Valeo 04/2017

Aktuell Eiweiß wird in den Medien als Kraftfutter und Schlüssel zum Abnehmen angepriesen. Keine Frage, Es ist lebensnotwendig und gesund. Aber wie hoch ist der Tagesbedarf an Eiweiß eigent- lich? Und kann man auch zu viel davon essen? Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt täglich 0,8 g Eiweiß pro kg Körperge- wicht. Bei Menschen, die einen körperlich anstrengenden Beruf haben, viel Sport treiben sowie auch älteren Menschen ist der Eiweiß-Tagesbedarf auf etwa 1,2–1,4 g erhöht. Bei einer eiweißbetonten Diät wird empfohlen, 20–30 % der täglichen Energiezufuhr in Form von Eiweiß aufzunehmen, um optimale Abnehmerfolge zu erzie- len. Beim Muskelaufbau liegt der Tagesbedarf bei 1,5–2,2 g pro kg Körpergewicht. Dieser wird be- reits mit einer durchschnittlichen Mischkost problemlos abgedeckt. Gute Eiweißquellen sind Fleisch, Fisch, Eier oder Milchproduk- te. Aber auch einige pflanzliche Lebensmittel wie Hülsenfrüchte, Nüsse oder verschiedene Ge- treidesorten enthalten reichlich Eiweiß. Die weitere gute Nachricht: Eine eiweißreiche Ernährung hat keine schädlichen Einflüsse auf den Körper, auch nicht wie oft befürchtet auf die Nieren. Ledig- lich bei Nierenerkrankungen sollte man sparsam damit sein. Es ist wissenschaftlich bewie- sen, dass Eiweiß hilft, den Blutdruck zu senken, und die Knochen- gesundheit fördert. Personen mit erhöhten Blutfettwerten oder einem hohen Cholesterinspiegel sollten allerdings auf fettreiche tierische Eiweißlie- feranten wie Wurst oder fette Milchprodukte verzichten, um ihr Risiko für Arteriosklerose nicht zu erhöhen. Quelle: EAT SMARTER, Portal für ausgewo- gene Ernährung, Fitness und Gesundheit, www.eatsmarter.de Wie viel Eiweiß darf ich täglich essen? Durch eine Gesetzesänderung erfährt die Beitragsbemessung für freiwillig versicherte Selbst- ständige und freiwillig versicherte Mitglieder mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eine wesentliche Veränderung. Mit Wirkung ab dem 01.01.2018 wird das Verfahren einer vorläufigen Festsetzung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, insbesondere für die Einkünfte aus selbststän- diger Tätigkeit sowie Vermietung und Verpachtung, als Regelver- fahren eingeführt. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung, die sich nie an der tatsächlichen Leis- tungsfähigkeit orientierte, werden künftig immer genau die Einkünfte berücksichtigt, die tatsächlich erzielt wurden. Für Sie wird es daher einfacher, gerechter und transparenter. Ihre Kranken- und Pflegever- sicherungsbeiträge werden bis maximal zur Beitragsbemes- sungsgrenze erhoben. Diese bezeichnet das Einkommen, das Achtung: Geänderte Beitragsberechnung bei Selbstständigkeit und Vermietung höchstens für die Beitragsbe- rechnung herangezogen wird. Die Grundlage für niedrigere Beiträge ist der Einkommensteuerbescheid. Die hiermit für das Vorjahr festge- setzten Einkünfte werden für Ihre aktuelle Beitragseinstufung heran- gezogen. Dies hat zur Folge, dass für Ihre Beitragsberechnung nie die aktuellen Einkünfte zugrunde gelegt werden. Die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bleibt also unberücksichtigt. Ab dem 01.01.2018 wird das bisherige Verfahren grundlegend geändert. Für Ihre Beitragsbe- messung greift dann ein ähnli- ches Prinzip, wie Sie es von Ihrer Strom- oder Wasserabrechnung kennen. Die Kranken- und Pfle- geversicherungsbeiträge für das laufende Kalenderjahr werden zu- nächst vorläufig nach dem letzten vorliegenden Einkommensteuerbe- scheid erhoben und dann – so- bald Ihre tatsächlichen Einkünfte des betreffenden Kalenderjahres per Einkommensteuerbescheid festgestellt wurden – rückwirkend endgültig festgesetzt. Somit werden zukünftig genau die Einkünfte berücksichtigt, die in dem jeweiligen Kalenderjahr tatsächlich erzielt wurden. Die Beiträge entsprechen also – im Gegensatz zur alten Regelung – immer Ihrer aktuellen wirtschaftli- chen Leistungsfähigkeit. Haben Sie Fragen? Dann sprechen Sie uns an. Ihre Ansprechpartner erreichen Sie wie folgt: Frau Adams 02732/767-132 Frau Blazejezak 02732/767-135 Herr Joseph 02732/767-131. Sie erreichen uns auch über unsere kostenlose Servicenummer 0800/255 22 00 (kostenfrei aus dem Festnetz und Mobilfunk) oder unter service@bkk-achenbach.de. Weitere Informationen über unsere Leistungen erhalten Sie unter www.bkk-achenbach.de. 7 Fotos: ©vege - stock.adobe.com, ©travelbook - stock.adobe.com, ©psdesign1 - stock.adobe.com

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