Rheinisches Ärzteblatt 3/2024

Prävention ausbauen März 2024 Heft 3 / 29.2.2024 78. Jahrgang Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts Gesundheit auf YouTube, Instagram und TikTok Ärzte tragen als Influencer besondere Verantwortung Kammerwahl 2024: Selbst kandidieren Wer sich zur Wahl stellt, kann mitgestalten Ethikberatung in der ambulanten Versorgung Wenn Patienten die Hausärztin um Hilfe beim Sterben bitten 24. Mai bis 28. Juni 2024

Zukunft Themen prägen SETZEN Gestalten ! KammeR KAMMERWAHLEN 2024 Kammerwahlen@aekno.de 0211 4302-2110, -2140 Briefwahl: 24. Mai bis 28. Juni Ihre Stimme zählt. www.aekno.de/aerztekammer/wahlen2024

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2024 3 Heft 3 • März 2024 Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Foto: Jochen Rolfes Vertrauen statt Kontrolle Menschen, die in der Patientenversorgung sein wollen, wählen ihren Beruf, damit sie heilen und helfen können. Wer diese, durch viele Studien belegte, intrinsische Motivation der Berufe im Gesundheitswesen unbegründet und stetig durch Kontrollen und Zeichen des Misstrauens untergräbt, trägt dazu bei, diese Motivation langfristig zu zerstören. Misstrauen, Kontrolle und daraus erwachsende Bürokratie entfalten eine toxische Wirkung auf die Berufszufriedenheit. Im schlimmsten Fall kommt es dazu, dass Menschen früher aus ihrem Beruf ausscheiden oder diesen gar nicht erst wählen. Von einem erfolgreichen und erfahrenen Unfallchirurgen in Köln hieß es, dass er Kolleginnen und Kollegen mit den Worten empfing: „Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare.“ Noch heute sind diese Worte leider wahr. Nach einer Umfrage des Marburger Bundes (2023) verbringen 60 Prozent der Klinikärzte mindestens drei Stunden täglich mit Verwaltungsaufgaben. Würde man diese Zeit halbieren, entspräche das der zusätzlichen Arbeitskraft von rund 32.000 vollzeitbeschäftigten Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus. Die KBV hat errechnet, dass aktuell jede Praxis mehr als einen Tag pro Woche mit bürokratischen Aufgaben verbringt. Dabei handelt es sich zu einem großen Teil um Bürokratie, die keinen medizinischen Zweck erfüllt, sondern lediglich das Ergebnis jahrzehntelangen Anwachsens von immer mehr Dokumentationspflichten ist, um mit Kostenträgern abrechnen zu können. Mittlerweile, so hatten wir gehofft, gibt es einen breiten gesellschaftlichen Konsens darüber, dass diese Kontrollbürokratie im Gesundheitswesen schlecht für die Patientenversorgung ist. Ein kleines Zeichen für diese Erkenntnis birgt der Entwurf für das Versorgungsgesetz I (GVSG) zur Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen, die nach den Worten des Bundesgesundheitsministers auch die Abrechnung entbürokratisieren soll. Doch jetzt melden sich die Krankenkassen zu Wort. Was beim Ärztegipfel mit dem Minister beschlossen worden ist, nannte der ehrenamtliche Vorsitzende des vdek, Uwe Klemens, „Entbudgetierungsmist“. Der vdek schlägt stattdessen mehr Überwachung und Kontrolle vor. Neben dem Ansinnen, die Zahl der Mindestsprechstunden für einen vollen Praxissitz von derzeit 25 auf mindestens 30 anzuheben, natürlich ohne zusätzliche Vergütung, verlangt der Ersatzkassenverband gleichzeitig, die Einhaltung der vertragsärztlichen Pflichten zu Sprechstunden und Terminvergabe besser zu kontrollieren und gegebenenfalls zu sanktionieren. Glaubt der vdek wirklich, dass lange Wartezeiten auf Arzttermine mit noch mehr Zeit kostenden Kontrollen, Sanktionen und Zusatzangeboten zu beheben sind? Wahrscheinlich nicht. Es ist wohl eher der populistische Versuch, Misstrauen gegenüber der niedergelassenen Ärzteschaft zu säen, um genau die Regelungen im GVSG zu verhindern, die für Entbürokratisierung stehen und damit mit einem gefühlten Kontrollverlust für die Kassen einhergehen. Auch die Vorstellung des BKK Dachverbands, dass Pflegekräfte statt Ärztinnen und Ärzte substitutiv zu den Patienten vor Ort entsandt werden, stellt ja nur auf dem Papier eine vermeintliche Lösung dar. Mit Diagnostik light ist den Patientinnen und Patienten und dem System jedoch nicht geholfen. Im schlimmsten Fall bauen sich hier neue Doppelstrukturen auf und Pflegekräfte fehlen dann in der Pflege am Bett. Wenn Kontrollen, Budgets, Substitution und Sanktionen gegenüber Ärztinnen und Ärzten die einzigen Antworten des vdek auf die erhöhten Leistungsansprüche einer Gesellschaft des langen Lebens bei gleichzeitigem Fachkräftemangel sind, dann wird ein konstruktiver und vorurteilsfreier Dialog schwierig. Genau den haben wir angesichts der kommenden Herausforderungen in der ambulanten und stationären Versorgung aber bitter nötig.

Update Impfen Mittwoch, 6. März 2024,15:30 – 17:45 Uhr, Live Online-Seminar • Ausgewählte Impfkonzepte für die Praxis • Aktuelles zur Impfung gegen Covid-19 • Impfempfehlungen bei Senioren • Umsetzungen der Impfungen in der Praxis Dr. med. Ulrike Haars, Dr. med. Andreas Leischker, M.A., Univ.-Prof. Heinz-Josef Schmitt u.a. Fallvorstellung: Multimorbidität Interkollegiale Beratung eines komplexen Patientenfalles Mittwoch, 13. März 2024, 15:30 – 17:45 Uhr, Live Online-Seminar • Fallvorstellung • Interdisziplinäre Diskussion • Gangstörung: Warum „multifaktoriell“ nicht gleich „therapierefraktär“ ist Bruno von Bornhaupt, Diplom-Psychologin Elena Fiebig, Prof. Dr. med. Helmar Lehmann, Dr. med. Ines Norhausen, Dr. med. Ulla Schultens-Kaltheuner u.a. Gewalt gegen Kinder und Jugendliche erkennen und richtig handeln, Teil 11 Kinderschutz im Kontext chronisch kranker Kinder/palliative Situation Mittwoch, 17. April 2024, 15:30 – 17:45 Uhr, Live Online-Seminar • Vorstellung Leitfaden DGKiM: Kinderschutz bei chronischen Erkrankungen und Behinderungen • Vernachlässigung chronisch kranker Kinder • Die Kinder im Schatten – Geschwisterkinder chronisch kranker Kinder • Kinderschutz in palliativer Situation Prof. Dr. med. Sibylle Banaschak, Dr. med. Stephanie Boßerhoff, Dr. med. Jo N. Ewert, Dr. med. Gisela Janßen, Dr. med. Grażyna Teichert Aktuelle Lipidtherapie Mittwoch, 24. April 2024, 15:30 – 17:45 Uhr, Live Online-Seminar • Klassifizierung von Fett-Stoffwechselstörungen und ihre Risikostratifizierung • Update Lipidtherapie – Ziel Risikoreduktion • Langzeittherapie, nicht medikamentöse Therapiemöglichkeiten und Patientenführung in der Praxis Prof. Dr. med. Birgit Hailer, Dr. med. Martin Klutmann, Prof. Dr. med. Dirk Müller-Wieland Anmeldung erforderlich: www.iqn.de/Fortbildungen des IQN Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf Tel.: +49 211 4302-2751 E-Mail: iqn@aekno.de Die Veranstaltungen sind kostenfrei und mit je 3 Fortbildungspunkten anerkannt! Internet: www.iqn.de

