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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

behandlung bei Transplantationen

- der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und pro-gnostischen Beurteilung

- den Grundlagen minimal-invasiver Therapie

- der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befund-kontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes - den Grundlagen der Diagnostik und Behandlung angebore-ner Herzerkrankungen sowie terminaler Erkrankungen von Herz und Lunge

- der Anwendung von Kreislaufassistenzsystemen

- der Indikationsstellung zur Herz-, Lungen- und Herz-Lun-gen-Transplantation einschließlich technischer Grundlagen von Herzassistenzsystemen

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Elektrokardiogramm

- sonographische Untersuchungen der Thoraxorgane ein-schließlich Doppler-/Duplex-Untersuchungen des Herzens und der großen Gefäße - Echokardiographie

- Operationen mit Hilfe oder in Bereitschaf der extrakorpora-len Zirkulation - an Koronargefäßen

- an der Mitralklappe einschließlich Rekonstruktion - an der Aortenklappe und/oder Aorta aszendens/Mitral-klappe/Koronargefäß - bei angeborenen Herzfehlern

- Operationen ohne Einsatz der extrakorporalen Zirkulation - Anastomosen und Rekonstruktionen an den thorakalen Gefäßen einschließlich Aortenaneurysmen

- transvenöse Schrittmacherimplantationen/Defbrillato-ren (AICD)

- Operationen am Thorax in Zusammenhang mit herzchi­ rurgischen Eingrifen z. B. Brustwandresektion, Thorax-stabilisierung, Exstirpation von Fremdkörpern, Operatio-nen bei Thoraxverletzungen

- Operationen an der Lunge und am angrenzenden Me­ diastinum in Zusammenhang mit herzchirurgischen Ein-grifen

- Operationen an peripheren Gefäßen im Zusammenhang mit herzchirurgischen Eingrifen, z. B. Rekonstruktion pe-ripherer Gefäße nach Einsatz von Kreislaufassistenzsys-temen und der extrakorporalen Zirkulation

7.4 Facharzt/Fachärztin fr Kinderchirurgie

(Kinderchirurg/Kinderchirurgin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufauend auf der Basisweiterbil-dung die Erlangung der Facharztkompetenz Kinderchirurgie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie und 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Kinderchirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungs-stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 12 Monate in Kinder- und Jugendmedizin, davon können - 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen abgeleistet werden

- können 6 Monate in einer anderen Facharztweiterbildung

des Gebietes Chirurgie oder in Anästhesiologie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Radiologie oder Urologie oder in Handchirurgie angerechnet werden - können bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-tet/angerechnet werden

Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erwor-ben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9 Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Vorbeugung, Erkennung, operativen und konservativen Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von Fehlbildun-gen, Erkrankungen, Infektionen, Organtumoren, Verletzun-gen, Verbrennungen sowie deren Folgen im Kindesalter ein-schließlich pränataler Entwicklungsstörungen

- den instrumentellen und funktionellen Untersuchungsme-thoden

- der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befund-kontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes - den endoskopischen, laparoskopischen, minimal-invasiven, mikrochirurgischen Operationsverfahren und Laser-Techni-ken

- der Behandlung von Schwer- und Mehrfachverletzten ein-schließlich des Trauma-Managements und der Überwa-chung

- der konservativen und operativen Frakturversorgung ein-schließlich gelenknaher Frakturen und Gelenkverletzungen sowie plastisch-rekonstruktiver Techniken

- der enteralen und parenteralen Ernährung insbesondere nach Operationen, auch bei Früh- und Neugeborenen - den Grundlagen der Durchgangsarzt- und Verletzungsarten-verfahren der gewerblichen Berufsgenossenschafen

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Repositionen von Frakturen und Luxationen sowie Versor-gung von Weichteil- und Organverletzungen

- operative Eingrife einschließlich endoskopischer, minimal-invasiver, mikrochirurgischer und Laser-Techniken - an Kopf- und Hals, z. B. Trepanationen, ventrikuläre Liquor­ableitungen, Osteoplastik bei Craniostenose, Tra-cheotomien, Thyreoidektomien, Korrektur von Kiemen-gangsanomalien, ösophagotracheale Fisteln, Verletzun-gen und muskulärer Schiefals, Tumorresektionen - an Brustwand und Brusthöhle, z. B. Korrekturen von Fehlbildungen, Erkrankungen und Verletzungen der Brustwand, der Brusthöhle, des Mediastinums, des Tra-cheobronchialsystems, der Lungen und des Oesophagus, Resektion äußerer, mediastinaler und pulmonaler Tumo-ren

- an Bauchwand, Bauchhöhle und Retroperitoneum, z. B. Korrektur von Fehlbildungen, operative Therapie von Or-ganverletzungen äußerer und innerer Hernien, bei Funk-tionsstörungen und entzündlichen Erkrankungen, intesti-nale Resektionen einschließlich Tumorresektionen - am Urogenitaltrakt, z. B. Korrektur von Fehlbildungen der Nieren, ableitenden Harnwege und des inneren und äu-ßeren Genitale einschließlich Verletzungen, Tumorresek-tionen

- am Gefäß-, Nerven- und Lymphsystem, z. B. bei Fehlbil-dungen einschließlich Dysraphien, Verletzungen und Tu-moren, Anlage von Shunts, Port-Implantationen - am Stütz- und Bewegungssystem, z. B. bei Frakturen, Lu-

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