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Jahresbericht 2012
Ärztekammer
Nordrhein
Rechtsabteilung
die Erleichterung der Mobilität von Berufstätigen
und der Handel mit Dienstleistungen innerhalb der
EU, die Bewältigung der Herausforderung, Stellen
mit hohen Qualifikationsanforderungen besetzen
zu können und eine größere Auswahl an Mög-
lichkeiten für Arbeitssuchende. Die Prozesse der
Rechtsfortentwicklung wurden seitens der Rechts-
abteilung begleitet.
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
Das
Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und
Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifika-
tionen (B
Q
FG)
vom 6. Dezember 2011 ist am 1. April
2012
in Kraft getreten. Das Gesetz ist für die Kam-
mer insoweit relevant, als diese die nach dem Be-
rufsbildungsgesetz für den Bereich der Gesund-
heitsdienstberufe zuständigen Stellen sind. Nach
§ 4 des B
Q
FG
stellt die zuständige Stelle bei Fach-
kräften auf Antrag die Gleichwertigkeit von Be-
rufsqualifikationen fest, sofern der im Ausland er-
worbene Ausbildungsnachweis die Befähigung zu
vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten wie der ent-
sprechende inländische Ausbildungsnachweis be-
legt und zwischen den nachgewiesenen Berufsqua-
lifikationen und der entsprechenden inländischen
Berufsbildung keine wesentlichen Unterschiede
bestehen. Die Durchführung der Feststellungsver-
fahren der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikati-
onen im Bereich der Gesundheitsdienstberufe MFA
(
Medizinische Fachangestellte) soll von der Ärzte-
kammer Nordrhein (ÄkNo) an die Ärztekammer
Westfalen-Lippe übertragen werden.
Gremienarbeit
Die Rechtsabteilung arbeitet intensiv in diversen
Gremien bei der Bundesärztekammer mit, so im
Ausschuss Berufsordnung für die in Deutschland
tätigen Ärztinnen und Ärzte, in der Arbeitsge-
meinschaft Heilberufe- und Kammergesetze, in
der Ständigen Konferenz Rechtsberater der Ärzte-
kammern, in der Ständigen Konferenz Europäische
Angelegenheiten sowie in der Arbeitsgemeinschaft
der Menschenrechtsbeauftragten der Landesärzte-
kammern.
Auf nordrheinische Initiative hin arbeitet eine
Gruppe von Juristen aus den Heilberufskammern
gemeinsame Rechtsthemen zur Berufsaufsicht auf.
Arbeitsgemeinschaft der Heilberufskammern
Themen der Arbeitsgemeinschaft der Heilberufs-
kammern waren 2011 insbesondere die Novelle
des
Heilberufsgesetzes
,
das
Berufsqualifikationsfest-
stellungsgesetz
sowie die Novellierung der
Wahl-
ordnung.
Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe einge-
setzt, die die Weiterentwicklung des Wahlrechts
vorbereitet.
Um die Novelle des
Heilberufsgesetzes
zu fördern,
wurde eine weitere Arbeitsgruppe eingesetzt.
Anliegen der Heilberufskammern, die einer ge-
setzlichen Weiterentwicklung bedürfen, waren die
Weitergabe personenbezogener Daten an andere
Kammern, Kassenärztliche Vereinigungen, Ver-
sorgungswerke sowie Approbationsbehörden, die
Fort- und Ausbildung von Medizinischen Fachan-
gestellten und von Kammerangehörigen sowie die
Rechtsgrundlage zum Erlass belastender Verwal-
tungsakte. Weitere Themen bezüglich der Heil-
berufsgesetznovelle waren die Regelungen zum
Notfalldienst, zum Kammerwechsel, die Weiter-
entwicklung des Rügerechts und der berufsgericht-
lichen Maßnahmen sowie das berufsaufsichtsrecht-
liche Ermittlungsverfahren.
Arbeitsgemeinschaft Heilberufe- und Kammergesetze
bei der Bundesärztekammer
Die Rechtsabteilung hat auf Bundesebene an
folgenden Themen mitgearbeitet: Regelungen zur
Kammermitgliedschaft, die Mehrfachmitgliedschaft,
die Kooperation von Ärztekammern bei der Er-
füllung der Kammeraufgaben, die Evaluation der
Weiterbildung, rechtliche Grundlagen zum Daten-
austausch, Entwicklungen zur Struktur der Heil-
berufe- und Kammergesetze, die Weiterbildungs-
befugnis sowie die Berufshaftpflichtversicherung.
Erfahrungsaustausch der zuständigen Stellen
nach
§ 121 a SGB V
Die ÄkNo hat zu einem Erfahrungsaustausch der
zuständigen Stellen der Genehmigung zur Durch-
führung künstlicher Befruchtungen nach
§ 121a
SGB V
eingeladen. Beraten wurden die aktuellen
Probleme betreffend die Genehmigung von Anträ-
gen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen
als vertragsärztliche Leistung. Im Vordergrund
standen die Flexibilisierung des
Vertragsarztrechts,
das Gesundheitsmodernisierungsgesetz
,
die Qualitäts-
sicherung, die Eröffnung von Zweig- und Zweit-
praxen, Vertreterregelungen, der Widerruf einer