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Ärztekammer Nordrhein

Jahresbericht 2011 | 27

Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik

hat dazu beschlossen, künftig in Abstimmung mit der KV Nordrhein zu allen Anträgen nach § 116 b SGB V regionale Kooperationsgespräche der betrof-fenen Ärzte aus Klinik und Praxis durchzuführen. Die grundsätzliche Notwendigkeit, den in seiner jetzigen Form ungeeigneten § 116 b SGB V zu revi-dieren, hat die Kammerversammlung im Übrigen nochmals bekräftigt.

Kooperation der Gesundheitsberufe

Die Weiterentwicklung der nicht-ärztlichen Ge-sundheitsberufe hat sich zu einem zentralen Anlie-gen der Gesundheitspolitik auf Bundes- und Lan- desebene entwickelt, das eine klare ärztliche Posi-tionsbestimmung erfordert. Nach intensiver Vorbe-ratung durch den Ad-hoc-Ausschuss „Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen“ (Vorsitz: Vize-präsident Bernd Zimmer und Dr. Anja-Mitrenga- Theusinger) haben die Vorstände der beiden nord-rhein-westfälischen Ärztekammern im Februar 2011 sechs Thesen zur Weiterentwicklung der Koopera-tion von Ärztinnen und Ärzten mit anderen Ge-sundheitsberufen verabschiedet. Sie haben dabei die besondere Verantwortung der Ärzteschaft als zentraler Profession im Gesundheitswesen ebenso betont wie das große Interesse von Ärztinnen und Ärzten an einer engen Zusammenarbeit im Sinne der Patientinnen und Patienten.

Förderung des berufspolitischen Engagements junger Ärztinnen und Ärzte

Eine wirkungsvolle Vertretung ärztlicher Positi-onen in der Gesundheitspolitik setzt voraus, dass Ärztinnen und Ärzte sich mit ihrer Selbstverwal-tung identifizieren und bereit sind, sich mit ihren praktischen Erfahrungen in die Kammerarbeit einzubringen. Nur wenn diese Bereitschaft auch bei den nachwachsenden Ärztegenerationen leben-dig bleibt, wird die Ärzteschaft weiterhin in der vielstimmigen deutschen Gesundheitspolitik mit den besseren Argumenten überzeugen können. Die Vorstände der beiden nordrhein-westfälischen Ärztekammern haben deswegen in einer gemein-samen Sitzung im Februar 2011 beschlossen, das ehrenamtliche Engagement junger Ärztinnen und Ärzte gezielt zu fördern. In der ÄkNo wird dieses Anliegen unter anderem durch einen vom Vorstand eingesetzten „Zukunftsausschuss“ (Vorsitz: Dr. Dr. Lars Benjamin Fritz, MBA) kontinuierlich beglei-tet.

Weitere Informationen

zur Krankenhausplanung und zum § 116b SGB V: www.aekno.de/krankenhausplanung und unter www.aekno.de/Dokumentation

Ansprechpartner:

Ulrich Langenberg, Tel.: 0211-4302-2110 E-Mail: langenberg@aekno.de

Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein Anzahl der Krankenhäuser

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