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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein   27

Facharztweiterbildung die Erlangung der Schwerpunktkompe-tenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungs-zeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu - 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Erkennung und Behandlung geschlechtsspezifscher endokriner, neuroendokriner und fertilitätsbezogener Funk­tionen, Dysfunktionen und Erkrankungen sowie von Fehlbildungen des inneren Genitale in der Pubertät, der Adoleszenz, der fortpfanzungsfähigen Phase, dem Klimak-terium und der Peri- und Postmenopause

- endoskopischen und mikrochirurgischen Operationsverfah-ren

- der fertilitätsbezogenen Paarberatung

- der Erkennung und Behandlung gebietsbezogener endokrin bedingter Alterungsprozesse

- der Erkennung und Beurteilung psychosomatischer Einfüs-se auf den Hormonhaushalt, auf die Fertilität und deren Be-handlung

- genetisch bedingten Regulations- und Fertilitätsstörungen mit Indikationsstellung zur humangenetischen Beratung - Erkennung und Behandlung des Androgenhaushaltes, Hirsutismus und des Prolaktinhaushaltes

- den endokrin bedingten Funktions- und Entwicklungsstö-rungen der weiblichen Brust

- den gynäkologisch-endokrinen Aspekten der Transsexuali-tät

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - assistierte Fertilisationsmethoden einschließlich hormonel-ler Stimulation, Inseminationen, in-vitro-Fertilisation (IVF), intrazytoplasmatische Spermatozoen-Injektion (ICSI) - Kryokonservierungsverfahren

- Spermiogramm-Analyse und Ejakulat-Aufereitungsmetho-den und Funktionstests

- Mitwirkung bei größeren fertilitätschirurgischen Eingrifen einschließlich hysteroskopischer und laparoskopischer Ver-fahren, z. B. bei Endometriose, Tuben- und Ovarchirurgie

Übergangsbestimmungen:

Kammerangehörige, die die Fakultative Weiterbildung Gynä-kologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin besit-zen, sind berechtigt, die Schwerpunktbezeichnung Gynäkolo-gische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin zu führen.

Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie

(Gynäkologischer Onkologe/Gynäkologische Onkologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Schwerpunkt Gynäkologische On-kologie ist aufauend auf der Facharztweiterbildung die Er-langung der Schwerpunktkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungs-inhalte.

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können - bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung abge-leistet werden

- 6 Monate in Innere Medizin und Hämatologie und Onkolo-gie angerechnet werden

- 6 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - Erkennung und Behandlung der bösartigen Erkrankungen des weiblichen Genitale und der Brust

- der Schwerpunktkompetenz bezogenen Zusatz-Weiter-bildung Medikamentöse Tumortherapie als integraler Be-standteil der Weiterbildung

- molekularbiologischen onkogenetischen immunmodulato-rischen, supportiven und palliativen Verfahren - organ- und fertilitätserhaltenden Verfahren - radikalen Behandlungsverfahren

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - morphologisch-funktionelle (z. B. Ultraschall, Endoskopie) und invasive (z. B. Punktion, Biopsie) Verfahren der Geni-talorgane und Brust

- organerhaltende und radikale Krebsoperationen am Genita-le (z. B. Debulking-OP, Wertheim-OP, Vulvektomie, Lymph-adenektomie inguinal, pelvin, paraaortal, Exenteration) - organerhaltende und radikale Krebsoperationen an der Mamma

- rekonstruktive Eingrife am Genitale, den Bauchdecken und der Brust im Zusammenhang mit onkologischen Behandlun-gen

- zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle sowie supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorer-krankungen des Schwerpunktes einschließlich der Beherr-schung aufretender Komplikationen

- Chemotherapiezyklen einschließlich nachfolgender Über-wachung

- gynäkologische Strahlen-Kontakt-Therapie

- psychoonkologische Betreuung, Rehabilitation und Begut-achtung

- spezielle Rezidivdiagnostik und -behandlung - Tumornachsorge

Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin (Geburtshelfer und Perinatalmediziner/Geburtshelferin und Perinatalmedizinerin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Schwerpunkt Spezielle Geburtshil-fe und Perinatalmedizin ist aufauend auf der Facharztwei-terbildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können - 6 Monate Weiterbildung in Humangenetik oder Neonatolo-gie angerechnet werden

- bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung abge-leistet werden

- bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/ange-rechnet werden

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