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2024 5 Prävention ausbauen Medizin aus dem Netz YouTube, Instagram oder TikTok sind inzwischen für viele Menschen die bevorzugten Informationskanäle. Zu Gesundheitsthemen ist das Angebot dort kaum noch überschaubar. Ärztinnen und Ärzte tragen eine besondere Verantwortung, wenn sie sich in sozialen Medien als Ratgeber betätigen. Palliative Sedierung zu Hause Eine hochbetagte und schwerkranke Patientin bittet ihre langjährige Hausärztin, ihr beim Sterben zu helfen. Bei dem Versuch, eine ethisch angemessene und für alle Beteiligten annehmbare Lösung zu finden, kann die Mobile Ethikberatung helfen. Heft 3 • März 2024 Meinung Vertrauen statt Kontrolle Seite 3 Magazin Seiten 6 bis 10 Mammografie-Screening: Zahl der Teilnehmerinnen leicht gestiegen · Vor 50 Jahren · EU-Luftqualitätsrichtlinie: Ärzteschaft fordert rasche Novellierung · Kammerwahlen 2024: Selbstinformationen müssen bis 5. April vorliegen · Bundesrat fordert Begrenzung der Leiharbeit in der Pflege · Kammer Online · Versicherungspflicht von Pool-Ärzten: Bundessozialgericht präzisiert Bedingungen im Einzelfall · Studium und Berufseinstieg Thema Prävention ausbauen Seite 12 Spezial Medizin aus dem Netz Seite 14 Gesundheits- und Sozialpolitik Wählen und sich zur Wahl stellen: Startschuss für die Kammerwahlen 2024 Seite 18 Reform der Notfallversorgung Seite 20 Belegarztwesen in Gefahr? Seite 21 Praxis Zusammenarbeit zum Wohle der Betroffenen Seite 23 Forum Mobile Ethikberatung – Indikation für eine palliative Sedierung zu Hause Seite 24 Fortbildungsveranstaltungen der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein Seite 26 RÄ Regional Seite 29 An Rhein und Ruhr Seite 32 Kulturspiegel Geografie ist Schicksal Seite 33 Amtliche Bekanntmachungen Seite 34 der Ärztekammer Nordrhein auf www.aekno.de Amtliche Bekanntmachungen der KV Nordrhein auf www.kvno.de Impressum Seite 34 Mein Beruf „Die Geriatrie ist das Fach der Zukunft“ Seite 43 Titelgestaltung: Eberhard Wolf Grafik: Red Diamond/istockphoto.com Mit dem Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin will die Bundesregierung eine zentrale Institution für die Öffentliche Gesundheit schaffen. Deren Fokus soll auf der Vermeidung nicht übertragbarer Erkrankungen liegen. Das Vorhaben ist unter Public Health-Experten umstritten.

Magazin 6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2024 Mammografie-Screening Zahl der Teilnehmerinnen leicht gestiegen Im Berichtsjahr 2021 haben – trotz Coronapandemie – erstmals mehr als drei Millionen Frauen am Mammografie-Screening teilgenommen. Nach Angaben der Kooperationsgemeinschaft Mammografie, die das Screening koordiniert und evaluiert, ist die Teilnahmerate damit im Vergleich zu den Vorjahren leicht angestiegen. Die höchste Teilnahmerate mit fast 86 Prozent ist bei Frauen zu verzeichnen, die bereits Untersuchungen im Screening-Programm wahrgenommen haben und einer Folgeeinladung nachkommen. Von den Frauen, die erstmals eingeladen wurden, nahmen 2021 46,5 Prozent teil. Die durchschnittliche Brustkrebsentdeckungsrate lag dem Bericht zufolge bei 6,1 von 1.000 untersuchten Frauen. Dabei wurden trotz pandemiebedingter Verzögerungen überwiegend prognostisch günstige, kleine Karzinome diagnostiziert. Seit 2005 haben in Deutschland Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung im Rahmen des Mammografie-Screening-Programms. Ab 1. Juli 2024 ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Damit haben zusätzlich 2,5 Millionen Frauen Anspruch auf diese Früherkennungsuntersuchung. HK Weiterbildung Geplantes Facharztgesetz versetzt Ärzteschaft in Unruhe In der Regel prangte vor 50 Jahren auf der Titelseite des Rheinischen Ärzteblatts (RÄ) eine Werbeanzeige der Pharmaindustrie. Nicht so in der Ausgabe vom 10. März 1974. In großen Lettern war da zu lesen: „Hat Minister Figgen keine Zeit für die demokratisch gewählten Organe der Ärztekammer?“ und noch größer: „Unruhe in der Ärzteschaft wegen des Facharztgesetzes“. Seit Oktober 1973 liefen die Ärztekammern Sturm gegen das auf der Landesgesundheitsministerkonferenz konzertierte „Facharztgesetz“, das in ihren Augen die ärztliche Selbstverwaltung zugunsten von staatlicher Beeinflussung schwächen sollte. Auch sahen die Kammern die Gefahr der Aufspaltung des Arztberufs als Konsequenz der vorgesehenen Facharztprüfungen. Staatlich geregelte theoretische Prüfungen seien ohne die Beurteilung weiterer Fakten kein geeignetes Instrument, um über die Facharztqualifikation zu entscheiden. Auch die Schaffung von Parallelkompetenzen für Staat und Kammern bei der Einführung neuer Fach- und Teilgebiete könnte heikle ärztlich-wissenschaftliche Fragen auf die politische Ebene verlagern, wo nicht medizinische Aspekte Entscheidungen beeinflussen könnten, kritisierte das RÄ. Auch sei es nicht in allen Gebieten und Teilgebieten sinnvoll, die Weiterbildungsstätte, wie vorgesehen, nach spätestens zwei Dritteln der Weiterbildungszeit zu wechseln. Dies berge die Gefahr von vermeidbaren Härten für Ärzte in der Weiterbildung. Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Friedrich-Wilhelm Koch, versuchte, durch Briefe, Resolutionen und andere Eingaben einen Gesprächstermin beim zuständigen nordrhein-westfälischen Arbeitsminister Werner Figgen zu bekommen, um die Bedenken der Ärzteschaft mündlich vortragen zu können. Den letzten Brief des Kammerpräsidenten vom 18. Februar 1974 druckte das RÄ in voller Länge ab. Eine Antwort blieb Figgen schuldig. So endete der Artikel mit dem Satz: „Minister Figgen schweigt weiter …“ bre „Praxis für alle“ Ärzte als Helfer gesucht Die CAYA-Praxis, eine feste medizinische Anlaufstelle für Wohnungslose, andere sozial Benachteiligte und Menschen ohne Krankenversicherung im Kölner Stadtteil Mülheim, sucht Ärztinnen und Ärzte, die sich ehrenamtlich in diesem Projekt engagieren wollen. Ziel von CAYA ist es, die Betroffenen auf dem Niveau einer Hausarztpraxis kontinuierlich und hochwertig kostenfrei medizinisch zu versorgen. Der gemeinnützige Verein, der sich 2021 gegründet hat, finanziert sich ausschließlich aus Spenden. Informationen und Kontakt: https://www.caya-koeln.de/, info@caya-koeln.de HK Arzneimittel Appell der Ärzte Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Österreichische Ärztekammer appellieren an Politik und pharmazeutische Industrie, endlich entschieden und gemeinsam gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln vorzugehen. Im Nachgang gemeinsamer Beratungen betonte die BÄK-Vizepräsidentin Dr. Ellen Lundershausen, dass Aspekte der Lieferfähigkeit stärker berücksichtigt werden müssten. So stehe es nicht gut um die Versorgungssicherheit, wenn fast 70 Prozent der Produktionsstätten von Wirkstoffen, die für den europäischen Markt bestimmt sind, in Asien liegen. Europa sollte in der Lage sein, einen größeren Teil seines Bedarfs selbst zu decken. Die Politik müsse hierfür die Rahmenbedingungen nachhaltig verbessern. TG Im Jahr 2021 wurde im Rahmen des MammografieScreenings bei 19.000 Frauen ein Karzinom entdeckt. Foto: Framestock/stock.adobe.com

Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2024 7 Facharztprüfungen Anmeldeschluss und Termine Der nächste zu erreichende Prüfungszeitraum zur Anerkennung von Facharztkompetenzen, Schwerpunktbezeichnungen und ZusatzWeiterbildungen bei der Ärztekammer Nordrhein ist vom 22. April bis 26. April 2024. Anmeldeschluss: Mittwoch, 6. März 2024 Ärztinnen und Ärzte, die zur Prüfung zugelassen sind, erhalten eine schriftliche Ladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit mindestens 14 Tage vorher. www.aekno.de/Weiter bildung/Pruefungen ÄkNo Lösungen zur Kasuistik 79 Unklare Anämie eines 50 Jahre alten Mannes Richtige Antworten: 1d, 2b, 3c, 4c, 5d, 6a, 7a, 8b, 9e, 10d Folge 80 der Reihe erscheint in der April-Ausgabe 2024 des Rheinischen Ärzteblattes und im Internet unter www.aekno.de/cme. bre CIRS NRW Krankenhausbett als Risiko Krankenhausbetten, Transportliegen und OP-Tische können Risiken für Patienten bergen. Lücken bei der Umbettung, fehlerhafte Bremsen oder nicht ausreichend breite oder in der Höhe verstellbare Transportliegen können medizinische Komplikationen verursachen. Darauf weist CIRS NRW im jüngsten Quartalsbericht hin. https://www.cirsmedical.de/ nrw/ HK EU-Luftqualitätsrichtlinie Ärzteschaft fordert rasche Novellierung Mit Blick auf die kommende Europawahl fordern die Bundesärztekammer (BÄK) sowie der Gesundheitsverband Health and Environment Alliance (HEAL), dass die geplante Novellierung zur EU-Luftqualitätsrichtlinie noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Dabei solle die Luftqualitätsrichtlinie den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angepasst werden, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhard, am 7. Februar. Aktuell bremsten einzelne EU-Mitgliedstaaten die derzeit laufenden Verhandlungen, indem sie auf abgeschwächte Vorgaben pochten, kritisierte Anne Stauffer, stellvertretende Direktorin und strategische Leiterin bei HEAL. Unter anderem verlangten die betreffenden Staaten weniger strenge Grenzwerte. Stauffer forderte die Bundesregierung daher zu einer klaren Positionierung bei den Verhandlungen auf. Die Luftverschmutzung sei eines der größten Gesundheitsrisiken in Deutschland und Europa, betonte BÄK-­ Präsident Reinhardt. Sie sei ein Risikofaktor für Herz-Kreislauferkrankungen, Atemwegserkrankungen und Krebs. Die novellierte EU-Luftqualitätsrichtlinie soll die bisherigen Vorgaben aus dem Jahr 2008 ablösen. Die bisher geltenden Luftqualitätsnormen sind dem Europäischen Parlament zufolge weniger streng als die WHOLeitlinien. MST 24. Mai bis 28. Juni 2024 Der Verkehr zählt zu den größten Verursachern von Feinstaub, von dem eine erhebliche Gesundheitsbelastung ausgeht. Foto: Nady/stock.adobe.com Kammerwahlen 2024 Selbstinformationen der Wahllisten müssen bis 5. April vorliegen Erstmals haben bei der Kammerwahl 2024 alle Wahllisten zur Kammerversammlung und zu den Kreisstellenvorständen die Möglichkeit, in einem PDF-Dokument Selbstinformationen zusammenzustellen. Diese werden in der Juni-Ausgabe des Rheinischen Ärzteblatts über einen QR-Code neben der jeweiligen Wahlliste abrufbar sein und auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein unter https://www.aekno. de/aerztekammer/wahlen2024 mit der Wahlliste verlinkt werden. Das bis maximal fünf Seiten starke PDF-Dokument mit den Selbstinformationen muss bis spätestens 18:00 Uhr am 5. April 2024 elektronisch bei der Ärztekammer Nordrhein unter der E-Mail-Adresse selbstinformation2024@ aekno.de eingereicht werden. Später eingehende Dokumente können nicht mehr berücksichtigt werden. Als Pflichtangaben müssen in den Selbstinformationen der vollständige Wahllistenname, ein Verantwortlicher im Sinne des Presserechts und Kontaktmöglichkeiten enthalten sein. Weitere Informationen: https://www. aekno.de/aerztekammer/wahlen2024 ÄkNo

Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2024 Mit einer Entschließung auf Initiative Bayerns fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Leiharbeit in der Pflege sowohl im Krankenhaus als auch in stationären und ambulanten Einrichtungen wirksam zu begrenzen. Immer deutlicher zeige sich, dass der zunehmende Einsatz von Leiharbeit unerwünschte Folgen habe, heißt es in der Entschließung. Der Einsatz von Leihpflegekräften über die Vermittlung von Zeitarbeitsfirmen führe bei Bezahlung und Einsatzzeiten zu Ungleichbehandlung und Schlechterstellung der Stammbelegschaften in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Bundesregierung solle Regelungen auf den Weg bringen, die die Gleichbehandlung von Stammpersonal und Leiharbeitskräften stärker als bisher gewährleisten. Auch müsse geprüft werden, ob bundesrechtlich eine Mindestquote an dauerhaft beschäftigten Fachkräften in der Pflege vorgeschrieben werden kann. Als weitere Maßnahme wird in der Entschließung die Refinanzierung von Springerpools genannt. Zudem solle die Bundesregierung prüfen, ob und inwieweit einschränkende Regelungen getroffen werden können, um zu hoch angesetzte Verrechnungssätze der Leiharbeitsunternehmen im Bereich der Pflege zu unterbinden, zum Beispiel in Form eines Deckels. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Möglichkeit verwiesen, Vermittlungsgebühren zu deckeln. Zu prüfen sei zudem, ob und auf welche Weise Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der Pflegeausbildung und Fortbildung des Personals einbezogen werden können. Mit Entschließungen kann der Bundesrat auf bestimmte Probleme aufmerksam machen, rechtlich verbindlich für die Bundesregierung sind sie nicht. TG Statistik Knapp eine Million Besucher auf www.aekno.de 41.000 Mal besucht worden (www.aekno.de/ fortbildung). Der Service, das eigene Fortbildungspunktekonto einzusehen, ist knapp 37.000 Mal aufgerufen worden (www.aekno. de/punktekonto). Der Leitfaden zur Persönlichen Vorsorge, der eine Patientenverfügung enthält und als PDF-Datei zur Verfügung steht, ist rund 40.000 Mal heruntergeladen worden. Ebenfalls hoch im Kurs stand bei den Besuchern die Jobbörse für Medizinische Fachangestellte (www.aekno.de/mfa/jobboerse). Dieses Angebot wurde im Laufe des vergangenen Jahres über 14.000 Mal aufgerufen. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-­ Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre Rund 80.000 Nutzer besuchten im Jahr 2023 monatlich die Homepage der Ärztekammer Nordrhein unter www.aekno.de. Das entspricht knapp einer Million Besucherinnen und Besucher im Jahr, ein Plus von 19 Prozent im Vergleich zu 2022. Die User riefen knapp drei Millionen Seiten ab. Die meisten Besucher interessierten sich auch 2023 für Informationen rund um die Themen Medizinische Fachangestellte (www. aekno.de/mfa) und Weiterbildung (www.­ aekno.de/weiterbildung). Die Datenbank mit Weiterbildungsbefugten in Nordrhein wurde zum Beispiel über 46.700 Mal aufgerufen. Die Datenbank mit anerkannten Fortbildungsveranstaltungen im Kammergebiet ist 2023 knapp „Ausbildende App“ Kostenfreie Hilfe per Handy Die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) hat eine „Ausbildende App“ entwickelt, die Ausbildenden sowie Ausbildungsbetrieben kostenfrei zur Verfügung steht. Die App für das Handy kann auch von Ärztinnen und Ärzten als Unterstützung bei der Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten (MFA) genutzt werden. Über die App können zum Beispiel Informationen über Förderprogramme, Maßnahmen und Ansprechpartner der Bundesagentur für Arbeit, aber auch Informationen, die auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein rund um die MFA-Ausbildung veröffentlicht sind, abgerufen werden. Die App findet sich im Internet unter https:// app.ausbildende-app.de. bre Aachen Tag der Allgemeinmedizin Das Institut für Digitale Allgemeinmedizin der Uniklinik RWTH Aachen veranstaltet am Samstag, den 16. März zwischen 10 und 13.30 Uhr den Tag der Allgemeinmedizin. Unter anderem stehen Workshops zur Diagnostik und Therapie chronischer Wunden, das Thema Herzinsuffizienz sowie Sportverletzungen auf der Agenda. Für Medizinische Fachangestellte gibt es unter anderem einen Workshop zum Umgang mit schwierigen Patienten. Veranstaltungsort ist das Center for Teaching & Training CT², Forckenbeckstraße 71, 52074 Aachen. Anmeldung unter: www. shorturl.at/hoMVZ MST Leiharbeit in der Pflege Bundesrat fordert Begrenzung Der zunehmende Einsatz von Leiharbeitskräften in der Pflege kann die Stammbelegschaften benachteiligen, warnen Kritiker. Foto: Hernandez&Sorokina/stocksy/stock.adobe.com

Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2024 9 Weiterbildung Online-Umfrage gestartet Noch bis zum 7. April können sich Ärztinnen und Ärzte, die in Nordrhein ihre Weiterbildung absolvieren, an einer Online-Befragung über Struktur und Qualität ihrer Weiterbildung sowie ihre Arbeitsbedingungen beteiligen. Die Teilnahme erfolgt anonym und dauert rund fünf bis zehn Minuten. Die Kammer lädt dazu per E-Mail alle Ärzte ein, die jünger als 45 Jahre sind und bei der Kammer ohne Facharzt-Qualifikation geführt werden. Die E-Mail enthält auch die Zugangsdaten zum Umfrageportal. ÄkNo 116117 Auswertung der Anrufe Für mehr als 5,6 Millionen Anrufende, die unter der Patientenservice-Nummer 116117 Hilfe suchten, haben die Kassenärztlichen Vereinigungen von Januar 2020 bis Dezember 2023 die Ersteinschätzung durch medizinisches Personal und die Vermittlung einer angemessenen medizinischen Versorgung organisiert. Diese Zahl nannte das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, das die Daten zur Strukturierten medizinischen Ersteinschätzung auswertet.­ Einen Spitzenwert mit mehr als 250.000 Anrufen gab es im Dezember 2023. TG Ärztliche Körperschaften im Internet Ärztekammer Nordrhein www.aekno.de Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein www.kvno.de Versicherungspflicht von Pool-Ärzten Bundessozialgericht präzisiert Bedingungen im Einzelfall Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich in der Begründung zu seinem Urteil vom 24. Oktober 2023 über die Rentenversicherungspflicht eines Zahnarztes im vertragszahnärztlichen Notdienst allgemein dazu geäußert, welche Bedingungen für das Vorliegen eines versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses erfüllt sein müssen. Gleichzeitig legte es aber dar, dass „mit der vorliegenden Entscheidung keine allgemeinverbindliche, für alle denkbaren Formen des vertrags(zahn)ärztlichen Notdienstes gleichermaßen geltende Feststellung getroffen“ worden sei. Grundsätzlich sei von einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis auszugehen, wenn der Beschäftigte in einen fremden Betrieb eingegliedert sei und dabei einem umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliege. Im vorliegenden Fall habe das Gericht festgestellt, dass die Merkmale einer versicherungspflichtigen Beschäftigung überwogen. Es sei aber nicht auszuschließen, dass die Tätigkeit als Pool-Arzt in einem auf andere Weise betriebenen Notdienst anders zu bewerten ist. Ein und derselbe Beruf könne so – je nach konkreter Ausgestaltung der vertraglichen Grundlagen „in ihrer gelebten Praxis“ – entweder als Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden. Das BSG betonte in der Urteilsbegründung, dass es dem „nachvollziehbaren Bedürfnis der Betroffenen nach Verwaltungsvereinfachung und erhöhter Rechtssicherheit durch abstraktere, einzelfallüberschreitende Aussagen im Hinblick auf bestimmte Berufs- oder Tätigkeitsfelder“ nicht habe nachkommen können. In diesem Zusammenhang verwies das Gericht insbesondere darauf, dass es für die Organisation und Durchführung des vertragsärztlichen Notdienstes keine allgemeingültigen Vorgaben gebe, sondern dass die Kassenärztlichen Vereinigungen hier einen weiten Gestaltungsspielraum hätten. Angesichts der auf dieser Grundlage weiter bestehenden Rechtsunsicherheit im Einzelfall wandte sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung erneut an das Bundesgesundheitsministerium mit der Bitte, über eine Anpassung im Sozialgesetzbuch IV die Ärzte im Bereitschaftsdienst aus der Sozialversicherungspflicht herauszunehmen. TG Über die Sozialversicherungspflicht von Ärztinnen und Ärzten im Bereitschaftsdienst besteht weiterhin Rechtsunsicherheit. Foto: KVNo Einladung zum Beratungstag Wir freuen uns, den Mitgliedern unseres Versorgungswerkes erneut die Gelegenheit bieten zu können, sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Versicherungsbetriebes in einem persönlichen Gespräch zu Fragen des Versicherungsverhältnisses – außerhalb der üblichen Servicezeiten – beraten zu lassen. Angeboten wird zusätzlich ein Vortrag (Dauer ca. 30 Minuten) zur Systematik der Rentenberechnung und der alljährlich versandten Mitteilung über die Rentenanwartschaften. Veranstaltungsort Nordrheinische Ärzteversorgung Versicherungsbetrieb Block C/D, 3. Etage, Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf Samstag 9. März 2024 Beratung von 10:00 bis 15:00 Uhr Vortrag 1: Beginn um 10:00 Uhr Vortrag 2: Beginn um 13:00 Uhr Eine besondere Anmeldung ist weder für ein Beratungsgespräch noch für den Vortrag erforderlich. Die vorherige Vereinbarung eines individuellen Beratungstermins ist leider nicht möglich.

