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26 | Jahresbericht 2011

Ärztekammer

Nordrhein Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik

Mit den besseren Argumenten überzeugen

Die Ärztekammer Nordrhein hat ärztliche Positionsbestimmungen zu sektorübergreifender Versorgung, Krankenhausplanung, ambulanter Krankenhausbehandlung und zur Kooperation der Gesundheitsberufe erarbeitet. Junge Ärztinnen und Ärzte sollen für das berufspolitische Engagement gewonnen werden.

Das deutsche Gesundheitswesen ist traditionell von der Trennung der Versorgungssektoren geprägt. Im Jahr 2010 ist die Frage nach einer stärker sektorüber-greifenden Gestaltung der Gesundheitsversorgung erneut in den Mittelpunkt der gesundheitspolitischen Diskussion getreten. Dabei waren es vor allem die Bundesländer, die sich für eine sektorübergreifende Versorgungsplanung ausgesprochen haben, verbun-den mit dem Anspruch auf eine Stärkung der (grund-gesetzlich verankerten) Länderverantwortung für das Gesundheitswesen.

Sektorenübergreifende Zusammenarbeit

Die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) setzt sich seit Langem für eine bessere Verzahnung der Sektoren ein. Entsprechende Konzepte wurden schon 1996 und 2004 von der Kammerversamm-lung verabschiedet. Die aktuelle Diskussion im Vorfeld eines auf Bundesebene geplanten „Versor-gungsgesetzes“ war Anlass, diesen Themenbereich erneut in der Krankenhauskommission (Vorsitz: Dr. Anja Mitrenga-Theusinger) und im Ad-hoc-Aus-schuss „Grundsatzfragen der Organisation ärztli-cher Tätigkeit“ (Vorsitz: Dr. Friederich-Wilhelm Hülskamp) zu erörtern. Nach intensiver Beratung auch in den Fraktionen der Kammerversammlung hat diese im April 2011 eine Positionsbestimmung zum geplanten Versorgungsgesetz vorgenommen. Unter der Schlagzeile „Die Zeit ist reif – Ärztin-nen und Ärzte in Nordrhein fordern Verbesserun-gen der sektorübergreifenden Versorgung“ wird darin unter anderem zur föderalen und regionalen Verantwortung, zur angemessenen Erfassung des Versorgungsbedarfs und zu sinnvollen Vergütungs-strukturen Stellung genommen. Gefordert werden die Erhöhung der Attraktivität kurativer ärztlicher Tätigkeit und die Einbeziehung der Ärztekammern in die sektorübergreifende Versorgungsplanung.

Krankenhausplanung

Die Wiederaufnahme der Beratungen über einen neuen Krankenhausplan für NRW hat die Gesund-

heitsministerin für das Jahr 2011 angekündigt. Die Ärztekammern in NRW gehören dem zentralen Beratungsgremium des Landes – dem „Landesaus-schuss für Krankenhausplanung“ – als unmittelbar Beteiligte an, mit denen das Land bei der Erstellung des Krankenhausplans ein Einvernehmen anstre-ben soll. Zur Vorbereitung des Beratungsprozesses hat die Krankenhauskommission im Herbst 2010 eine gemeinsame Beratung mit den für die ärztli-che Weiterbildung und die Qualitätssicherung zu-ständigen Gremien der Kammer durchgeführt und Impulse aus ärztlicher Sicht für die NRW-Kranken-hausplanung entwickelt. Bereits zuvor hatte der Kammervorstand einen Kriterienkatalog beraten, den die Krankenhauskommission als Orientierung für die Mitwirkung der Kammer in der NRW-Kran-kenhausplanung erarbeitet hat. Maßgebend für die Position der ÄkNo bleibt die Auffassung, dass die Qualität der Krankenhausbehandlung zuerst von der Zahl und der Qualifikation der daran mitwir-kenden Ärzte abhängt; ferner ist – vor allem, wenn es um Anpassungen der Bettenkapazitäten in NRW geht – immer die regionale Versorgungssituation als Ganzes im Blick zu behalten.

Ambulante Behandlung im Krankenhaus

Diese Berücksichtigung der regionalen Versor-gungssituation spielt aus Sicht der ÄkNo auch bei der heftig umstrittenen ambulanten Behandlung im Krankenhaus nach § 116 b SGB V eine zentrale Rolle. Die ÄkNo bezieht deswegen bei der Erarbeitung ih-rer Stellungnahmen zu Anträgen nach § 116 b SGB V die jeweiligen Bezirks- und Kreisstellen mit ein. Ein Urteil des NRW-Landessozialgerichtes vom Februar 2011 hat nun die Notwendigkeit einer Berücksichtigung der regionalen vertragsärzt-lichen Versorgungssituation unterstrichen. Das Land wird dies bei seiner Prüfungs- und Genehmi-gungspraxis künftig stärker berücksichtigen. Für die Ärzteschaft ergibt sich daraus die Möglichkeit, ihr Versorgungswissen und ihre Kenntnis der regi-onalen Notwendigkeiten noch stärker zur Geltung zu bringen. Die Kammerversammlung der ÄkNo

Dr. rer. pol. Wolfgang Klitzsch, Geschäftsführer der Ärztekammer Nord-rhein: „Die Kammer sieht ihre besondere Verantwor-tung darin, zur sinnvollen Weiterentwicklung von Kooperationen beizu- tragen.“

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