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16 | Jahresbericht 2011

Ärztekammer

Nordrhein Kammerversammlung

Grundsatz der Tarifpluralität

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil v. 7. Juli 2010 unter Bezug auf Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz den Grundsatz der Tarifpluralität bestätigt. Das Urteil bestätigt die unmittelbare Ver-bindlichkeit der vom Marburger Bund für die angestellten Ärztinnen und Ärzte ausgehandelten arztspezifschen Tarifverträge. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereini-gung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) streben nun gemeinsam an, diesen Grundsatz der Tarifpluralität aufzuheben und mit Hilfe einer gesetzlichen Regelung stattdessen eine Art Vertretungsmonopol der DGB-Gewerkschaften herzustellen. Eine derartige Gesetzgebung wäre eine massive Entwertung der in der Verfassung garantierten Koalitionsfreiheit.

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein appelliert an den Gesetzgeber, es bei der durch das Bundesarbeitsgericht bestätigten gegenwärtigen Rechtslage der Koalitionsfreiheit und der Tarifpluralität zu belassen. Es besteht demnach keine Not-wendigkeit eine gesetzliche Neuregelung durchzuführen. Ein Zurückstehen arztspezifscher Tarifverträge gegenüber den anderen Tarifverträgen würde die ohnehin bestehenden Probleme bei der Besetzung ärztlicher Stellen in den Krankenhäusern erheb-lich verschärfen. Damit würde die Versorgungssicherheit in den Krankenhäusern empfndlich beeinträchtigt.

Medizinische Versorgungszentren

Die Kammerversammlung fordert den Gesetzgeber auf, dass neu gegründete MVZ nur von Ärzten betrieben werden dürfen. Damit ärztliches Gedankengut, Moral und Ethik bei solchen Unternehmen eine wichtige Rolle spielen und nicht rein öko- nomische Interessen im Vordergrund stehen, sollen MVZ partnerschaftlich oder genossenschaftlich betrieben werden, wobei pro betreibendem Arzt maximal 2 Ärzte als Angestellte arbeiten dürfen.

Anhaltende Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz an nordrhein-westfälischen Krankenhäusern

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hält die hohe Zahl von Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz in NRW in Kranken-häusern für inakzeptabel, über die auch in der Aktuellen Stunde des Landtages am 12.11.2010 berichtet wurde.

Mit Befremden wird festgestellt, dass bei 101 Verstößen nur 7 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurden. Die Kammer-versammlung fordert die konsequente Ahndung der Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz.

Des Weiteren wird eine hinreichende personelle Ausstattung der Kontrollbehörden erwartet. Die Liste der geprüften und nicht beanstandeten Krankenhäuser soll veröfentlicht werden. Der Hinweis auf den Ärztemangel kann diese Verstöße nicht ent-schuldigen, denn Krankenhäusern, die gezielt Maßnahmen zur Ver-meidung oder zum Abbau von Mehrarbeit/Überstunden durchfüh-ren, haben im Durchschnitt weniger ofene Stellen zu verzeichnen als im Krankenhäuser ohne derartige Maßnahmen.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie imMedizinstudium

Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss sich als „roter Faden“ durch alle Stadien einer Berufskarriere ziehen und bereits im Studium beginnen.

Die Kammerversammlung unterstützt die diesbezügliche Forderung des Marburger Bundes und fordert deshalb alle Verantwortlichen auf, verstärkt Überlegungen dahingehend anzustellen, ob und gegebenenfalls welche strukturellen Veränderungen im Medizin-studium und im Praktischen Jahr erforderlich und zielführend sind. So hat der Medizinische Fakultätentag in seiner Resolution vom 04.06.2010 bereits auf die fehlenden einheitlichen Mutterschutz-regelungen für die Studienphase, auf fehlende Teilzeitmodelle in Studium und Weiterbildung sowie die unverhältnismäßige Härte in der Anerkennung der Fehlzeiten von nur maximal 20 Tagen hingewiesen (3 (3) ÄAppO) .

Es bedarf der gemeinsamen Anstrengungen von Politik, Universi-täten und Ärzteschaft, nunmehr zügig zu entscheidenden Verbesse-rungen zu kommen.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Krankenhaus

Die Kammerversammlung begrüßt die zunehmende Erkenntnis der Krankenhausträger, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für viele Beschäftigte im Krankenhaus und vor allem für Ärztinnen und Ärzte immer wichtiger wird.

Zu Recht betont die Studie des Deutschen Krankenhausinstituts zum Ärztemangel im Krankenhaus die Bedeutung familienfreund-licher Arbeitsbedingungen als einen wesentlichen Standort-, Image- und Wettbewerbsfaktor. So fällt zum Beispiel heute schon der Ärztemangel in Krankenhäusern mit betrieblicher Kinder- betreuung tendenziell niedriger aus als bei den Häusern ohne derartige Leistungen. Ähnliches gilt auch für den zweiten Kern-bereich der Vereinbarkeitsthematik, die Arbeitszeitgestaltung. Laut Studie sind in Krankenhäusern, die gezielt Maßnahmen zur Vermeidung oder zum Abbau von Mehrarbeit/Überstunden durchführen, im Durchschnitt 3,3 % der Stellen unbesetzt, während Krankenhäuser ohne derartige Maßnahmen 4,8 % ofene Stellen zu verzeichnen haben.

Die Kammerversammlung unterstützt die Forderung des Marburger Bundes und appelliert daher an die Krankenhausträger, ihre Bemühungen fortzusetzen und zu intensivieren. Vereinbarkeit muss als ein Unternehmensziel begrifen und umgesetzt werden. Dabei geht es im Wesentlichen um die Themen: • Kinderbetreuung,

• Arbeitszeitgestaltung und -fexibilisierung, • Wiedereinstieg, • Weiterbildung.

Versorgungsplanung

Die Kammerversammlung fordert das Bundesgesundheits- ministerium auf, hausärztliche Vertreter in die Planungen zur Neuorganisation der hausärztlichen Versorgungsplanung aktiv einzubinden.

Entschließungen der Kammerversammlung

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