10 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2024 Service Famulaturen vermitteln Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) ist nicht nur eine Interessenvertretung für rund 100.000 Medizinstudierende in Deutschland. Sie ist auch eine der zentralen Vermittlungsstellen für Auslandsfamulaturen und den Forschungsaustausch. Aktuell schreibt die bvmd für Kurzentschlossene Restplätze für das Sommersemester 2024 auf ihrer Homepage aus. Hier finden sich Famulaturplätze in 20 Ländern von Bosnien und Herzegovina bis Venezuela. Da während der regulären Austauschphase immer wieder Bewerberinnen und Bewerber kurzfristig absagen, werden regelmäßig Plätze frei, die erneut vergeben werden können. Dabei gilt das Prinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Bevorzugt berücksichtigt werden lediglich die Studierenden, die im regulären Verfahren eine Absage erhalten haben. Informationen unter www.bvmd.de unter dem Stichwort „Austausch“. bre Ärzteblatt Kostenloses Abo für Studierende Die Ärztekammer Nordrhein bietet Medizinstudierenden der Fakultäten in Aachen, Bonn, Düsseldorf, DuisburgEssen und Köln, die das neunte Fachsemester erreicht haben, ein kostenloses Abonnement des Rheinischen Ärzteblattes an. Interessierte senden der Redaktion bitte eine E-Mail mit Namen, Anschrift und einer aktuellen Studienbescheinigung an rheinisches-aerzteblatt@ aekno.de. bre Magazin – Studium und Berufseinstieg Die erste Famulatur. Das erste Mal für längere Zeit in die Welt der Ärzte eintauchen und den Alltag, der uns später vielleicht begegnet, besser kennenlernen. Meine erste Famulatur absolvierte ich in den vergangenen Semesterferien. Die Wahl fiel dabei auf eine Hausarztpraxis, da ich während meines Studiums bereits viele praktische Fähigkeiten wie die Anamneseerhebung oder körperliche Untersuchungen erlernen durfte. Diese wollte ich nun in der Praxis anwenden und verbessern. Während der Famulatur sammelte ich zahlreiche neue Erfahrungen im Umgang mit Patienten und verbesserte meine praktischen Fähigkeiten erheblich. Die Blutentnahme bereitet mir nun keine Schwierigkeiten mehr. Pathologische Veränderungen im Ultraschall und bei körperlichen Untersuchungen kann ich nun besser beurteilen. Auch das Interpretieren von EKGs gelingt mir nun sicherer und schneller. Zuvor hatte ich meine Semesterferien für Krankenpflegepraktika genutzt. Diese waren sehr hilfreich, um unter anderem die Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten zu erlernen und einen Einblick in den Krankenhausalltag zu erhalten. Außerdem konnte ich vom Pflegepersonal grundlegende Fertigkeiten im medizinischen Bereich erlernen, wie das korrekte Messen des Blutdrucks. Jetzt freue ich mich darauf, in meinen kommenden Praktika Ärztinnen und Ärzte in ihrer täglichen Arbeit näher begleiten zu dürfen. Hierbei ist mein Ziel, so viel wie möglich kennenzulernen und viel- fältige Erfahrungen zu sammeln, die mir auf meinem Weg zur Ärztin nützlich sein können. Wie erlebt Ihr das Studium der Humanmedizin? Schreibt mir an medizinstudium@ aekno.de. Bonn Interprofessionelle Kommunikation erhöht Versorgungsqualität Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) konnte anhand einer interprofessionellen Studie zeigen, dass gute Kommunikation und Kooperation zwischen ärztlichem und pflegerischem Personal in der stationären Versorgung Behandlungsfehlern vorbeugen und die Sicherheit von Patientinnen und Patienten erhöhen kann. Medizinstudierende übten in der Studie zusammen mit Auszubildenden in der Pflege in einem speziell entwickelten Kommunikationstraining die Zusammenarbeit. Das Training sollte dazu dienen, dass die Akteure als interprofessionelles Team arbeiten und entscheiden. Auch das gegenseitige Verständnis und die gegenseitige Wertschätzung waren Gesichtspunkte, die verbessert werden konnten. Die Studie verglich Medizinstudierende und Auszubildende zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann im zweiten Lehrjahr, die ein interprofessionelles Kommunikationstraining mit Simulationspersonen erhielten mit einer Kontrollgruppe. Insgesamt haben sich 154 Medizinstudierende und 67 Auszubildende beteiligt. „Mit der Pilotstudie konnten wir zeigen, dass sich nach dem gemeinsamen Training beider Gesundheitsberufe die Einstellungen zur interprofessionellen Zusammenarbeit sowie die interprofessionelle Fehlerkommunikation verbessert haben und die interprofessionelle Zusammenarbeit sowie eine trainierte Kommunikation auf Augenhöhe ein Erfolgsfaktor für eine gute Patientenversor- gung sein können“, sagte Dr. Lina Heiner, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Forschungsstelle für Gesundheitskommunikation und Versorgungsforschung der Klinik und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am UKB. Dort wurde das Projekt mit dem Ausbildungszentrum für Pflegeberufe am UKB umgesetzt. Die Studienergebnisse sind kürzlich im Journal BMC Medical Education veröffentlicht worden unter https://doi.org/10.1186/s12909- 023-04997-5. bre Elisa Kremer Foto: privat Mail aus Düsseldorf

