Rheinisches Ärzteblatt 3/2024

Gesundheits- und Sozialpolitik 22 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2024 ten ist es notwendig, dass nach dem Eingriff eine stationäre Betreuung erfolgt. Diese Zielgruppen sind bei Wegfall einer Belegabteilung darauf angewiesen, in Hauptabteilungen der Krankenhäuser stationär aufgenommen zu werden. Das ist unter Umständen mit langen Fahrtzeiten verbunden und die Behandlung erfolgt durch „fremde“ Ärztinnen und Ärzte der Kliniken. Niedergelassene Fachärztinnen und -ärzte hingegen können die Operation in einem Belegkrankenhaus zeit- und wohnortnah durchführen. Für Patientinnen und Patienten, bei denen eine ambulante Operation möglich ist, werden die Kapazitäten aufgrund der aktuellen Entwicklungen jedoch ebenfalls eingeschränkt. Bei Betrachtung der Orte, an denen ambulante Operationen durchgeführt werden, fällt auf, dass nahezu die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte einen Krankenhaus-OP zur Durchführung ambulanter Eingriffe nutzen (siehe Abbildung 2). Ambulante Operationszentren (AOP-Zentren) stehen oftmals nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung, vor allem in ländlichen Regionen. Um solch eine Behandlung in der eigenen Praxis durchführen zu können, sind die Anforderungen an die Räumlichkeiten hingegen oftmals so hoch, dass diese nicht erfüllbar respektive unter Umständen nicht wirtschaftlich zu realisieren sind. Die belegärztlich Tätigen, die bisher Krankenhaus-OPs zum ambulanten Operieren nutzten, berichten aber gleichzeitig davon, dass durch die Beendigung des Belegarztverhältnisses auch der Zugang zu den Krankenhaus-OP-Sälen nicht mehr vorhanden ist. Kliniken vergeben die Zeiten bevorDie konkrete Zukunft des Belegwesens hängt indes von vielerlei Faktoren ab. Daher gilt es nun, die Interessen der Belegärztinnen und -ärzte mit Nachdruck zu vertreten und für eine angemessene Vergütung der ambulanten Operationen einzustehen. „Wir stehen in engem Kontakt mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen. Wir begleiten die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen kritisch. Der nächste Schritt: ein Austausch mit dem Bundesverband der Belegärztinnen, -ärzte und Belegkrankenhäuser,“ sagt Jonas Bördner, Leiter des Bereichs Gesundheitspolitik und Strategische Sicherstellung bei der KV Nordrhein, dessen Mitarbeitende die Umfrage durchgeführt und das Thema inhaltlich verantwortet haben. Die erhobenen Daten dienen dabei als wichtige Grundlage für die konstruktiven Auseinandersetzungen mit allen Beteiligten. Hildegard Arntz ist Projektmanagerin für ambulante Versorgungsprojekte bei der KV Nordrhein. zugt für lukrative Eingriffe oder nutzen die Kapazitäten im Rahmen ihrer Ermächtigung selbst. Hinzu kommt der Wegfall von Krankenhausstandorten, die – wie durch die Krankenhausreform zu erwarten ist – in naher Zukunft zunehmen werden. Damit drohen auch diese Kapazitäten zu entfallen. KVNO-VV: Belegarztwesen erhalten Einer der wesentlichen Punkte, die sich aus der KVNO-Umfrage ableiten lassen: Es ist entscheidend, dass die Leistungserbringung der niedergelassenen Fachärztinnen und -ärzte bei der Krankenhausreform mitgedacht wird. Die Reform des stationären Sektors kann nicht zielführend sein, wenn die ambulante Versorgung nicht gleichermaßen in die Planungen einbezogen wird. Rückendeckung kommt dabei auch aus der Vertreterversammlung der KV Nordrhein: Die Delegierten sprachen sich jüngst ausdrücklich dafür aus, die belegärztliche Leistungserbringung zu erhalten. Abb. 3: Große Resonanz: Die Teilnahmequote der KVNO-Umfrage zum Belegarztwesen unterstreicht die Relevanz des Themas. Die Krankenhausplanung in NRW wird sich künftig nicht mehr allein an der Bettenzahl orientieren. Zur Ermittlung des stationären Bedarfs wird die jährliche Fallzahl je medizinscher Leistung herangezogen. Zudem erfolgt die Krankenhausplanung über differenzierte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen. Das soll eine sachgerechte und transparente Strukturierung der Versorgung ermöglichen. Die flächendeckende Versorgung steht im Vordergrund und soll durch Digitalisierung und die Vernetzung von Krankenhäusern erreicht werden. Insbesondere im ländlichen Raum soll dadurch die Versorgungsqualität verbessert werden. Krankenhausplanung NRW 6 von 29 Krankenhäusern schließen ihre Belegabteilung. 13 Belegabteilungen wurden beantragt und genehmigt Bei 9 Krankenhäusern steht die Entscheidung aus. Ein Krankenhaus eröffnet neue Belegabteilung. 90 % der Krankenhäuser haben geantwortet 5 von 6 Belegabteilungen, die geschlossen werden, sind HNO-Abteilungen. Belegärzte Belegkrankenhäuser Von 228 Ärzten haben 176 bzw. 77 % geantwortet Mehr als 50% sind nicht mehr belegärztlich tätig. Den meisten Ärzten wurde gekündigt, nur wenige haben selbst gekündigt. 63 % der Belegärzte gehören der Fachgruppe HNO an der befragten Ärzte operieren ambulant 40 % KH-OP | 28 % AOP-Zentrum | 21 % eigene Praxis 3 4

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