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Ärztekammer Nordrhein

Jahresbericht 2011 | 21

Kammerversammlung

Verbesserung der Information des

„Ärztlichen Beirates zur Begleitung der Einführung einer Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen in NRW“ durch die gematik und die in die Durchführung der Anwendungen eingebundenen Institutionen

Sowohl der Deutsche Ärztetag als auch die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein haben bei der Forderung nach Einrich-tung eines Ärztlichen Beirates bei der Einführung der Telematik-infrastruktur vor Augen gehabt, dass eine aktive Einfussnahme derjenigen möglich ist, die primär mit dem Instrument arbeiten müssen. Diese Möglichkeit zur aktiven Einfussnahme fordert der Ärztliche Beirat in Nordrhein und Westfalen nunmehr ein. Für die geforderte kritische Begleitung durch den Ärztlichen Beirat ist unbedingt notwendig:

1. eine frühzeitige Einbeziehung der Mitglieder des Beirates in die Planung der Projekte schon in der Phase der Erstellung der Pfichtenhefte

2. ausreichende Hilfestellung und Information durch Experten der jeweiligen Anwendungsprojekte

3. die Schafung von Möglichkeiten für den Beirat, sich über Praktikabilität und Umsetzung im ärztlichen Alltag ein Bild zu machen

Die bisherige Informationspolitik der gematik wird als nicht aus-reichend angesehen:

In der Phase der Lastenhefterstellung stand dem Ärztlichen Beirat lediglich das Lastenheft „Notfalldatenmanagement“ aus der Bundesärztekammer zur Verfügung. Selbst nach der zwischen-zeitlichen Verabschiedung aller aktuellen Lastenhefte ist eine Einsichtnahme (noch) nicht möglich. Es besteht auch weiterhin die Gefahr, dass entsprechende Informationen zu spät oder ohne entsprechende fachspezifsche Zusatzinformation an den Beirat weitergeleitetet werden könnten.

Da jetzt der Beirat auch gesetzlich in der Verordnung verankert ist, ist es notwendig, auf eine Veränderung in der Kommunikation zwischen der gematik sowie den Verantwortlichen der Anwen-dungsprojekte und den Ärztinnen und Ärzten im Beirat zu dringen. Der Informationsfuss muss strukturiert und rechtzeitig erfolgen. Nur dann ist es dem „Ärztlichen Beirat zur Begleitung der Einfüh-rung einer Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen in NRW“ möglich, seine Aufgabe im Sinne des Gesetzes auszuführen.

Evaluation aller geplanten Anwendungen bei der Einführung des Aufbaus einer Telematikinfrastruktur (TI) imGesundheitswesen

Die Mitglieder der Kammerversammlung bekräftigen die Forderung der Ärzteschaft nach Evaluation aller umgesetzten Projekte und Teilprojekte aller geplanten Anwendungen bei der Einführung des Aufbaus einer Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen, bevor es zu einer breiten Anwendung in der Patientenversorgung kommt.

Keine verpfichtende Online-Anbindung bei der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen durch Selektivvertrag-Kennzeichnung

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein lehnt das derzeit vom GKV-Spitzenverband geplante Vorgehen einer Kennzeichnung der Mitgliedschaft von Selektivverträgen auf der

elektronischen Gesundheitskarte ab, weil damit die Verpfichtung besteht, die Vertragsdetails online vom Versichertenstammdaten-Dienst im Praxisverwaltungssystem (PVS) bzw. Krankenhaus-informationssystem (KIS) zu aktualisieren.

Die Ärzteschaft bedauert zudem, dass die von ihr geforderte und mit dem Bundesgesundheitsminister konsentierte konsequente Trennung der Patientendaten in PVS bzw. KIS vom Versicherten-stammdatendienst der Krankenkassen und die Freiwilligkeit der Onlineanbindung gezielt unterlaufen wird.

Die Mitglieder der Kammerversammlung bekräftigen die bisherigen gefassten ärztlichen Beschlüsse, die eine bedingungslose Trennung der Patientendaten in PVS bzw. KIS von Online-Diensten (wie zum Beispiel Versichertenstammdatenabgleich) fordern und eine Onlineanbindung von Praxen in das Ermessen jedes einzelnen Arztes stellen. Die Kammerversammlung sieht die Umsetzung dieser Forderungen als Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Einführung einer Telematik nach § 291 a SGB V .

Die Zeit ist reif: Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein fordern Verbesserungen der sektorübergreifenden Versorgung

Die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte erwarten nach Jahren einer reinen Kostendämpfungspolitik nun ein Gesetz, das das Ende der Trennung der Sektoren und der sektoralen Budgetierung vorbereitet, da nur so die Versorgungsgrenzen fexibilisiert werden können. Kurzlebige Versuche, die „Symptome“ der Struktur-probleme durch Bestrafungen per Gesetz aus der Welt zu schafen (Wartezeiten- und Mehrbettzimmerdebatte), gehen an den Ursachen der Probleme vorbei und trefen diejenigen, die jetzt schon die eigentliche Last der Versorgung tragen.

Statt immer neuer Einzelvorschriften benötigt das Gesundheits- wesen einen rational begründeten und an medizinischen Gegeben-heiten orientierten Rahmen. Dieser Rahmen muss der freiberuf-lichen ärztlichen Tätigkeit in niedergelassenen Praxen und dem stationären Bereich endlich wieder den Stellenwert einräumen, der für eine gute Patientenversorgung notwendig ist. Vor allem müssen aber Leistungsbereitschaft und Flexibilität gefördert und Kooperationen zwischen den Sektoren belohnt werden. Die Kammerversammlung hat ihre Forderungen in fünf Punkten formuliert, die im Wortlaut im Internet unter

www.aekno.de veröfentlicht sind.

Koalitionsfreiheit im Tarifrecht

Die Delegierten der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordern, die Koalitionsfreiheit im Tarifrecht wie bisher zu erhalten.

Erschwernisse bei der Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin beseitigen

Die Kammerversammlung bittet den Vorstand der Ärztekammer Nordrhein, sich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein gemeinsam zu bemühen, bestehende spezifsche Erschwernisse bei der Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin bestmöglich aus-zuräumen. Das Gleiche gilt für andere Facharztgruppen, bei denen der letzte Weiterbildungsabschnitt vor der Prüfung im vertragsärzt-lichen Bereich erfolgt (Praxis, MVZ).

Entschließungen der Kammerversammlung

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