Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2012
| 37
Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik
Der Text leitet sich ab vom Eid
des Hippokrates (um 400 v. Chr.)
und der Genfer Deklaration des
Weltärztebundes (1948).
Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand
gelobe ich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit
zu stellen.
Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit
und Würde ausüben.
Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit
meiner Patientinnen und Patienten soll oberstes Gebot
meines Handelns sein.
Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über
den Tod meiner Patientinnen und Patienten hinaus wahren.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre
und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes
aufrechterhalten und bei der Ausübung
meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen
weder nach Geschlecht, Religion, Nationalität, Rasse
noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung.
Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an
Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung
meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten
der Menschlichkeit anwenden.
Ich werde allen, die mich den ärztlichen Beruf gelehrt haben
sowie Kolleginnen und Kollegen die schuldige Achtung erweisen.
Dies alles verspreche ich auf meine Ehre.“
GELÖBNIS
Fassung aus der Berufsordnung
für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte
Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand
gelobe ich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit
zu stellen.
Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit
und Würde ausüben.
Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit
meiner Patientinnen und Patienten soll oberstes Gebot
meines Handelns sein.
Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über
den Tod meiner Patientinnen und Patienten hinaus wahren.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre
und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes
aufrechterhalten und bei der Ausübung
meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen
weder nach Geschlecht, Religion, Nationalität, Rasse
noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung.
Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an
Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung
meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten
der Menschlichkeit anwenden.
Ich werde allen, die mich den ärztlichen Beruf gelehrt haben
sowie Kolleginnen und Kollegen die schuldige Achtung erweisen.
Dies alles verspreche ich auf meine Ehre.“
GELÖBNIS
Fassung aus der Berufsordnung
für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte