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Jahresbericht 2012
Ärztekammer
Nordrhein
Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik
Kammerpräsident Rudolf Henke erläuterte den
neuen Mitgliedern die heutige Funktion und die
historisch gewachsene Stellung der Ärztekammern
im deutschen Gesundheitswesen: Als öffentlich-
rechtliche Selbstverwaltungskörperschaft nimmt
die Ärztekammer Nordrhein nach dem Heilberufs-
gesetz des Landes die beruflichen Belange aller
Ärztinnen und Ärzte im Landesteil wahr, der die
Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf umfasst.
Dabei ist sie keine reine ärztliche Interessenvertre-
tung wie die ärztlichen Verbände, sondern gesetz-
lich auf die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben
verpflichtet. Diese nimmt sie ganz überwiegend
in Selbstverwaltung wahr, in kleinerem Umfang
erfüllt sie, dann weisungsgebunden, auch staatli-
che Aufgaben. Nordrhein-Westfalen ist das einzige
Bundesland mit zwei Ärztekammern, neben der
Ärztekammer Nordrhein gibt es die Ärztekammer
Westfalen-Lippe in Münster. Die rheinische Ärzte-
kammer ist die drittgrößte bundesweit.
Die Pflichtmitgliedschaft in der Kammer ist
verbunden mit – nach Einkommen gestaffelten –
Hat Hippokrates existiert?
Bei der vierten Begrüßungsveranstaltung der Ärztekammer Nordrhein für ihre neuen Mitglieder
sprach der Medizinhistoriker Professor Dr. Klaus Bergdolt über Mythos und Wirklichkeit des
berühmten Griechen, dessen Eid das ärztliche Selbstverständnis geprägt hat.
Die
T
eilnehmer der
Einführungsveranstaltung
für neue Kammermitglieder
am 10. März 2012
mit dem Präsidenten der
Ärztekammer Nordrhein,
Rudolf Henke (1. Reihe,
9.
v. r.), Professor Dr.
Klaus Bergdolt (6. v. r.),
den Kammer-Vorstands-
mitgliedern Dr. Christiane
Groß (4. v. r.), Martin
Grauduszus (7. v. r.),
Dr. Friedhelm Hülskamp
(8.
v. r.), Dr. Lars
Benjamin Fritz (10. v. r.),
Birgit Löber-Krämer
(
links neben Dr. Fritz),
Dr. Rainer Holzborn
(7.
v. l.), und Kammer-
versammlungsmitglied
Dr.
T
imo A. Spanholtz
(8.
von links mit Filius
Finn auf dem Arm).
Pflichtbeiträgen. Die Mitglieder ihrerseits können
die Entscheidungen der Kammer auf demokrati-
schem Wege mitgestalten – zum Beispiel mit ih-
rer Stimme bei den alle fünf Jahre stattfindenden
Wahlen zur Kammerversammlung. Dieses ist das
höchste Organ der Kammer, nach Rudolf Henkes
Worten das „Parlament der rheinischen Ärztinnen
und Ärzte“, dem 121 Mitglieder angehören. Sie ha-
ben beispielsweise bei der Weiterbildungsordnung
oder der Berufsordnung das letzte Wort.
Dem Gemeinwohl verpflichtet
Die Kammerversammlung wählt den 18-köpfigen
Vorstand, der die Geschäfte der Kammer führt, und
den Präsidenten, der ebenfalls ein gesetzliches Or-
gan der Kammer ist, sowie den Vizepräsidenten als
dessen Vertreter. Auch die 27 Kreisstellenvorstände
und die acht Bezirksstellenausschüsse werden alle
fünf Jahre gewählt. Darüber hinaus gestalten die
Mitglieder in zahlreichen Ausschüssen und Kom-
missionen die Arbeit ihrer Kammer mit.