Ärztekammer
Nordrhein
Kommunikation
Jahresbericht 2012
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Arzt und Recht
Die Berufsaufsicht ist eines der tragenden Elemente der ärztlichen Selbstverwaltung.
Hier haben die Ärztekammern die gesetzliche Pflicht, für das Einhalten der beruflichen
Grundsätze zu sorgen. Festgehalten sind diese in der ärztlichen Berufsordnung als ver-
bindliche Regeln für das Verhalten gegenüber den Patienten sowie untereinander.
Die Adressaten der Rechtsabteilung sind die Kammerangehörigen, die Organe der Kammer,
Bürger und Behörden. Die Rechtsabteilung hat unterschiedliche Schwerpunkte.
Diese gehen von den allgemeinen Informationen wie Patientenverfügungen über indivi-
duelle Beratung des Arztes in Fragen der Berufsausübung, Berufsaufsicht bei Beschwerden,
Erteilung von Genehmigungen oder Untersagungen bis hin zur Beobachtung, Entwicklung
und Gestaltung rechtlicher Grundlagen für die Kammer und ihre Kammerangehörigen.
Die Rechtsabteilung arbeitet zentral, wenngleich zahlreiche Verwaltungsaufgaben aus dem
Bereich der Berufsaufsicht dezentral von den Kreisstellen erledigt werden.
Themen-Schwerpunkte
Berufsaufsicht und Berufsgerichtsbarkeit
Ausschuss „Berufsordnung, Allgemeine Rechtsfragen und Europa“
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
Arbeitsgemeinschaft der Heilberufskammern
Arbeitsgemeinschaft Heilberufe- und Kammergesetze bei der Bundesärztekammer
Erfahrungsaustausch der zuständigen Stellen nach § 121 a SGB V
Ärztlicher Notfalldienst
Ausbildereignung
Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten
Verträge mit Medizinischen Fachangestellten
Beitragsrecht
Zuständige Stelle nach § 121 a SGB V
Schlichtungen nach § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
Werbung und Information
Wettbewerbsrecht
Zweitmeinungsportal
Koordinationsstelle Kreis- und Bezirksstellen
Rechtsabteilung