64
|
Jahresbericht 2012
Ärztekammer
Nordrhein
Medizinische Grundsatzfragen
hat die Ärztekammer Nordrhein beschlossen, den
bisherigen Papierarztausweis durch einen elektro-
nischen Arztausweis im Checkkartenformat mit
Chip zu ersetzen (eA-light). Die Ausgabe des eA-
light, mit dem auch eine Online-Abrechnung mit
der KV Nordrhein möglich werden wird, wird im
Sommer 2012 beginnen.
.
pdf
Test-Region Bochum-Essen
Um die Praktikabilität der entwickelten Lösungen zu
prüfen, werden nach § 291 SGB V
T
ests durchgeführt.
Eine der
T
estregionen ist Bochum-Essen.
In den Testregionen soll auch der Versicherten-
stammdatenabgleich auf der elektronischen Gesund-
heitskarte (eGK) getestet werden. Hierzu erhalten
die beteiligten Praxen und Kliniken einen Online-
zugang, der keinerlei Verbindung mit den Rechnern
haben muss, auf denen die medizinischen Daten
der Patienten liegen. Die Daten des Patienten auf
der eGK sollen dann mit denen der Krankenkas-
se über eine Onlineverbindung verglichen werden
und gegebenenfalls aktualisiert werden können.
Die Ärztekammer Nordrhein will einer Online-
anbindung außerhalb der Testmaßnahmen erst
dann zustimmen, wenn in den Tests nachgewiesen
werden konnte, dass diese Lösung sicher und prakti-
kabel ist. Zur nachhaltigen Evaluation der Tests hat-
te sich auf Anregung des Gesundheitsministeriums
in NRW im Sommer 2010 der „Ärztlichen Beirates
zur Begleitung des Aufbaus einer Telematikinfra-
struktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-
Westfalen“ konstituiert.
Ärztlicher Beirat
Stimmberechtigte Mitglieder des „Ärztlichen Bei-
rates zur Begleitung des Aufbaus einer Telematik-
infrastruktur für das Gesundheitswesen in Nord-
rhein-Westfalen“ sind kurativ tätige Ärzte, Zahn-
ärzte und psychologische Psychotherapeuten aus
ganz NRW. Der Ärztliche Beirat NRW ist durch
die
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung
über
T
estmaßnahmen für die Einführung der elektroni-
schen Gesundheitskarte
formal in die Strukturen zum
Aufbau einer Telematikinfrastruktur nach
§ 291a
SGB V
eingebunden. Der Beirat hat bisher Empfeh-
lungen zur Arztbriefschreibung, zum Notfalldaten-
management und zur vorgezogenen Lösung für die
Telematikinfrastruktur und stufenweisem Aufbau
abgegeben.
Ausgabe der Gesundheitskarte an Versicherte
Nach der Neubewertung der Prozesse zur Ein-
führung der elektronischen Kommunikation im
Gesundheitswesen nach den Vorgaben des
§ 291a
SGB V
durch das Bundesgesundheitsministerium
wurde 2011 mit der Ausgabe der elektronischen
Gesundheitskarten durch die Krankenkassen be-
gonnen. In der dritten Änderungsverordnung zu
den Bestimmungen zur Ausgabe der eGK wurden
die Projekte Versichertenstammdatenmanagement,
Arztbriefschreibung, Notfalldatenmanagement, elek-
tronische Fallakte und – übergreifend – Basisinfra-
struktur definiert. Der Gesetzgeber hatte die Ein-
führung der eGK als Ersatz für die Krankenversi-
cherungskarte bereits für 2006 vorgesehen. Um die
Ablösung der bisherigen Krankenversicherungs-
karte zu beschleunigen, hat er Krankenkassen, die
bis Ende 2011 nicht wenigstens zehn Prozent ihrer
Versicherten mit eGK ausgerüstet hatten, mit einer
Kürzung der Risikostrukturausgleichspauschale
beschwert. Diese Maßnahme war erfolgreich, so-
dass der Gesetzgeber die Quotenvorgabe für 2012
auf 60 Prozent erhöht hat.
Suchterkrankungen
Die Begleitung des Interventionsprogrammes
für abhängigkeitskranke Kollegen war einer der
Schwerpunkte der Arbeit des Ausschusses „Sucht-
gefahren und Drogenabhängigkeit“ unter Leitung
von Dr. Knut Krausbauer. Der Ausschuss hat sich
davon überzeugt, dass die ärztliche Abgabe von
Heroin „als Substitutionsmittel“ an Opiatabhängi-
ge unter entsprechenden institutionellen Rahmen-
bedingungen als vertretbare Ultima Ratio zu be-
werten ist. Der exzessive Alkoholkonsum Jugend-
licher, die unterbewerteten langfristigen Auswir-
kungen des Cannabiskonsums, das unabsehbare
Risiko von neu designten Drogen und die rasche
Zunahme bei den nicht stoffgebundenen Süchten,
stehen derzeit im Focus der Ausschussabeit.
Interventionsprogramm für Mitglieder
(
Hotline 0211 4302-2214)
Sind Ärzte in besonderer Weise gefährdet, ab-
hängigkeitskrank zu werden? Eine erste diesbezüg-
liche Untersuchung aus Sachsen ergab, dass die Prä-
valenz einer Alkoholabhängigkeit eher niedriger als
im Bevölkerungsdurchschnitt zu sein scheint. Ma-
nifeste Abhängigkeitserkrankungen sind mit dem
Berufsrecht nicht vereinbar. Im Jahr 2007 wurde
/
aekno/aeztlicher-Bei-
rat-2012-02-29.pdf .
/
anforderungen-earztbrief.pdf
/
aekno/notfalldaten-beirat.pdf