenden wegen einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen können.
Wenn Studierende zusätzlich oder alternativ zu einem ärztlichen Attest, das die krankheitsbedingte Unfähigkeit bescheinigt, an einer Prüfung teilzunehmen, den Mitarbeitern von Prüfungsämtern Krankheits-Symptome schildern müssen, so ist dies nicht nur be-schämend für den Einzelnen, sondern datenschutzrechtlich höchst bedenklich und untergräbt das Recht der Patienten auf informa-tionelle Selbstbestimmung. Wenn diese Symptome dann durch medizinische Laien bewertet werden, führt diese Praxis in verfas-sungsrechtlich bedenklicher Weise zu willkürlichen Ergebnissen. Nur durch Einschaltung einer berufich ausreichend qualifzierten Instanz, nämlich des Arztes/der Ärztin, kann dieses verhindert werden. Die Kammerversammlung sieht die Notwendigkeit, ent-weder einen ärztlichen Dienst auf Seiten der Universität einzu- schalten oder alternativ die Anforderungen an die Beibringung eines ärztlichen Attestes auf die Bescheinigung der krankheits-bedingten Unfähigkeit, an einer Prüfung teilzunehmen, zu be-schränken. Etwaige notwendige Kontrollmaßnahmen sind dann in üblicher Art und Weise durch Einschaltung eines Zweitarztes oder eines Vertrauensarztes vorzunehmen.
Die Kammerversammlung beauftragt den Vorstand, bei der Landes-regierung zu klären, ob und in welchem Ausmaß auch Hochschulen in Nordrhein betrofen sind.
Unabhängig davon fordert die Kammerversammlung die Landes-regierung auf, diese diskriminierende Auslegung von Prüfungs-ordnungen schnellstmöglich zu beenden.
Gen-Diagnostik-Gesetz
Die Kammerversammlung möge beschließen, dass die Ärztekammer Nordrhein beim Robert Koch-Institut vorstellig wird und bei der Erarbeitung der Durchführungsbestimmungen zum
Gen-Diagnostik-Gesetz die berechtigten Interessen der Ärzteschaft durchsetzt, um eine angemessene, Bürokratie-minimierende und Rechtssicherheit vermittelnde Anwendung des Gesetzes im Arbeitsalltag von Klinik und Praxis zu gewährleisten.
Mobilität im Praktischen Jahr
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein setzt sich dafür ein, dass die Studierenden im Praktischen Jahr ihre Wahl des Ausbildungsplatzes unabhängig von der von ihnen besuchten Hochschule trefen können.
GKV-Finanzierungsgesetz
Die Kammerversammlung lehnt eine Änderung des SGB V durch das GKV-Finanzierungsgesetz ab, da die Honorar-Ungleichheit der nordrhein-westfälischen Kolleginnen und Kollegen gegenüber vielen anderen Bundesländern fortgeschrieben wird.
Entschließungen der Kammerversammlung
Aekno2011_v42_fpp.indd 15 23.08.11
This is a SEO version of Tätigkeitsbericht Ärztekammer Nordrhein 2011_ePaper. Click here to view full version
« Previous Page Table of Contents Next Page »