BERATUNG AUF EINEN BLICK www.aekno.de/aerzte/beratung ARZNEIMITTELBERATUNG Dr. med. Ina Falbrede, 0211 4302 2280 ina.falbrede@aekno.de KRISENINTERVENTION NACH TRAUMATISCHEN ERFAHRUNGEN IM ÄRZTLICHEN BERUF Dr. med. Stefan Spittler, 0172 2425122 dr.stefanspittler@t-online.de BERATUNGSSTELLE FÜR SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ RAin Katharina Eibl, RAin Kristina Hessenkämper, 0211 4302 2306 katharina.eibl@aekno.de, kristina.hessenkaemper@aekno.de MOBBINGBERATUNG Stefanie Esper M. A., 0211 4302 2204 stefanie.esper@aekno.de SUBSTITUTIONSGESTÜTZTE BEHANDLUNG OPIOIDABHÄNGIGER Jo Shibata, 0211 4302 2213 stefan.kleinstueck@aekno.de BERUFSRECHTLICHE BERATUNG 0211 4302 2303 rechtsabteilung@aekno.de CIRS-NRW – PATIENTENSICHERHEIT Judith Singer, 0211 4302 2218 judith.singer@aekno.de GOÄ Dr. med. Anja Pieritz, Dr. med. Kerrin Prangenberg, Sevda Thomas 0211 4302-2133, -2134, -2135 goae@aekno.de GRENZVERLETZUNGEN UND MISSBRAUCH Dr. med. Axel Herzog, Dr. med. Elisabeth Lüking, Nadja Rößner, Thomas Gröning, 0211 4302 2500 patientenberatung@aekno.de INTERVENTIONSPROGRAMM FÜR ABHÄNGIGKEITSKRANKE ÄRZTE Dr. med. Stefan Spittler, 0172 2425122 dr.stefanspittler@t-online.de KRANKENHAUSPLANUNG IN NORDRHEIN-WESTFALEN RAin Lilian Becker, 0211 4302 2115 krankenhausplanung@aekno.de PATIENTENBERATUNG Dr. med. Axel Herzog, Dr. med. Elisabeth Lüking, Nadja Rößner, Thomas Gröning 0211 4302 2500 patientenberatung@aekno.de PRÄVENTIONSGESETZ Sabine Schindler-Marlow, Snezana Marijan 0211 4302 2010, -2031 snezana.marijan@aekno.de ARBEITSSICHERHEIT UND BETRIEBSMEDIZIN Stefanie Esper M. A., 0211 4302 2204 stefanie.esper@aekno.de MEDIZINETHISCHE BERATUNG (GRÜNDUNGSAUSSCHUSS) Stefan Kleinstück, 0211 4302 2208 ethikberatung@aekno.de QS-STRAHLENSCHUTZ Dr. med Birgit Hallmann 0211 4302 2290 qsradnr@aekno.de WEITERBILDUNG Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite www.aekno.de/weiterbildung denisismagilov/stock.adobe.com, Ed Telling/istockphoto.com, fizkes/stock.adobe.com, Alvaro Heinzen/istockphoto.com, Till Erdmenger, jeremias münch/stock.adobe.com, wavebreakmediaMicro/stock adobe.com, PeopleImages/istockphoto.com, wavebreakmedia/ istockphoto.com, Vassiliki Latrovali, Viktor_ Gladkov, pressmaster/stock. adobe.com, unsplash/gettyimages, alvarez/istockphoto.com, Minerva Studio/Fotolia, virtua73/Fotolia, Westend61/Fotolia

Thema 12 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2024 Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach will Gesundheitsförderung und Prävention auf neue Füße stellen. Deutschland gebe mit 5.000 Euro pro Einwohner und Jahr so viel wie kein anderes EU-Land für Gesundheit aus, sei bei der Lebenserwartung mit 80,8 Jahren aber trotzdem nur Durchschnitt. Es fehle an wirksamer Vorbeugung, das System sei zu stark auf die Behandlung schon bestehender Krankheiten ausgerichtet, sagte der Minister, als er im Oktober 2023 den Aufbau des BIPAM ankündigte und der Öffentlichkeit dessen Errichtungsbeauftragten, Dr. Johannes Nießen, vorstellte. Das Institut soll am 1. Januar 2025 an den Start gehen und sich primär auf die Prävention von nicht übertragbaren Krankheiten wie zum Beispiel Krebs, Demenz oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen konzentrieren (siehe Textkasten). Das Robert Koch-Institut (RKI), das bislang als nationales Public Health-Institut fungierte und das Gesundheitsmonitoring unter anderem zu Risikofaktoren wie Diabetes mellitus, Übergewicht und Adipositas oder auch psychischer Gesundheit verantwortete, soll sich dann ganz auf die Abwehr von Infektionskrankheiten fokussieren. Obwohl noch kein im Kabinett abgestimmter Gesetzentwurf vorliegt, der die Aufgaben des neuen Instituts im Detail festlegt, hagelte es schon unmittelbar nach Bekanntwerden der Pläne Kritik von Experten für öffentliche Gesundheit. Zwar betont auch das „Zukunftsforum Public Health“, dem neben zahlreichen Fachgesellschaften und Organisationen im Bereich der öffentlichen Gesundheit mittelbar über die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung auch die Bundesärztekammer und die Ärztekammer Nordrhein angehören, die Notwendigkeit, Public Health-­ Aktivitäten besser zu koordinieren. Auf diesem Feld seien 2022 insgesamt 307 Institutionen und Organisationen aktiv gewesen, die Landschaft sei völlig zersplittert. Die Gründung des BIPAM offenbart jedoch nach Ansicht des Zukunftsforums ein überholtes Verständnis von Prävention und Gesundheitsförderung. Diese verenge den Blick auf die Medizin und setze mit ihrem Verständnis von Prävention zu nah am Individuum und zu wenig in den Lebenswelten an, heißt es dort. Außerdem sei die institutionelle Trennung von übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten nicht sinnvoll. Damit schaffe man lediglich ineffiziente Doppelstrukturen und einen höheren Koordinationsaufwand. Als notwendigen und richtigen Schritt auf dem Weg zu einer Gesellschaft, in der möglichst alle Menschen die Chance haben, gesund zu werden und gesund zu bleiben, bezeichnet dagegen der Errichtungsbeauftragte des BIPAM die Neugründung. Wie schon im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP festgelegt, sollten mit dem neuen Institut insbesondere die Aktivitäten im Bereich Public Health gebündelt sowie die Vernetzung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) gefördert werden, erläutert Dr. Johannes Nießen auf Nachfrage des Rheinischen Ärzteblatts (RÄ). Deshalb solle dort künftig auch die Gesundheitskommunikation des Bundes angesiedelt werden, die bislang von der BundesPrävention ausbauen Mit dem Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) will die Bundesregierung eine zentrale Institution für die Öffentliche Gesundheit schaffen. Deren Fokus soll auf der Vermeidung nicht übertragbarer Erkrankungen liegen. Errichtungsbeauftragter der neuen Behörde ist der ehemalige Leiter des Kölner Gesundheitsamtes Dr. Johannes Nießen. Doch das Vorhaben ist unter Public Health-Experten umstritten. von Heike Korzilius Grafik: Red Diamond/istockphoto.com

Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2024 13 zentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verantwortet wurde. Diese Behörde wird im BIPAM aufgehen. Nicht nur in Krisenzeiten wie während der Coronapandemie, sondern auch im Alltag sei es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu verständlichen und qualitätsgesicherten Gesundheitsinformationen haben, so Nießen. Das neue Bundesinstitut wolle vor diesem Hintergrund auch den Umgang mit Falschinformationen stärker in den Fokus nehmen. Ein Schwerpunkt: die Datenanalyse Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung bedarfsgerechter Kommunikations- und Public Health-­ Aktivitäten sei die Datenanalyse, betont der BIPAM-­ Errichtungsbeauftragte. „Seine Aufgaben kann das Institut effektiv nur auf Grundlage von Evidenzen erfüllen, mit Daten zu Gesundheitsbedingungen sowie zum Gesundheitszustand und -verhalten der Bevölkerung. Es wird daher als selbstständiges Daten- und Forschungsinstitut errichtet.“ Das ist nicht zuletzt eine Lehre aus der Pandemie, als man in Deutschland zur Einschätzung der Lage häufig auf Daten aus dem Ausland zugreifen musste. Das BIPAM bringt hier nach Ansicht von Nießen die epidemiologische Expertise des RKI mit den Präventions- und Kommunikationsressourcen der BZgA zusammen. Die Kritik an der Ausrichtung des Instituts – zu viel Medizin, zu wenig Verhältnisprävention – teilt er nicht. Das BIPAM werde Prävention und Gesundheitsförderung im Sinne von „Health in All Policies“ (Gesundheit in allen Politikbereichen) sektoren- und akteurübergreifend stärken, so Nießen. Ein entsprechender Passus findet sich auch in einem vorläufigen Gesetzentwurf zur Errichtung des BIPAM aus dem vergangenen Oktober. Als ehemaliger Leiter des Kölner Gesundheitsamts betont Nießen auch die Rolle, die das BIPAM mit Blick auf eine bessere Vernetzung des ÖGD spielen kann. Er will das Institut zu einer Plattform ausbauen, die nicht nur den Austausch und die Zusammenarbeit innerhalb des ÖGD vorantreibt, sondern auch die Entwicklung von Verfahrensstandards und evidenzbasierten Handlungsempfehlungen. Eher ausgewogen fällt die Einschätzung von Rudolf Henke zur neuen Präventionsstrategie der Bundesregierung aus. Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein und Co-Vorsitzende des Ausschusses „Public Health“ der Bundesärztekammer (BÄK) hält es für nachvollziehbar, dass Krebs, Demenz und Herz-Kreislauf-Erkrankungen darin eine große Rolle spielen. „Es gibt Millionen von Betroffenen, deren Behandlung enorme Summen kostet“, so Henke im Gespräch mit dem RÄ. Ein ganzheitlicher präventiver Ansatz müsse aber mehr als die Medizin und die individuelle Verhaltensprävention in den Blick nehmen. Dieser Ansatz brauche Interdisziplinarität, die auch die Verhältnisse und Lebenswelten der Menschen berücksichtige. Beispiel Ernährung und Bewegung: Der Grundstein für gesundheitsförderliches Verhalten werde meist schon in der Kindheit gelegt. Wenn Kinder aber in einem Umfeld aufwachsen, in dem es keine Spielplätze und Grünflächen gebe und in der Chips und Limonade natürliche Begleiter beim Fernsehen seien, werde es für den Einzelnen schwierig. „Gesundheitsförderliches Verhalten ist nicht nur eine Frage des Willens, sondern auch der Verhältnisse“, sagt Henke. Gefragt seien hier Sozial-, Pflege- und Kommunikationswissenschaftler ebenso wie Pädagogen, Didaktiker oder auch Stadtplaner. Gefragt sei aber auch ein Engagement in allen Feldern der Politik. Wichtig ist Henke, dass die Rolle von Ärztinnen und Ärzten für Prävention und Gesundheitsförderung nicht unterschätzt wird: „Ohne Medizin kann Public Health nicht funktionieren. Unsere Profession steht dort in besonderer Verantwortung.“ 90 Prozent der Bevölkerung suchten mindestens einmal im Jahr einen Arzt auf. Ein solches Potenzial, Menschen aus allen sozialen Schichten zu erreichen, könne man nicht ungenutzt lassen. Zumal Studien belegten, dass gerade Hausärzte, die ihre Patienten oft schon lange kennen, risikoreiche Verhaltensweisen wie übermäßigen Alkoholkonsum oder Rauchen erkennen und diesen im Rahmen von strukturierten Kurzinterventionen entgegenwirken könnten. Henke, der die Genese des Präventionsgesetzes von 2015 eng begleitet hat, hält es nach wie vor für einen Fehler, dass in dessen Präventionsstrategie weder die Gesundheitsberufe noch die Kommunen mit ihrem starken Bezug zu den Lebenswelten institutionell verankert wurden. Zwar habe der Gesetzgeber damals die Mittel für Prävention um fast 500 Millionen Euro aufgestockt und außerdem eine ärztliche Präventionsberatung ermöglicht. Da diese zeitintensive neue Leistung aber nicht gesondert finanziert werde, werde sie auch kaum genutzt. Insgesamt stehen bundesweit jedes Jahr rund 700 Millionen Euro für Präventionsleistungen zur Verfügung. Für die kurative Versorgung gäben die gesetzlichen Krankenkassen hingegen 900 Millionen Euro am Tag aus, so Henke. Zwar dürfe man Kuration und Prävention nicht gegeneinander ausspielen, beide Bereiche müssten sich vielmehr ergänzen. „Aber diese Relation kann so nicht richtig sein“, sagt Henke. Im Oktober 2023 legte das Bundesgesundheitsministerium einen noch nicht abgestimmten Gesetzentwurf vor, der die künftigen Aufgaben des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) umreißt. Das Institut soll sich danach insbesondere mit vier Themenschwerpunkten beschäftigen: Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung bei nicht übertragbaren Krankheiten; dazu gehört unter anderem die Identifikation von Schwerpunkten für Verhaltens- und Verhältnisprävention Stärkung der Öffentlichen Gesundheit (Public Health) und Vernetzung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes Risiko-, Krisen- und Gesundheitskommunikation Sammlung und Auswertung von Daten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung sowie epidemiologische Forschung zu nicht übertragbaren Krankheiten Das soll das BIPAM leisten

14 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2024

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2024 15 Spezial Medizin aus dem Netz Immer und überall verfügbar – YouTube, Instagram oder TikTok sind inzwischen für viele Menschen die bevorzugten Informationskanäle. Zu Gesundheitsthemen ist das Angebot dort kaum mehr überschaubar und in der Qualität beurteilbar. In den verschiedenen Formaten wenden sich auch Ärztinnen und Ärzte mit Gesundheitsinformationen an eine mitunter große Schar von Followern. von Thomas Gerst Man findet sie unter „DoktorJulie“, „Kinderleibundseele“, „Medizinmensch“, „doktorsex“, „doc.felix“ und vielen anderen Adressen auf YouTube, Instagram und TikTok – Ärztinnen und Ärzte, oft auch Medizinstudierende, die sich unterschiedlich seriös auf den Online-Plattformen präsentieren und inzwischen ein Millionenpublikum erreichen. Das Spektrum der Medizinangebote ist groß; die einen informieren sachlich, andere wollen in erster Linie unterhaltsam Besondere Verantwortung Als Arzt sollte man sich jederzeit seiner besonderen Verantwortung bewusst sein. „You are always a doctor“, ist eine der Kernaussagen im australischen Ratgeber für Ärzte bei Nutzung der sozialen Medien, auf den die Bundesärztekammer verweist. In ihren Empfehlungen heißt es dazu: „In Wirklichkeit sind Sie, ganz gleich, in welchem Kontext Sie sich bewegen, immer Arzt und müssen sich überlegen, wie Sie sich präsentieren.“ Foto groß: simon2579/istockphoto.com Foto klein: Aleksei/stock.adobe.com

