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Ärztekammer Nordrhein

Jahresbericht 2011 | 69

Medizinische Grundsatzfragen

Wird die Dokumentationsvollzähligkeit merklich unterschritten, bekommt das Krankenhaus einen entsprechenden Hinweis. Bei andauernder Unter-dokumentation drohen dem Krankenhaus wirt-schaftliche Sanktionen.

Mithilfe der QS-Daten wird die Diagnostik- und Behandlungsqualität von der Geschäftsstelle in Düsseldorf anhand von QI untersucht. Sie gestat-ten Vergleiche und Aussagen zur Qualität der In-dikation der Leistungserbringung sowie zu Prozess und Ergebnis der Patientenbehandlungen. An insgesamt rund 280 Stellen beziehungsweise QI wurden 2010 die 20 untersuchten Leistungs- bereiche bezüglich der Behandlungsqualität ge-prüft und bewertet. Jährlich werden über alle NRW-Krankenhäuser routinemäßig mehr als 45.000 QI-Punkte überprüft.

Die Daten-Auswertungen für 2010 liegen seit Mai 2011 in den Krankenhäusern vor und die NRW- Gesamt-Statistiken sind veröffentlicht. Mit Blick auf 2010 gilt für die Krankenhäuser im Kammer-bereich wie in den vorangegangenen Jahren: • Die QS-Dokumentationen sind vollzählig, Ärztinnen und Ärzte arbeiten bei der QS uneingeschränkt mit.

• Die Validität der QS-Daten stimmt. Stichproben „vor Ort“ im Krankenhaus bestätigen dies.

Die Bewertung der rechnerischen Krankenhaus-Ergebnisse erfolgt nach einem bundeseinheitlichen Maßstab. Die Werte der QI sind rechnerisch ent- weder „unauffällig“ oder „auffällig“. „Auffällige“ QI-Werte – Rechenergebnisse, die einen medizi-nisch bestimmten Wert oder Wertebereich (Refe-renz) nicht erreichen – werden bei den behandeln-den Ärztinnen und Ärzten nachgefragt und mit ihnen im Rahmen des „Strukturierten Dialogs“ besprochen. Die Ärzte nehmen zu der Auffälligkeit Stellung. Auffällig können zunächst auch beson-ders gute Werte sein wie beispielsweise das Fehlen jeglicher Komplikation bei operativen Eingriffen. Die leitenden Abteilungsärztinnen und -ärzte, die Ärztliche Direktion, die Krankenhausleitung, die Qualitätskoordination und falls nötig auch die Pf legedirektion werden auf Auffälligkeiten hin-gewiesen. Der Strukturierte Dialog umfasst zum Beispiel Hinweise oder die Bitte um Stellungnah-me beziehungsweise Erklärung bei gewichtigeren Auffälligkeiten. Für 2010 fielen rund 3.540 dieser ersten Nachfragen in NRW an.

Die Antworten der Ärztinnen und Ärzte zu den rechnerischen Behandlungsauffälligkeiten werden inmedizinischen Arbeitsgruppen von Fachexperten

des jeweiligen Leistungsbereiches aus NRWausführ- lich beraten und bewertet. Bei rund einem Prozent aller Prüfpunkte werden auf diese Weise Mängel in der Versorgungs- oder Dokumentationsqualität festgestellt. Die geringe Zahl lässt die hohe Qualität der Versorgung in den NRW-Krankenhäusern er-kennen. Die Beratung und Bewertung hierüber im Lenkungsausschuss QS NRW bestätigt diese durch-weg gute Versorgungsqualität – und zugleich die Sinnhaftigkeit der eingeführten QS.

Bei rund 90 Prozent der Prüfpunkte erreichen die Kliniken die festgelegten Referenzbereiche oder -werte. Bei den rechnerisch „auffälligen“ Prüf-punkten blieben im Verfahrensjahr 2009 (mit Strukturiertem Dialog in 2010) nach Bewertung tatsächlich 323 qualitativ auffällig. Dies entspricht rund 7,5 Prozent der „rechnerischen“ Auffällig- keiten oder etwa 0,7 Prozent aller seinerzeit ge-prüften QI. Über die Bewertungen der Ergebnisse 2010 kann noch keine Aussage gemacht werden, da der Strukturierte Dialog noch nicht abgeschlossen ist.

Der Strukturierte Dialog ist der eigentliche Kern-prozess der QS. Hier werden die rechnerischen Er- gebnisse in belastbare qualitative Aussagen umge-setzt, die auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Mit diesen aus der QS gewonnenen Analysen und qualitativen Bewertungen wird die Qualität der ansonsten nur schwer beschreibba-ren medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten darstellbar und im Dialog mit den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen in den NRW- Krankenhäusern beeinflussbar.

Ablauf des Strukturierten Dialogs

Rechnerische Aufälligkeit

Abschluss des Strukurierten Dialogs

Hinweis Anforderung einer Stellungnahme

Stellungnahme ggf. Präzisierung

Besprechung Begehung

Beratung im G-BA-Unterausschuss oder Lenkungsgremium

nicht akzeptiert

nicht akzeptiert

akzeptiert

akzeptiert

Aekno2011_v42_fpp.indd 69 23.08.11

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