Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2012
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Rechtsabteilung
Ausschuss „Berufsordnung, Allgemeine Rechtsfragen
und Europa“
Der Ausschuss „Berufsordnung, Allgemeine
Rechtsfragen und Europa“ hat im Jahr 2011 unter
dem Vorsitz des Vizepräsidenten der ÄkNo, Bernd
Zimmer, fünf Mal getagt. Schwerpunktmäßig hat
sich der Ausschuss 2011 mit der Weiterentwicklung
der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztin-
nen und Ärzte in Vor- und Nachbereitung des 114.
Deutschen Ärztetages befasst.
Die Novellierung der Berufsordnung betraf folgen-
de Bereiche: Qualitätssicherung, Festlegung fachli-
cher Qualifikation, Anwendung der Berufsordnung
auf EU-Dienstleister, Recht der Patientinnen und Pa-
tienten zur Ablehnung empfohlener Untersuchungs-
und Behandlungsmethoden, Zusammenarbeit mit
Angehörigen anderer Fachberufe im Gesundheitswe-
sen, Behandlung über Print- und Kommunikations-
medien, Übermittlung von Patientenunterlagen bei
Überweisung an andere Ärztinnen und Ärzte, Auf-
klärung (Kosten, Behandlung und Risiken), Beratung
in der Kammer / Ethikkommission zu Forschungs-
vorhaben, Beistand für Sterbende, Kooperations-
gemeinschaften, berufswidrige Werbung (Werbung
im Zusammenhang mit ärztlicher Tätigkeit), kolle-
giale Zusammenarbeit, Zusammenarbeit mit Dritten
(
d. h. mit Personen, die nicht Angehörige anderer
Fachberufe im Gesundheitswesen sind), ärztliche
Unabhängigkeit, unerlaubte Zuweisung von/an be-
stimmte Ärztinnen und Ärzte(n), unerlaubte Zu-
wendungen sowie die Integration der „Grundsätze
korrekter ärztlicher Berufsausübung“ und der „Er-
gänzenden Bestimmungen zu einzelnen ärztlichen
Berufspflichten“ in die Berufsordnung.
Weiterhin hat sich der Ausschuss 2011 unter ande-
remmit folgenden Themen befasst:
•
Berufsaufsicht bei Mehrfachmitgliedschaft und den
daraus entstehenden Problemen,
•
der Einführung freiwilliger Kammermitglied-
schaft für Ärztinnen und Ärzte, die im Ausland
tätig werden,
•
dem Verfahren der Gutachterkommissionen, wenn
Ärztinnen und Ärzte bei Anträgen von Patientin-
nen oder Patienten ihre Teilnahme am Verfahren
aufgrund eigener Entscheidungen, der Entschei-
dungen ihrer Haftpflichtversicherer oder der
Krankenhausträger verweigern,
•
demGrundlagenpapier „Patientenrechte inDeutsch-
land: Streitschlichtungssysteme in den Heilbe-
rufskammern“. Das Grundlagenpapier fordert ins-
besondere Transparenz und Konvergenz bei den
Streitschlichtungssystemen der einzelnen Heilbe-
rufskammern.
EU-Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte
in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 9. März 2011 über die
Ausübung der
Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesund-
heitsversorgung (2011/24/EU)
ist bis zum 25. Oktober
2013
in nationales Recht umzusetzen. Relevant für
die ÄkNo ist insbesondere die Verpflichtung zur
Einrichtung von nationalen Kontaktstellen, die
Patientinnen und Patienten Informationen über
die Tätigkeit einzelner Ärztinnen und Ärzte zur
Verfügung stellen sollen. Weiterhin sollen Patien-
tinnen und Patienten Informationen über Patien-
tenrechte, Beschwerdeverfahren und Verfahren
zur Einlegung von Rechtsbehelfen sowie Möglich-
keiten zur Streitbeilegung zur Verfügung gestellt
werden.
Mechanismen zum Patientenschutz und zur Ein-
legung von Rechtsbehelfen im Fall einer Schädigung
sollen in den jeweiligen Mitgliedstaaten vorhanden
sein. Des Weiteren verpflichtet die Richtlinie die
Mitgliedstaaten zur Transparenz von Beschwerde-
verfahren sowie zur Errichtung von Systemen be-
treffend die Berufshaftpflichtversicherung, die im
Hinblick auf ihren Zweck zumindest vergleichbar
und nach Art und Umfang dem Risiko angemes-
sen sein müssen. Die für die Kammer relevanten
Themen wurden aufgegriffen, für die Bundesärzte-
kammer vorbereitet und dort vorgestellt. Die ÄkNo
hat mit den Vorbereitungen für die Umsetzung der
europäischen Vorgaben begonnen.
Überarbeitung der Richtlinie über die Anerkennung
von Berufsqualifikationen
Bezüglich der
Richtlinie des Europäischen Rates
und Parlaments
vom 7. September 2005
über die An-
erkennung von Berufsqualifikationen
veröffentlich-
te die Europäische Kommission am 19. Dezember
2011
den
„
Vorschlag für eine Richtlinie des Europä-
ischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen und der Verordnung über die
Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnen-
marktinformationssystems“
.
Nach der Begründung
der Europäischen Kommission für den Vorschlag
der Änderungsrichtlinie (KOM(2011) 883 endgültig
S. 5) verfolgt die Richtlinie drei allgemeine Ziele: