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Ärztekammer Nordrhein

Jahresbericht 2011 | 67

Medizinische Grundsatzfragen

Der Trend zur Digitalisierung in der Bildgebung nimmt weiter zu – die Ärztliche Stelle passt sich an

Die aktuellen Versionen der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung (§ 17a RöV, § 83 StrlSchV) beschreiben die Grundlagen der Tätigkeitsbereiche der Ärztlichen Stellen. Der Betrieb der Ärztlichen Stellen obliegt nach § 9 des Heiberufsgesetzes NRW den Ärztekammern.

Röntgendiagnostik

Die Zahl der überprüften Röntgengeräte redu-zierte sich im Jahr 2010 gegenüber 2009 um 476 auf 2.199 Einheiten. Alte oder defekte Anlagen werden vorwiegend bei den Teilradiologen nicht mehr ersetzt oder repariert, da nach Angaben der vertragsärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzten die Erlössituation kaum noch Investitionen zulässt. An-hand bereits vorliegender Daten aus dem Jahr 2011 scheint sich die Anzahl der Geräte zu stabilisieren. DVT-Geräte (Dentale Volumentomographie), die bisher vorwiegend dem zahnärztlichen Bereich zu-zuordnenwaren, werdenmehr undmehr auch in der Humanmedizin eingesetzt. Hier wird die Stellung der rechtfertigenden Indikation oft kritisch disku-tiert. Röntgengeräte für die Hybridbildgebung wie Positronenemissionstomographie-Computertomo-graphie (PET-CT) und Single Photonen Emissions- computertomographie(SPECT-CT)nehmenebenfalls zu. Die Anzahl dieser Geräte ist dennoch gering. Die Zahl der digital betriebenen Geräte stieg auch in 2010 weiter an. Die hierbei beobachteten Prob-leme bei den Konstanzprüfungen der digitalen An-lagen haben sich leicht verbessert. Die aktuell er-schienene DIN EN 62494 Teil 1 soll hierbei den Wert des Dosisindikators, der bisher herstellerspezifisch war, weltweit vereinheitlichen. Der Dosisindikator erlaubt bei digitalen Röntgenbildern eine Abschät-zung der applizierten Dosis.

Die Ärztliche Stelle hat in 2010 ein Dokumenten-managementsystem (DMS) eingeführt. Neu ange-meldete Geräte werden bei der Ärztlichen Stelle aus-schließlich digital verwaltet. Hierfür werden analog vorliegende Unterlagen eingescannt. Die Sachver-ständigen stellen der Ärztlichen Stelle die Prüfbe-richte bereits ausnahmslos digital zur Verfügung. Die Ärztliche Stelle plant, in circa zwei Jahren die Handakte abzuschaffen.

Ausblick Aktuell bereitet sich die Ärztliche Stelle der Ärztekammer Nordrhein auf eine Zertifizie-rung nach DIN EN ISO 9001:2008-12 (Qualitäts-managementsysteme-Anforderungen) vor.

Strahlentherapie

Die Ärztliche Stelle Strahlentherapie überprüf-te 2010 unter dem Vorsitz von Professor Dr. Axel Hartmann und Professor Dr. Thomas Feyerabend 31 strahlentherapeutische Einrichtungen, davon 13 Röntgen-Therapieeinrichtungen. Neben Standard- und komplexen Therapieverfahren lag der Fokus der Überprüfung auf kombinierten Radiochemo-therapien.

Im Wesentlichen konnte die Ärztliche Stelle den strahlentherapeutischen Einrichtungen ein hohes Qualitätsniveau bescheinigen. Auch die Kommu-nikation zwischen Onkologen und Radioonko-logen hatte sich deutlich verbessert. Im Jahr 2010 kamen weitere strahlentherapeutische Standorte dazu. Derzeit gibt es in Nordrhein an 58 Standor- ten „reine“ Strahlentherapien-Einrichtungen. Die Zahl der Bestrahlungsgeräte (Linearbeschleuniger, Afterloading, Tomotherapie) stieg in den Jahren 2004 bis 2010 von 65 auf 101 Geräte.

Ausblick Im Jahr 2011 wird das Westdeutsche Pro-tonenzentrum seine Arbeit aufnehmen. Damit steht auch in Nordrhein-Westfalen erstmals eine hoch-moderne Technik zur Bestrahlung ausgewählter Tumorentitäten zur Verfügung.

Nuklearmedizin

Im Jahr 2010 wurden 97 nuklear-medizinische Einrichtungen unter dem Vorsitz von Professor Dr. Jörg Mahlstedt und Professor Dr. Harald Schicha überprüft. 76 Prozent der Betreiber erreichten den maximalen Wiedervorlagezeitraum von 24 Mona-ten, der für eine optimale Qualität steht.

Wie 2008 bestand auch 2010 ein Versorgungseng-pass mit Technetium. Deshalb konnten Szintigra-phien nicht immer zeitnah durchgeführt werden, wie es besonders für die Behandlung von Karzinom-Patienten wichtig gewesen wäre. In Deutschland wurde aus diesem Grund eine Ausnahmeregelung getroffen, die es ermöglichte, bestimmte Untersu-chungen in PET-Technik durchzuführen.

Weitere Informationen, Vordrucke, Merkblätter und die Anmeldung zum Newsletter der Ärztlichen Stelle unter www.aekno.de/ Qualitaetssicherung.

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