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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein   29

Rhinoskopie, Sinuskopie, Nasopharyngoskopie, Laryngos-kopie, Tracheoskopie, Oesophagoskopie

- sonographische Untersuchungen der Gesichts- und Hals-weichteile sowie der Nasennebenhöhlen und Doppler-/ Duplex-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße

- Lokal- und Regionalanästhesien

- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial

- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung - Schluckuntersuchungen

- Versorgung mit Trachealkanülen und oralen sowie nasalen Gastroduodenal-Sonden

9.1 Facharzt/Fachärztin fr Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

(Hals-Nasen-Ohrenarzt/Hals-Nasen-Ohrenärztin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufauend auf der Basisweiterbil-dung die Erlangung der Facharztkompetenz Hals-Nasen-Oh-renheilkunde nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiter-bildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Hals-Nasen-Ohren-heilkunde

36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können - 6 Monate im Gebiet Chirurgie oder Pathologie oder in Anästhesiologie, Anatomie, Kinder- und Jugendmedi-zin, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie oder Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen angerechnet werden

- bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/ange-rechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Erkennung, konservativen und operativen Behand-lung, Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen ein-schließlich Funktionsstörungen, Verletzungen, Fehlbildun-gen, Formveränderungen und Tumoren der Organe der Nase und Nasennebenhöhlen, der Tränen-Nasen-Wege, des Ge-hör- und Gleichgewichtsorgans, der Hirnnerven, der Lippen, der Wange, der Zunge, des Zungengrunds, des Mundbodens, der Tonsillen, des Rachens, des Kehlkopfes, der oberen Luf- und Speisewege, der Kopfspeicheldrüsen sowie der Oto- und Rhinobasis sowie der Weichteile des Gesichtsschädels und des Halses

- den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie - der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-ten

- der Erkennung und Behandlung gebietsbezogener allergi-scher Erkrankungen einschließlich der Notfallbehandlung des anaphylaktischen Schocks

- den Grundlagen schlafezogener Atemstörungen und deren operativer Behandlungsmaßnahmen

- der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und pro-gnostischen Beurteilung

- den umweltbedingten Schädigungen im Hals-Nasen-Ohren-

bereich einschließlich Lärmschwerhörigkeit

- lasergestützten Untersuchungs- und Behandlungsverfahren

Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - unspezifsche und allergenvermittelte Provokations- und Karenztests einschließlich epikutaner, kutaner und intraku-taner Tests einschließlich Erstellung eines Therapieplanes - Hyposensibilisierung

- neuro-otologische Untersuchungen, z. B. experimentelle Nystagmusprovokation, spinovestibuläre, vestibulospinale und zentrale Tests und funktionelle Untersuchung des Hals-Wirbel-Säulensystems auch mit apparativer Registrierung mittels elektro- und/oder Videonystagmographie - operative Eingrife einschließlich endoskopischer und mik-roskopischer Techniken

- an Ohr, Ohrschädel, Gehörgang, Ohrmuschel einschließ-lich Felsenbeinpräparationen

- an Nasennebenhöhlen, Nase und Weichteilen des Ge-sichtsschädels

- plastische Maßnahmen geringen Schwierigkeitsgrades an Nase und Ohr - im Pharynx

- im Bereich des Kehlkopfs und der oberen Lufröhre ein-schließlich Tracheotomie - am äußeren Hals

- an Speicheldrüsen und -ausführungsgängen - Eingrife bei Schlafapnoe

- Mitwirkung bei Eingrifen höherer Schwierigkeitsgrade, z. B. bei mikrochirurgischen Ohroperationen, großen tu­ morchirurgischen Operationen im Kopf-Hals-Bereich, bei endoskopischer Ethmoidektomie und Pansinusoperatio-nen, bei neuroplastischen Eingrifen, bei Gefäßersatz und mikrovaskulären Anastomosen

9.2 Facharzt/Fachärztin fr Sprach-, Stimm- und kind-liche Hörstörungen

(Phoniater und Pädaudiologe/Phoniaterin und Pädaudiolo-gin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufauend auf der Basisweiterbil-dung die Erlangung der Facharztkompetenz Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen nach Ableistung der vorgeschrie-benen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Hals-Nasen-Ohren-heilkunde

36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen bei einem Weiterbildungsbefug-ten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können

- 6 Monate in Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Ju-gendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psycho-therapie, Neurologie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Erkennung, konservativen Behandlung und Rehabilita-tion von organischen, funktionellen, peripheren und zent-ralen Funktionsstörungen der Stimme, des Sprechens, der Sprache, des Schluckens und des kindlichen Hörens, der

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