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66 | Jahresbericht 2011

Ärztekammer

Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen

Arzneimittelberatung – neutral und sachkundig

Die Arzneimittelberatungsstelle informiert die Kammermitglieder in persönlichen

Beratungsgesprächen sowie über das Rheinische Ärzteblatt. Ein Arbeitsschwerpunkt war in 2010 die 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes.

Die Komplexität des deutschen Arzneimittelmark-tes erfordert von Ärztinnen und Ärzten eine stete Aktualisierung ihres pharmakologischen Wissens wie auch ihrer Kenntnisse regulatorischer Anfor-derungen bei der Verordnung von Arzneimitteln. Neutrale Informationen zu neuen Entwicklungen und Erkenntnissen über bekannte Arzneimittel sind dabei zur Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten im Kammerbereich Nordrhein von hohem Wert. Die Ärztekammern und die Kassenärztlichen Ver-einigungen haben den gesetzlichen Auftrag, Fort-bildungsmaßnahmen anzubieten, die frei von wirt-schaftlichen Einf lüssen sind. Daraus leitet sich die Aufgabe der Arzneimittelberatungsstelle der Ärz-tekammer Nordrhein ab, Ärztinnen und Ärzten in Praxis und Klinik neutrale, sachkundige und aktu-elle Arzneimittelinformationen zur Verfügung zu stellen, die diese auch an ihre Patienten weitergeben können. Ergänzend zur persönlichen Beratung dient auch die Rubrik „Sicherer Verordnen“ im Rheinischen Ärzteblatt als wichtige Informationsquelle für die Kammermitglieder.

Arzneimittelberatung der Ärztekammer Nordrhein Tel.: 0211-4302-2285, E-Mail: Dr.Schutte@aekno.de

Tätigkeitsschwerpunkte im Jahr 2010

Information des Vorstandes und der Geschäftsführung

Für den Vorstand und die Geschäftsführung der Ärztekammer Nordrhein, aber auch für die Rechtsabteilung wurden Stellungnahmen aus pharmakologischer Sicht, zum Beispiel zu aktuellen Arzneimittelproblemen, insbesondere zu Anfragen von Staatsanwaltschaften, erarbeitet.

Anfragen

Im Jahr 2010 wurden Anfragen von Ärztinnen und Ärzten sowie auch von Behörden zu pharma-kologischen und arzneimittelrechtlichen Problemen geprüft und beantwortet. Einen Schwerpunkt stellte dabei die 15. Novellierung des Arzneimittelgesetzes dar. Mit dieser wurden Ärztinnen und Ärzte verpf lichtet, die Herstellung von Arzneimitteln, die unmittelbar beim Patienten angewendet werden, der zuständigen Behörde anzuzeigen. Weitere Anfragen umfassten beispielsweise • die Verordnung von Arzneimitteln außerhalb des zugelassenen Anwendungsbereiches, • die Verordnung von Arzneimitteln in der Schwangerschaft oder • den Einsatz von Präparaten zur Selbstmedikation.

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