16 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2024 medizinische Inhalte vermitteln, wiederum anderen scheinen die Online-Plattformen zuvorderst die geeigneten Orte der Selbstdarstellung. Für die einen Anbieter ist es ein Geschäftsmodell, mit dem sich über eine große Zahl von Followern ein guter Zuverdienst generieren lässt; bei anderen scheint der Wunsch vorherrschend, ihr medizinisches Wissen mit möglichst vielen Followern zu teilen. Auch bei den Präsentationsformen gibt es deutliche Unterschiede. Während sich auf YouTube die Beiträge oft nicht allzu sehr von den Darstellungsweisen klassischer Fernsehformate unterscheiden, orientieren sich die eher kurzen Angebote auf Instagram und TikTok mit schnellen Schnitten eher an den Sehgewohnheiten einer jüngeren Klientel. Auf Transparenz in der Darstellung achten Grundsätzlich sei es eine gute Idee, wenn auch Ärztinnen und Ärzte als sogenannte Medfluencer die sozialen Netzwerke nutzen, um Informationen zur Gesundheit an ein Publikum zu bringen, das auf anderen Wegen nicht so leicht zu erreichen sei, meint Dr. Amin-Farid Aly, der sich bei der Bundesärztekammer (BÄK) mit dem Thema befasst. So gebe es beispielsweise einen Videokanal mit fast einer Million Followern, auf dem eine Gynäkologin und ein Urologe allgemeinverständlich über Aspekte von Sexualität, Hygiene und Adoleszenz informieren. Allerdings sollten sich Ärzte der Grenzen bewusst sein, die ihnen durch die Berufsordnung und das Heilmittelwerbegesetz bei der Präsentation medizinischer Inhalte in sozialen Medien gesetzt sind, sagt Aly. Um Ärzte für dieses Thema zu sensibilisieren, habe die BÄK ihre Handreichung „Worauf Ärztinnen und Ärzte bei der Nutzung sozialer Medien achten sollten“ entwickelt. In der Broschüre werden die Möglichkeiten der neuen Formate zur Aufklärung über medizinische Sachverhalte positiv hervorgehoben. Die Nutzung dieser Plattformen dürfe deshalb keinesfalls unseriösen Akteuren überlassen werden, heißt es in der 2023 aktualisierten Neuauflage. Ärzte, die sich als medizinische Influencer – mittlerweile hat sich dafür der Begriff „Medfluencer“ etabliert – betätigen, sollten auf die notwendige Transparenz in der Darstellung achten, das heißt, sie sollten mit vollem Namen auftreten, ihren medizinischen Hintergrund transparent darstellen und ihre Interessenkonflikte komplett offenlegen. Ärzte unterliegen als Medfluencer nicht nur den Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes, sondern auch denen der jeweils gültigen Berufsordnung. Gemäß § 27 Abs. 3 der „Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte“ ist eine anpreisende, irreführende und vergleichende Werbung berufswidrig. Als unzulässig gilt zudem eine Werbung für eigene oder fremde gewerbliche Tätigkeiten oder Produkte im Zusammenhang mit der eigenen ärztlichen Tätigkeit. Was bedeutet dies aber konkret in Bezug auf den Arzt, Spezial der in einem TikTok-Video Werbung für ein GlucoseElektrolyt-Präparat macht, die Hautärztin, die auf YouTube die Vorzüge einer Kosmetikreihe preist, den Arzt, der sich auf Instagram als Ernährungsexperte betätigt und dort seine kostenpflichtigen Schulungsvideos bewirbt, oder die Notärztin, die auf ihren FanShop verlinkt? Handelt es sich hierbei um Werbung im Zusammenhang mit der eigenen ärztlichen Tätigkeit? Allgemein lasse sich dies nicht von vorneherein entscheiden, heißt es dazu aus der Rechtsabteilung der Ärztekammer Nordrhein, es müsse jeweils der Einzelfall geprüft werden. Unzulässig sei in jedem Fall die reine Produktabsatzwerbung („Ich bin Arzt und empfehle …“), wohingegen man über das eigene Leistungsspektrum zum Beispiel in seiner Praxis in angemessener Form informieren, aber dieses nicht anpreisen dürfe. Das Thema „Medfluencer“ habe bisher unter den Fällen der Rechtsabteilung kaum eine Rolle gespielt; es seien dort erst einige wenige Sachverhalte angezeigt worden. Der Medizinrechtler und Arzt Professor Dr. Dr. Alexander Ehlers spricht sich in einem Beitrag in der Medical Tribune für eine strikte Anwendung des § 27 Abs. 3 der (Muster-)Berufsordnung aus, wenn es um ärztliche Influencer geht. Danach ist eine Werbung für eigene oder fremde gewerbliche Tätigkeiten oder Produkte im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit unzulässig. Dies umfasst nach seiner Einschätzung sämtliche Dienstleistungen und Produkte, die im Zusammenhang mit der Gesundheit eines Menschen stehen. Dazu zählen für Ehlers auch rezeptfreie Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel. Dadurch sieht er die Werbemöglichkeiten für Ärzte als Medfluencer stark beschränkt. Einbindung in Marketing-Strategien Auf die Unsicherheit darüber, was unter den Vorgaben von Berufsordnung und Heilmittelwerbegesetz auf YouTube, Instagram oder TikTok erlaubt ist, reagiert mittlerweile eine Reihe von Anwaltskanzleien mit Beratungsangeboten. Denn die Marke „Arzt“ weckt Begehrlichkeiten bei der Industrie. So kommt etwa der Medizinrechtler Dr. Marius Hossbach in einem Beitrag auf der Homepage der Kanzlei Rose & Partner zu der folgenden Einschätzung: „Der Grundgedanke der bisherigen Regelungen, nämlich das Ansehen des ärztlichen Berufs zu schützen und die Gesundheitspflege von unerwünschter Kommerzialisierung freizuhalten, findet sich derzeit jedenfalls nicht auf TikTok und Co. wieder.“ Wer genau mit welchen Qualifikationen hinter den Accounts auf den Social-Media-Plattformen stecke, bleibe oft intransparent. Vielfach würden ärztliche Medfluencer gegen das sogenannte Fremdwerbeverbot, wonach Ärzte nicht für Produkte, Arzneimittel oder Dritte werben dürfen, verstoßen, schreibt Hossbach. Es sei davon auszugehen, dass medizinische Online-Inhalte in Zukunft genauer reguliert werden. Andere Kanzleien dagegen bieten Unternehmen aus

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