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Ärztekammer
Nordrhein Rechtsabteilung
Beitrag
Die Kammerangehörigen sind verpf lichtet, sich jährlich zum Ärztekammerbeitrag einzustufen, und zwar nach ihren insgesamt erzielten ärztlichen Ein-künften. Einige Ärztinnen und Ärzte, die nicht ih-rer Erklärungspf licht zur Selbstveranlagung nach- kamen und auch auf eine Erinnerung der Ärz-tekammer nicht reagierten, mussten schließlich zum Höchstbeitrag gemäß § 4 Abs. 2 der Beitragsor-dnung veranlagt werden. Gegen diese Bescheide gibt es nur den Rechtsbehelf der Klage (vgl. Bürokratie-abbaugesetz II v. 9. Juli 2007) . Den Ärzten wurde eine 14-tägige Frist nach Zustellung des Höchstbei-tragsbescheides zur Nachweisführung eingeräumt, damit ein Berichtigungsbescheid ergehen konnte. Dieser Zeitraum wurde von vielen Ärzten genutzt. 15 Ärzte klagten in 2010 gegen die Höchstver-anlagung. Bis auf einen Fall konnten in 2010 die Klageverfahren abgeschlossen werden. Nach Nach-reichung von Einkommensteuerbescheiden bezie-hungsweise -erklärungen der Steuerberater ergin-gen Berichtigungsbescheide. Im Anschluss daran erfolgten die Klagerücknahmen, wobei die Gerichte den ärztlichen Klägern die Kosten des Verfahrens auferlegten, weil diese die für die Beitragsveran-lagung 2010 erforderlichen Angaben erst im Zeit-raum der Klage machten.
Koordinationsstelle Kreis- und Bezirksstellen
Wie sich die Zusammenarbeit zwischen der Hauptstelle der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) in Düsseldorf und den Kreis- und Bezirksstellen stärken und professionalisieren lässt, das stand im Mittelpunkt des im Mai 2008 gestarteten Modell-projekts „Bürokoordination Kreis- und Bezirksstel-len“. Als Modellregion fungierten die Kreisstellen Essen, Mülheim und Oberhausen. Der zweijährige Probebetrieb erfüllte die Erwartungen, sodass die Koordinationsstelle auf Beschluss des Vorstandes der ÄkNo im vergangenen Jahr in das ständige Auf-gabenspektrum der Kammer aufgenommen wurde. Neben der intensivierten Kommunikation zwischen den Gliederungen hat sich gezeigt, dass insbeson-dere das ehrenamtliche Engagement in den Kreis- und Bezirksstellen durch die Tätigkeit der Koordi-nationsstelle gesteigert werden kann.
Forum Kammerpraxis
Die stärkere Vernetzung der Gliederungen schlägt sich auch in der erfolgreichen Etablierung der Veranstaltungsreihe „Forum Kammerpraxis“ nie-der. Mit dem Forum knüpft die Ärztekammer an die regionalen Einführungsveranstaltungen für Mandatsträger zu Beginn der Legislaturperiode 2009–2014 an. Ziel ist eine weitere Steigerung der Servicequalität für die Kammermitglieder, ein ver-einfachter Wissensaustausch und einheitlicher Auf-tritt der Gliederungen sowie die Unterstützung der Vorstandsarbeit der vor Ort tätigen ehrenamtlich tätigen Ärztinnen und Ärzte.
In bis zu drei „Werkstattgesprächen“ pro Jahr sollen Themen behandelt werden, die praktischen Nutzen für die ehrenamtliche Tätigkeit haben. As-pekte sind beispielsweise aktuelle Entwicklungen der Kammerarbeit, rechtliche und politische Rah-menbedingungen, die Pressearbeit, das Beschwer-demanagement oder der Umgang mit Bürgeranfra-gen. Das erste Werkstattgespräch fand im Herbst 2010 statt, zahlreiche Ehrenamtler informierten sich dabei über Möglichkeiten und Grenzen lokaler Pressearbeit, den Umgang mit Medienvertretern, Beispiele für erfolgreiche Kommunikation und die Arbeit der Pressestelle der Ärztekammer Nordrhein. Das zweite Werkstattgespräch im Juni 2011 befasste sich mit aktuellen und grundlegenden juristischen Aspekten der Kammerarbeit.
Koordinatorin Kreis- und Bezirksstellen: Dipl. Biologin Christa Schalk, MPH Tel.: 0211-4302-2340 oder 0201-436030-35 E-Mail: christa.schalk@aekno.de
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