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Jahresbericht 2012
Medizinische Grundsatzfragen
Ärztekammer
Nordrhein
tet. Kammer und KV Nordrhein haben zusätzlich
ein Verfahren zur Vereinfachung des Nachwei-
ses initiiert. Über eine Einverständniserklärung
erlauben die Ärzte der KV Einsicht in ihr Punkte-
konto. Damit wird kein weiterer Nachweis für den
Arzt mehr notwendig. Außerdem kann die KV so
auch prüfen, ob vorgeschriebene Kursteilnahmen
zum Beispiel für die Erbringung von Leistungen im
Rahmen der strukturierten Behandlungsprogram-
me (DMPs) stattgefunden haben. Eine einmalige
Übersendung der Erklärung an die Kammer reicht.
Evaluation
Mitte 2011 wurde gemeinsam mit der Bundes-
ärztekammer und in Zusammenarbeit mit der
Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich
(
ETHZ) die zweite Befragungsrunde der Evalua-
tion derWeiterbildung durch eine Online-Befragung
von Weiterbildungsbefugten und Assistenten durch-
geführt. Die Ergebnisse liegen seit Anfang 2012 vor
(
siehe auch Seite 58f.)
.
In Zusammenarbeit mit der IT-
Abteilung wurden die notwendigen Grunddaten aus
dem System generiert und in der Abteilung Weiter-
bildung von Mai bis September eine Hotline einge-
richtet, die zum Teil mit drei Personen besetzt war.
Anschreiben Weiterbildungsbefugte
Versand Zugangsdaten
4.146
Erinnerungsschreiben
3.555
Telefonate
617
Infobrief bei Vorliegen eines Berichts
514
Infobrief bei Fehlen eines Berichts
1.411
Anschreiben an Ärztinnen und Ärzte während Weiterbildung
Versand Zugangsdaten
6.058
Erinnerungspostkarten
3.707
Bei den Weiterbildungsbefugten konnte eine
Rücklaufquote von 61,8 Prozent und bei den Assis-
tentinnen und Assistenten in Weiterbildung von
34,4
Prozent erreicht werden. 514 Personen haben
einen Einzelbericht über die Qualität der Weiter-
bildung in ihrer Abteilung erhalten. Die Ergebnisse
der Befragung liegen insgesamt im Kammerbezirk
im Durchschnitt der Bundesergebnisse. Der Weiter-
bildungsausschuss und der Vorstand diskutieren
über Konsequenzen aus den Ergebnissen. Work-
shops, Gespräche und andere Aktivitäten erfolgen
in 2012.
Ehrenamtliche Begleitung
Die Abteilung Weiterbildung betreut den Weiter-
bildungsausschuss und die Weiterbildungskommis-
sion (WBK). Der Ausschuss befasste sich in 2011
schwerpunktmäßig mit der kurzfristigen Umset-
zung der neuen WBO und deren langfristigen Wei-
terentwicklung. Hier werden in 2012 erste konkrete
Vorschläge erwartet. Daneben wurden Maßnahmen
zur Verbesserung des Informationsangebotes initi-
iert und eingeleitet. In den elf Sitzungen der WBK
standen Anträge auf Anerkennungen von abwei-
chenden Weiterbildungsgängen und Grundsatzent-
scheidungen zur Auslegung der WBO im Vorder-
grund.
Fünf Klageverfahren wurden in 2011 zum Ab-
schluss gebracht und sechs neue Verfahren eröffnet.
Neben Facharztanerkennungen nach
§ 44a HeilBerG
NRW
geht es in den neuen Verfahren auch um Zulas-
sung als Weiterbildungsstätte und um den Umfang
von Befugnissen.
Im Rahmen der Europäisierung sind zunehmend
Konformitätsbescheinigungen und Erklärungen für
Mitglieder auszustellen, die im Ausland tätig wer-
den wollen. Aber auch umgekehrt sind Anträge auf
Umschreibungen von im Ausland erworbenen An-
erkennungen zu bearbeiten und bei Erfüllung der
gesetzlichen Vorgaben Umschreibungen vorzuneh-
men. Die Abteilung muss immer häufiger weltweit
recherchieren, um eindeutige Klarheit über einge-
reichte Unterlagen zu erhalten. Hier ist durch das
neue Anerkennungsgesetz in den kommenden Jah-
ren mit einer Zunahme des Arbeitsaufwandes zu
rechnen.
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