Rheinisches Ärzteblatt 4/2024

Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 4 / 2024 7 Facharztprüfungen Anmeldeschluss und Termine Der nächste zu erreichende Prüfungszeitraum zur Anerkennung von Facharztkompetenzen, Schwerpunktbezeichnungen und ZusatzWeiterbildungen bei der Ärztekammer Nordrhein ist vom 1. Juli bis 5. Juli 2024. Anmeldeschluss: Mittwoch, 8. Mai 2024 Ärztinnen und Ärzte, die zur Prüfung zugelassen sind, erhalten eine schriftliche Ladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit mindestens 14 Tage vorher. www.aekno.de/Weiter bildung/Pruefungen ÄkNo Investoren Patientenwohl geht vor Profit Die Bundesärztekammer (BÄK) hat erneut an den Gesetzgeber appelliert, Patientinnen und Patienten vor Fehlentwicklungen durch den zunehmenden Einfluss privater Investoren in der ambulanten Versorgung zu schützen. Bereits vor mehr als einem Jahr habe Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach Regulierungen für investorengetragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) angekündigt. Geschehen sei seither nichts, kritisierte die BÄK. Oft verfolgten iMVZ über ein Angebot lukrativer Leistungen und hohe Leistungsmengen das Ziel, hohe Renditen für die Investoren zu erwirtschaften. Der Gesetzgeber müsse gewährleisten, dass das Patientenwohl immer Vorrang habe vor kommerziellen Interessen, forderte die BÄK. Einen Antrag mit gleicher Zielrichtung hätten auch einige Länder in den Bundesrat eingebracht. HK Kammerwahlen 2024 Versendung von Wahlwerbung Wahlwerbung gehört zu jeder demokratischen Wahl dazu. Sie ermöglicht es den Kandidatinnen und Kandidaten, die sich zur Wahl stellen, den Wählerinnen und Wählern ihre Positionen und Ziele bekannt zu machen. Das gilt auch für die Wahl zur Kammerversammlung und zu den Vorständen der Kreisstellen der Ärztekammer Nordrhein, die vom 24. Mai bis 28. Juni per Brief stattfindet. Die Wahlwerbung unterliegt dabei festen Regeln, die einen fairen Wahlkampf ermöglichen sollen. Anzeigen mit Wahlwerbung können in der Juni-Ausgabe des Rheinischen Ärzteblatts geschaltet werden, die früher als gewöhnlich bereits am 24. Mai erscheint. Die verbindliche Buchung der Anzeigen (unter Angabe der gewünschten Größe) muss bis spätestens 5. April 2024, 18:00 Uhr beim WWF-Verlag schriftlich vorliegen. Näheres dazu findet sich unter https:// www.aekno.de/aerztekammer/wahlen2024. Wahlwerbung können die Wahllisten auch direkt per Post an die wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein senden. Nach § 16 Abs. 2 Heilberufsgesetz NRW ist die Ärztekammer Nordrhein verpflichtet, den jeweiligen Listenführern Name, Vorname und Anschrift der Kammerangehörigen auszuhändigen. Die Adressen dürfen ausschließlich für den gesetzlich erlaubten Zweck der Wahlwerbung verwendet werden und sind danach datenschutzkonform zu vernichten. Die Kammermitglieder können veranlassen, dass statt ihrer Privatanschrift die berufliche Anschrift weitergegeben wird. Das ist am einfachsten über das Kammer-Portal www.meineaekno.de möglich, aber auch per E-Mail an kammerwahlen@ aekno.de. Die Wahllisten mit den ersten zehn Kandidatinnen und Kandidaten, die zur Wahl antreten, werden ebenfalls in der Juni-Ausgabe des Rheinischen Ärzteblatts veröffentlicht. Die vollständigen Listen mit allen Kandidaten finden sich im Internet unter www.aekno.de/ bekanntmachungen. Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kammer per E-Mail an kammerwahlen@aekno.de oder telefonisch unter 0211 4302-2110, -2140 zur Verfügung. cs Gesünder essen im Krankenhaus Für eine nachhaltige und hauptsächlich pflanzenbasierte Ernährung in Krankenhäusern setzt sich ein neues Bündnis aus Deutscher Allianz Klimawandel und Gesundheit, Physicians‘ Association for Nutrition und Health for Future ein. Die Ernährung nach der sogenannten Planetary Health Diet reduziere nicht nur das Risiko häufiger Krankheiten wie Übergewicht, Bluthochdruck und Diabetes Typ II, sondern schütze auch die Ressourcen des Planeten, so das Bündnis. Notwendig sei aber eine angemessene Finanzierung der neuen Standards. MST Kurz gemeldet Gesundheitsämter ärztlich leiten Gesundheitsämter sollten grundsätzlich von Fachärztinnen und -ärzten für Öffentliches Gesundheitswesen geleitet werden. Dies forderte der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Blick auf Bestrebungen, nicht-ärztlich qualifiziertes Personal mit der Leitung der Einrichtungen zu betrauen. Das Tätigkeitsfeld des Öffentlichen Gesundheitsdienstes decke eine Vielzahl ärztlicher Aufgaben ab, die eine Leitung der Einrichtung durch einen entsprechend weitergebildeten Facharzt erfordere, betonte der Verband. MST Seminare für Ärzte in Weiterbildung Für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung in den Fächern Allgemeinmedizin und Pädiatrie bietet das Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Nordrhein (KWNO) regelmäßig kostenfreie Seminare zu verschiedenen Themen an, die auf die Facharztprüfung sowie eine hausärztliche oder pädiatrische Tätigkeit vorbereiten. Unter anderem stehen Fortbildungen zu Reisemedizin, Geriatrie sowie pädiatrischen Infektionserkrankungen auf dem Seminarplan. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.kompetenz zentrum-nordrhein.de/ MST 24. Mai bis 28. Juni 2024

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