Gutachtliche Entscheidungen

Gutachtliche Entscheidungen | 107 Unnötiger Rotationsfehler bei einer Femurfraktur fällig gestaltet“. Nach der Stellungnahme der belas- teten Klinik erfolgte nach sieben Monaten eine letzte ambulante Konsultation. Eine „klinisch sichtbare Fehlrotation habe sich nicht gezeigt. Radiologisch habe sich eine Durchbauung der Fraktur gezeigt. Die vereinbarte Wiedervorstellung nach einem Jahr habe der Verletzte nicht wahrgenommen.“ Die diesbezügli- che Dokumentation wurde der Gutachterkommission nicht vorgelegt. Es liegen Röntgenbilder vom Unfalltag, postoperative Röntgenbilder in zwei Ebenen vom ersten postopera- tiven Tag und Verlaufskontrollen der siebten Woche, 13. Woche, 19. Woche und der 22. Woche sowie eine CT beider Oberschenkel der 24. Woche und eine MRT- Untersuchung des Kniegelenks ein Jahr nach dem Un- fall vor. Der Patient stellte sich am Tag nach der CT-Untersu- chung mit den Bildern mit „zeitweisen Hüftschmer- zen, Rotationsstörung“ zur Rotationsmessung in ei- ner nicht beschuldigten Klinik vor. Der Befund lautete „Hier gut 40° Innenrotation links und 8° –9° rechts“. Zwölf Monate nach dem Unfall erfolgte bei anhalten- den Beschwerden und gestörtem Gangbild bei ver- mehrter Fußinnenrotation eine Korrektur-Osteotomie von 23° Außenrotation. Beurteilung Die operative Reposition und Frakturstabilisierung der vorliegenden Femurmehrfragmentfraktur war zwingend indiziert. Es stehen dafür eine Plattenosteo­ synthese oder eine Marknagelung zur Verfügung. Vorteil der Marknagelung ist die frühe Belastbarkeit der betroffenen Gliedmaße im Vergleich zur Platte. Als Problem der Nagelung ist die Rotationskontrolle bekannt, wobei Rotationsabweichungen nicht immer vermeidbar sind. Gerade beim Querbruch erlaubt die beidseitige Verriegelung eine sichere Vermeidung von sekundärem Verlust der eingestellten Rotation. Die Wahl eines Verriegelungsnagels stellt den medizini- schen Standard dar. Ausführung des Eingriffs Der hier gewählte PFNA ist für eine subtrochantäre Fraktur geeignet. Für einen Schaftbruch im oberen Drittel ist er relativ kurz gewählt worden. Mit einem längeren Nagel wäre eine höhere Stabilität erreichbar gewesen. Ein Verriegelungsnagel ohne Schenkelhals- schraube wäre geeignet und mit geringeren Risken behaftet gewesen. Ohne Extesionstisch hätte sich die klinische Rotationskontrolle intraoperativ einfacher durchführen lassen. Auch erscheint der Nagel mit 10 mm recht dünn für das Femur eines 182 cm großen Mannes, dessen Markraum vom Nagel nur unvollstän- dig ausgefüllt wird. Dass die nicht optimale Implan- tatwahl zur verzögerten Knochenheilung trotz guter Kallusbildung führen kann, zeigen die Röntgenbilder nach 22 Wochen mit noch im Kallus fortgesetztem Frakturspalt. Orthopädie und Unfallchirurgie Nach 22. Woche: Verzögerte Knochen- heilung mit hypertrophem Kallus und fortbestehendem Spalt als Hinweis auf eine mechanische Unruhe.

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