Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2012
| 21
Kammerversammlung
Beteiligung der Ärztekammern in Nordrhein-
Westfalen am Gemeinsamen Landesgremium
nach § 90a SGB V
Die Kammerversammlung fordert die Landesregierung Nordrhein-
Westfalen dringend auf, die Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen
am Gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V zu beteiligen.
Überschüsse im Gesundheitswesen
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert
Frau Barbara Steffens in ihrer Eigenschaft als geschäftsführende
Gesundheitsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen auf, alle
Möglichkeiten auszuschöpfen, Konsens bei den Gesundheitsminis-
terinnen und Gesundheitsministern auf Bundes- und Landesebene
dazu herbeizuführen, die Krankenkassen zu veranlassen, die aufge-
laufenen Milliardenüberschüsse für die medizinische Versorgung
der Bevölkerung bereitzustellen. Die Kammerversammlung stellt
fest, dass damit eine erste minimale Entspannung beim Problem
der vielfach entstandenen wirtschaftlichen Engpässe aufgrund
der nicht länger hinnehmbaren unterschiedlichen Honorarsitua-
tionen ermöglicht wird. Diese eingeforderte Maßnahme sieht die
Kammerversammlung überdies als ersten - überfälligen - Schritt auf
dem Weg zur Aufhebung jeglicher Budgetierung, deren ersatzlose
Streichung erneut uneingeschränkt postuliert wird. Bei diesem
eingeforderten Procedere geht es der Kammerversammlung
ausschließlich darum, dass dieses wichtige, der Verbesserung der
medizinischen Versorgung der Bevölkerung dienende Anliegen, aus
dem Wahlkampf herausgehalten wird.
Datenschutz bei betrieblicher Gesundheitsförderung
Die Ärztekammer setzt sich dafür ein, dass bei betrieblichen Pro-
grammen zur Gesundheitsförderung (wie z. B. Kreislaufcheck oder
Krebsvorsorge) Nichtteilnehmern keine Nachteile entstehen dürfen.
Die zentrale ärztliche Kompetenz zur Kommunikation
Die Kammerversammlung ersucht den Präsidenten dringlich, sich
in der BÄK verstärkt für die Darstellung der zentralen ärztlichen
Kompetenz zur Kommunikation in fachlicher und verantwortlicher
Zuständigkeit für die Patienten und über alle Bereiche des Gesund-
heitswesens einzusetzen.
e-HBA „light“ für Online-Abrechnung
Die Kammerversammlung begrüßt ausdrücklich den Beschluss der
KV Nordrhein, auch den eHBA „light“ zur Authentifizierung bei der
Online-Abrechnung zu fördern.
Transparenz der Finanzströme in der GKV
Die Kammerversammlung fordert die Landesregierung auf, das
Finanzaufkommen der GKV in Nordrhein zu ermitteln, die Verwen-
dung der Beiträge nachzuverfolgen und Transparenz darüber zu
schaffen, wie hoch der Mittelrückfluss aus dem Gesundheitsfond in
die Region Nordrhein ist sowie die Verwendung dieser Finanzmittel
für die einzelnen Sektoren und Bereiche darzustellen.
Überschüsse im Gesundheitsfonds
Die Kammerversammlung fordert eine streng zweckgebundene
Verwendung der Krankenkassenüberschüsse für Ausgaben, die der
gesundheitlichen Versorgung der Mitglieder dienen.
Eine gute Gesundheitsversorgung braucht eine
verlässliche Finanzierung!
Eine wesentliche Voraussetzung für ein funktionierendes Gesund-
heitswesen ist eine stabile und verlässliche Finanzierung. Dabei
muss der Versorgungsbedarf der Bevölkerung im Mittelpunkt
stehen und nicht die jeweilige Lage des Staatshaushaltes. Die
deutsche Ärzteschaft hat immer wieder vor einer Gesundheitsver-
sorgung nach Kassenlage gewarnt.
Deswegen ist allen Versuchen eine klare Absage zu erteilen, die
derzeit im GKV-System vorhandenen Finanzmittel anderen Zwecken
als der langfristigen, stabilen gesundheitlichen Versorgung
zuzuführen.
Die Menschen in Deutschland vertrauen darauf, dass ihre Beitrags-
mittel verwendet werden, um dem deutschen Gesundheitswesen
auch in Zukunft seine Leistungsfähigkeit zu erhalten. Die Men-
schen, die ihren Beitrag zur Finanzierung des Gesundheitswesen
leisten, erwarten zu Recht, dass auch der Staat seiner finanziellen
Verantwortung treu bleibt und nicht versucht, bereits zur Verfü-
gung gestellte Mittel nach Kassenlage zurückzuholen.
Ärztinnen und Ärzte erleben in Praxen und Krankenhäusern tag-
täglich, dass der Versorgungsbedarf einer alternden Bevölkerung
kontinuierlich zunimmt. Immer mehr Menschen sind chronisch und
mehrfach erkrankt. Sie sind auf eine umfassende Versorgung auch
in Zukunft dringend angewiesen. Deshalb verwahrt sich die Kam-
merversammlung mit aller Entschiedenheit gegen jeden Versuch,
dem solidarisch finanzierten Gesundheitswesen in Deutschland
die dort in Zukunft dringend benötigten finanziellen Mittel zu
entziehen.
Weg mit dem Hammerexamen! –
Novelle der Approbationsordnung zügig umsetzen
Die Kammerversammlung fordert die nordrhein-westfälische
Landesregierung auf, der vom Bundesgesundheitsministerium
vorgelegten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung
für Ärzte im Bundesrat zuzustimmen und damit den Weg zur Ab-
schaffung des sogenannten Hammerexamens freizumachen.
Die Kammerversammlung unterstützt die Kritik der Medizinstu-
dierenden an der im Gesundheitsausschuss des Bundesrates ins
Spiel gebrachten Abschaffung des Wahltertials zugunsten eines
allgemeinmedizinischen Zwangstertials im Praktischen Jahr.
Entschließungen der Kammerversammlung
Ein ausführlicher Bericht über die
Kammerversammlung findet sich
im
Rheinischen Ärzteblatt
April 2012
,
verfügbar auch unter