Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2012
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Medizinische Grundsatzfragen
Kommission Transplantationsmedizin
Die Kommission Transplantationsmedizin arbeitet als landesweite Kommission nach dem
Transplantationsgesetz (TPG) und dem nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetz zum Trans-
plantationsgesetz (AG-TPG) bei der Ärztekammer Nordrhein. Sie soll in persönlichen Gesprächen
in der Regel mit der spendewilligen Person überprüfen, ob die geplante Organspende freiwillig
erfolgt oder das Organ Gegenstand verbotenen Handeltreibens ist.
2011
fanden 31 Sitzungen der Kommission Trans-
plantation und 213 Beratungsgespräche mit organ-
spendewilligen Personen (198 geplante Nieren- und
15
Leberlappenspenden) statt, darunter sieben
Eilsitzungen wegen medizinischer Dringlichkeit
(
Leberlappenspende für Kleinkinder). Seit Beginn
der Tätigkeit der Kommission im Dezember 1999
wurden damit in 1.995 Gesprächen 1.687 geplante
Nierenspenden und 308 geplante Leberlappenspen-
den beraten.
Das durchschnittliche Alter und Geschlecht der
spendewilligen sowie der organempfangenden Per-
sonen sind in
T
abelle 1
und die Verwandtschafts-
verhältnisse in
T
abelle 2
aufgelistet. Wie in den ver-
gangenen Jahren waren insgesamt mehr Frauen be-
reit ein Organ zu spenden als Männer (121 vs. 92).
Bei Frauen betrug das höchste Spendealter 78 Jahre,
bei Männern 77 Jahre. Die ältesten Empfängerin-
nen waren 72 Jahre alt (Männer: 73 Jahre).
Mit circa 16 Prozent bewegte sich der Anteil an
spendewilligen Personen, die nicht oder nur weit-
läufig blutsverwandt waren (ohne Berücksichti-
gung von Ehepartnern) in der gleichen Größenord-
nung wie in den vergangenen Jahren.
Ergebnis der Beratungen
Neben der landesgesetzlich vorgeschriebenen
persönlichen Anhörung der spendewilligen Per-
son wurden in mehreren Fällen auch die Person
befragt, die das Organ erhalten sollte, insbesondere
bei nicht oder nur weitläufig blutsverwandten Per-
sonen. Bei Spendewilligen, die der deutschen Spra-
che nicht mächtig waren, übersetzte ein vereidigter
Dolmetscher die Beratungsgespräche.
In 2011 musste die Kommission einen Fall ableh-
nen, da ein falsches Verwandtschaftsverhältnis an-
gegeben und der vorgesehene Spender über die Risi-
ken der Leberlappenspende zwischen Erwachsenen
ungenügend informiert war. Er erklärte noch in
der Sitzung der Kommission, von der geplanten Le-
bendspende Abstand zu nehmen. In zwei weiteren
Tabelle 2: Verwandtschaftsverhältnisse der Lebendspender 2011
Enge Blutsverwandte
Spender
Empfänger
Niere
Leber
Gesamt
Weiblich
53
Mutter
Kind
30
6
36
Tochter
Elternteil
-
-
-
Schwester
Geschwister
17
-
17
Männlich
54
Vater
Kind
25
7
32
Sohn
Elternteil
2
-
2
Bruder
Geschwister
20
-
20
Nicht oder weitläufig Blutsverwandte
Spender
Empfänger
Niere
Leber
Gesamt
Weiblich
68
Weitläufig blutsverwandt (z. B. Tante)
3
-
3
Ehefrau
Ehemann
50
-
50
Sonstige (z. B. Lebenspartner)
14
1
14
Cross-over
1
-
1
Männlich
38
Weitläufig blutsverwandt (z. B. Onkel)
5
-
5
Ehemann
Ehefrau
23
-
23
Sonstige (z. B. Lebenspartner)
9
1
10
Cross-over
-
-
-
Tabelle 1: Anzahl (n) und Alter (Jahre, J) der spendewilligen
und organempfangenden Personen 2011
Spendewillige Personen
Organempfangende Personen
weiblich
männlich
weiblich
männlich
Niere
n = 114
n = 84
n =70
n =128
52,5
± 10,8 J
52,5
± 10,9 J
43,7
± 15,5 J 44,6 ± 17,6 J
Leber*
n = 6
n = 7
n = 9
n = 4
34,5
± 8,8 J
32,4
± 6,4 J
1,0
± 0,4 J
4,4
± 5,0 J
*
ohne zwei geplante Leberspenden für Erwachsene