Page 87 - Tätigkeitsbericht Ärztekammer Nordrhein 2011_ePaper

This is a SEO version of Tätigkeitsbericht Ärztekammer Nordrhein 2011_ePaper. Click here to view full version

« Previous Page Table of Contents Next Page »

Ärztekammer Nordrhein

Jahresbericht 2011 | 85

Rechtsabteilung

In einem Fall erklärte der Ausschuss das Schlich-tungsgespräch für gescheitert, weil der Ausbilder, der den Antrag auf Schlichtung gestellt hatte (we-gen Schadensersatz nach Kündigung der Auszubil-denden), seine Zustimmung zum Schlichtungsvor-schlag verweigerte. In diesem Fall wurde jedoch wegen Aussichtlosigkeit keine Klage beim Arbeits-gericht eingereicht.

In zwei Fällen ging es um eine Kündigung im Zeitraum der Schwangerschaft, in einem Fall be-stand ein Beschäftigungsverbot, in einem anderen Fall war die Auszubildende wegen des Verdachts auf Diebstahl und auf Verletzung der ärztlichen Schweigepf licht freigestellt worden. In beiden Fäl- len wurde die Ausbilderkündigung für erledigt er-klärt und man einigte sich darauf, dass das Ausbil-dungsverhältnis vereinbarungsgemäß durch Frist- ablauf endet bei weiterer Freistellung der Auszu-bildenen.

In drei weiteren Fällen ging es um den Vorwurf des Diebstahls, wobei in zwei Fällen Strafanzeige durch die Ausbilder erstattet worden war. Gleich-wohl konnte in diesen Fällen jeweils ein einver-nehmlicher Auf lösungsvertrag vereinbart werden. Darüber hinaus beriet die Rechtsabteilung tele-fonisch und schriftlich in zahlreichen Fällen die Ausbilder vor demAusspruch einer fristlosenKündi-gung, beraten wurde auch zu schriftlichen Ermah-nungen und Abmahnungen sowie zu einvernehmli-chen Aufhebungsvereinbarungen. Aufgrund dessen erübrigten sich einige Schlichtungsverfahren.

Die Verfahrensordnung ist abrufbar unter: www.aekno.de/MFA-Ausbildung>Ausbilder>Verfahrensordnung.

Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten

Die Untergliederungen der Ärztekammer Nord-rhein (Bezirks- und Kreisstellen) sind als Zuständi-ge Stelle nach § 71 Abs. 6 Berufsbildungsgesetz (BBiG) für die Berufsausbildungsverhältnisse vor Ort erste Ansprechpartner. Sie genehmigen die Ausbildungs-verhältnisse und tragen sie in das Berufsausbil-dungsverzeichnis ein. Sie sind in der Regel auch zuständig für die Schlichtungen vor Ausspruch der Kündigung nach § 9 Abs. 1 des Berufsausbildungsver-trages . Diese Schlichtungsgespräche werden durch die ehrenamtlichen Ausbildungsbeauftragten in den Kreis- und Bezirksstellen geführt. Demgegen-über werden grundsätzliche und rechtlich beson-ders schwierige Fragestellungen an die Rechtsab-teilung abgegeben.

Im Berichtszeitraum wurden 101 Ausbildungsfäl-le (darunter die bereits beschriebenen 24 Schlich-tungsanträge) mit schriftlichen Korrespondenzen bei der Rechtsabteilung geführt.

Dabei ging es beispielsweise um

• Fragen der Ausbildereignung, • Ermahnungen und Abmahnungen von Auszubildenden,

• längere Ausfallzeiten im Ausbildungsverhältnis wegen Erkrankungen der Auszubildenden, • Nichtzulassungen zur Abschlussprüfung zur Medizinischen Fachangestellten, • Wiederholungsprüfungen und • Ergänzungsvereinbarungen zum Berufsausbildungsvertrag.

Medizinische Fachangestellte

Im Berichtszeitraum 2010 wurde der Mantel- und Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachange-stellte angepasst. Dies führte zu zahlreichen An-fragen von Ärztinnen und Ärzten, Steuerberatern sowie von Arzthelferinnen und Medizinischen Fachangestellten.

Unter anderem ging es dabei häufig um Einstu-fungsfragen in Tätigkeitsgruppen und nach Be-rufsjahren sowie um Fragen der Delegation von ärztlichen Leistungen auf Fach- und sonstiges Pra-xispersonal. Darüber hinaus gab es Anfragen zur betrieblichen Altersvorsorge und Entgeltumwand-lung sowie zur Teilzeitarbeit, zu Minijobs und Zeugnissen.

Ausbildereignung

Wie in den Vorjahren wurde bei einigen Ausbil-dern auch im Berichtszeitraum 2010 die Ausbil-dereignung überprüft. Hierbei ging es zum Beispiel um den vertragswidrigen Einsatz von Auszubilden-den, sexuelle Belästigung, das Abhalten der Aus- zubildenden vom Berufsschulbesuch wegen Praxis-engpässen sowie Nichtzahlung von Ausbildungs-vergütungen oder Nichtabführung von Sozial-versicherungsbeiträgen. In zwei Fällen wurden Strafanzeigen erstattet wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung. In einem Fall ging es dar-über hinaus auch um den Verdacht von Abrech-nungsbetrug. Andere Fälle konnten mit mahnenden Hinweisen gegenüber den Ausbildern abgeschlos-sen werden.

Aekno2011_v42_fpp.indd 85 23.08.11

Page 87 - Tätigkeitsbericht Ärztekammer Nordrhein 2011_ePaper

This is a SEO version of Tätigkeitsbericht Ärztekammer Nordrhein 2011_ePaper. Click here to view full version

« Previous Page Table of Contents Next Page »