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« Previous Page Table of Contents Next Page »Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein 37
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - den Inhalten der Basisweiterbildung
- der Erkennung sowie konservativen und interventionellen Behandlung von angeborenen und erworbenen Erkrankun-gen des Herzens, des Kreislaufs, der herznahen Gefäße, des Perikards
- Beratung und Führung von Herz-Kreislaufpatienten in der Rehabilitation sowie ihre sozialmedizinische Beurteilung hinsichtlich beruficher Belastbarkeit
- der Durchführung und Beurteilung diagnostischer Herzka-theteruntersuchungen
- therapeutischen Koronarinterventionen (z. B. PTCA, Stent implantationen, Rotablation)
- der Durchleuchtung, Aufnahmetechnik und Beurteilung von Röntgenbefunden bei Angiokardiographien und Koronaran-giographien
- der Beurteilung von Valvuloplastien
- interventionellen Therapien von erworbenen und kongeni-talen Erkrankungen des Herzens und der herznahen Gefäße - der medikamentösen und apparativen antiarrhythmischen Diagnostik und Therapie einschließlich Defbrillation - der Schrittmachertherapie und -nachsorge
- der Indikationsstellung und Nachsorge von Kardioverter-Defbrillatoren und Ablationen zur Behandlung von Herz-rhythmusstörungen
- der interdisziplinären Indikationsstellung und Beurteilung nuklearmedizinischer Untersuchungen sowie chirurgischer Behandlungsverfahren
- der intensivmedizinischen Basisversorgung
Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Echokardiographie einschließlich Stressechokardiographie und Echokontrastuntersuchung sowie Doppler-/Duplex-Un-tersuchungen des Herzens, der herznahen Venen - transoesophageale Echokardiographie
- Rechtsherzkatheteruntersuchungen gegebenenfalls ein-schließlich Belastung - Spiro-Ergometrie
- Linksherzkatheteruntersuchungen einschließlich der dazu-gehörigen Linksherz-Angiokardiographien und Koronaran-giographien
- Langzeituntersuchungsverfahren, z. B. ST-Segmentanaly-sen, Herzfrequenzvariabilität, Spätpotentiale - Applikation von Schrittmachersonden - Schrittmacherkontrollen
- Kontrollen von internen Cardiovertern bzw. Defbrillatoren (ICD)
13.7 Facharzt/Fachärztin fr Innere Medizin und Ne-phrologie
(Nephrologe/Nephrologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharzt kompetenz Innere Medizin und Nephrologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbil-dungsinhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbil-dung.
Weiterbildungszeit:
72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin und
- 36 Monate Weiterbildung in Nephrologie, davon - 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch wäh-rend der Basisweiterbildung abgeleistet werden können - 6 Monate in der Dialyse
- können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abge-leistet werden
Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindes-tens 8 Jahre.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - den Inhalten der Basisweiterbildung
- der Erkennung und konservativen Behandlung der akuten und chronischen Nieren- und renalen Hochdruckerkrankun-gen sowie deren Folgeerkrankungen
- der Betreuung von Patienten mit Nierenersatztherapie - den Dialyseverfahren und analogen Verfahren bei akutem Nierenversagen und chronischer Niereninsufzienz sowie bei gestörter Plasmaproteinzusammensetzung und Vergif-tungen einschließlich extrakorporale Eliminationsverfahren und Peritonealdialyse
- der Indikationsstellung und Mitwirkung bei Nierenbiopsien sowie Einordnung des Befundes in das Krankheitsbild - der Diagnostik und Therapie von Kollagenosen und Vasku-litiden mit Nierenbeteiligung in interdisziplinärer Zusam-menarbeit
- der Indikationsstellung zu interventionellen Eingrifen bei Nierenarterienstenose und Störungen des Harnabfusses einschließlich Nierensteinen
- der interdisziplinären Indikationsstellung nuklearmedizini-scher Untersuchungen sowie chirurgischer und strahlenthe-rapeutischer Behandlungsverfahren einschließlich Nieren-transplantation
- der Betreuung von Patienten vor und nach Nierentransplan-tation
- der Ernährungsberatung und Diätetik bei Nierenerkrankun-gen
- der intensivmedizinischen Basisversorgung
Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Hämodialysen oder analoge Verfahren
- Doppler-/Duplex-Untersuchungen der Nierengefäße ein-schließlich bei Transplantatnieren
- Mikroskopien des Urins einschließlich Quantifzierung und Diferenzierung der Zellen
13.8 Facharzt/Fachärztin fr Innere Medizin und Pneu-mologie
(Pneumologe/Pneumologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompe-tenz Innere Medizin und Pneumologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungs-inhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbildung.
Weiterbildungszeit:
72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
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