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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
- endoskopisch retrograde Cholangiopankreatikographie ein-schließlich Papillotomie, Steinextraktionen und Endopro-thesenimplantation sowie radiologischer Interpretation - Intestinoskopie
- Koloskopie einschließlich koloskopischer Polypektomie - Prokto-/Rekto-/Sigmoidoskopie einschließlich therapeuti-scher Eingrife
- interventionelle Maßnahmen im oberen und unteren Ver-dauungstrakt einschließlich endoskopische Blutstillung, Varizentherapie, Thermo- und Laserkoagulation, Stent- und Endoprothesenimplantation, Polypektomie
- Mitwirkung bei Laparoskopien einschließlich Minilaparos-kopien
- abdominelle Punktionen einschließlich Leberpunktionen - manometrische Untersuchungen des oberen und unteren Verdauungstraktes
- Funktionsprüfungen, z. B. Langzeit-pH-Metrie des Ösopha-gus, H2-Atemteste, C13-Atemteste
- zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle so-wie supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkran-kungen der Facharztkompetenz einschließlich der Beherr-schung aufretender Komplikationen
- Chemotherapiezyklen einschließlich nachfolgender Über-wachung
13.5 Facharzt/Fachärztin fr Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
(Hämatologe und Onkologe/Hämatologin und Onkologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompe-tenz Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte einschließlich der Inhalte der Basis-weiterbildung.
Weiterbildungszeit:
72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin und
- 36 Monate Weiterbildung in Hämatologie und Onkologie, davon
- 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch wäh-rend der Basisweiterbildung abgeleistet werden können - 6 Monate in einem hämatologisch-onkologischen Labor - können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abge-leistet werden
Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindes-tens 8 Jahre.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - den Inhalten der Basisweiterbildung
- der Epidemiologie, Prophylaxe und Prognosebeurteilung maligner Erkrankungen
- der Erkennung, Behandlung und Stadieneinteilung der Er-krankungen des Blutes, der blutbildenden Organe und des lymphatischen Systems einschließlich der hämatologischen Neoplasien, der soliden Tumoren, humoraler und zellulärer Immundefekte, angeborener und erworbener hämorrhagi-
scher Diathesen und Hyperkoagulopathien sowie der syste-mischen chemotherapeutischen Behandlung
- der Indikationsstellung, Methodik, Durchführung und Be-wertung spezieller Laboruntersuchungen einschließlich Funktionsprüfungen des peripheren Blutes, des Knochen-marks, anderer Körperfüssigkeiten sowie zytologischer Feinnadelaspirate
- hämostaseologischen Untersuchungen und Beratungen ein-schließlich der Beurteilung der Blutungs- und Thromboem-boliegefährdung
- der zytostatischen, immunmodulatorischen, supportiven und palliativen Behandlung bei soliden Tumorerkrankungen und hämatologischen Neoplasien einschließlich der Hoch-dosistherapie sowie der Durchführung und Überwachung von zellulären und immunologischen Therapieverfahren - der Ernährungsberatung und Diätetik einschließlich entera-ler und parenteraler Ernährung
- der interdisziplinären Indikationsstellung zu chirurgischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Be-handlungsverfahren sowie deren prognostischer Beurtei-lung
- der intensivmedizinischen Basisversorgung
Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - morphologische, zytochemische und immunologische Zell-diferenzierung und Zellzählung
- hämatologisch-onkologische Labordiagnostik
- mikroskopische Untersuchung eines Präparates nach dife-renzierender Färbung einschließlich des Ausstrichs, Tupf- und Quetschpräparates des Knochenmarks
- koagulometrische, amidolytische und immunologische Analyseverfahren
- Globalteste der Blutgerinnung und zur Kontrolle des Fibri-nolysesystems sowie Einzelfaktorbestimmungen
- sonographische Untersuchungen bei hämatologisch-onko-logischen Erkrankungen
- Durchführung von Punktionen von Pleura, Liquor, Lymph-knoten, Haut, Knochenmark und Knochenmarkstanzen
13.6 Facharzt/Fachärztin fr Innere Medizin und Kardiologie
(Kardiologe/Kardiologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkom-petenz Innere Medizin und Kardiologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungs-inhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbildung.
Weiterbildungszeit:
72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin und
- 36 Monate Weiterbildung in Kardiologie, davon
- 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch wäh-rend der Basisweiterbildung abgeleistet werden können - können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abge-leistet werden
Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindes-tens 8 Jahre.
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