Rheinisches Ärzteblatt 6/2023

Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 6 /2023 13 lichen Vereinigungen, die Landeskrankenhausgesellschaft und die Krankenkassen von Anfang an in die Planungen eingebunden. „Aus meiner Sicht könnte sich der Bund inhaltlich-fachlich wie auch prozedural ein Vorbild an Nordrhein-Westfalen nehmen“, erklärte Reinhardt, der zugleich Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe ist, aus eigener Erfahrung. Weiterbildung mitdenken Viele Stolpersteine ließen sich nur vermeiden, indem man die Expertise der Ärztinnen und Ärzte einbinde. So müssten zum Beispiel die Folgen der Krankenhausreform für die ärztliche Weiterbildung bedacht werden. Die feingliedrigere Planungssystematik mit Leistungsgruppen werde dazu führen, dass manche Weiterbildungsstätten nicht mehr die volle Weiterbildungszeit anbieten könnten. Deswegen müssten die Leistungsgruppen medizinisch sinnvoll zugeschnitten werden und sich an der Systematik der Weiterbildungsordnung orientieren. Das führe dazu, dass künftig in viel größerem Umfang Kooperationen zwischen Krankenhäusern unterschiedlicher Versorgungsstufen und Weiterbildungsverbünde benötigt würden, die auch den ambulanten Sektor einbeziehen. Das müsse auch gesetzlich verankert werden. Reinhardt begrüßte, dass der Bund inzwischen im Streit mit den Ländern um die Hoheit bei der Krankenhausplanung eingelenkt habe. Auch in Sachen Digitalisierung zeichne sich inzwischen in Abstimmung mit der Ärzteschaft eine Kursänderung ab, lobte der BÄK-Präsident: weg von reinen Verwaltungsanwendungen hin zu Anwendungen mit einem echten medizinischen Mehrwert. „Von einem Paradigmenwechsel möchte ich noch nicht sprechen, Deutschland zum Teil schlechter vergütet würden als in den Nachbarländern. Im Fall von Lieferengpässen nähmen die Unternehmen die Medikamente folglich hierzulande zuerst vom Markt, so Lauterbach. „Das ist eine völlig unakzeptable Situation für so ein reiches Land“, sagte er und verwies auf das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungsgesetz, das sich zurzeit im parlamentarischen Verfahren befindet. Damit will der Minister unter anderem Kinderarzneimittel aus dem System der Festbeträge und Rabattverträge herauslösen und Anreize dafür schaffen, insbesondere die Produktion von Antibiotika nach Europa zurückzuholen. Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, hatte zuvor nicht mit Kritik am Politikstil des Bundesgesundheitsministers gespart. Er halte es für einen schweren politischen Fehler, dass Lauterbach den Sachverstand der ärztlichen Körperschaften nicht systematisch in seine Reformvorhaben einbinde. Statt das wertvolle Erfahrungswissen der Ärztinnen und Ärzte für seine Arbeit zu nutzen, diskreditiere er deren Engagement als Lobbyismus, sagte Reinhardt. Die Folgen zeigten sich gleich bei zwei wichtigen Reformvorhaben der Bundesregierung: der Digitalisierung und der anstehenden Reform der Krankenhausfinanzierung und -planung. Ärztliche Expertise einbinden Wenn diese Reform auch nur im Ansatz erfolgreich sein solle, müssten die in der Versorgung praktisch tätigen Ärztinnen und Ärzte von Beginn an mit einbezogen werden. In Nordrhein-Westfalen sei das vorbildlich geschehen. Dort habe Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die Ärztekammern, die Kassenärzt- „Vielfalt in Essen“ lautete das Motto des 127. Deutschen Ärztetages. Bei der feierlichen Eröffnung in der Philharmonie spielte das Orchester das Steigerlied zu einer Bildershow, die die Stadt im Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsmetropole zeigte. Foto: Jochen Rolfes

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