Gutachtliche Entscheidungen

Unvertretbare Fehlinterpretation: Verkennen oder unzureichende Bewer- tung von Krankheitssymptomen oder ungenügende Abklärung von Verdachts- diagnose oder fehlende Kontrollen und Differenzialdiagnostik bei Nichtanspre- chen der Therapie R  einfacher Behand- lungsfehler. Fulminanter Irrtum: Deutung der Erkrankung in nicht nach- vollziehbarer Weise oder elementarer Befunderhebungsfehler R  grober Be- handlungsfehler, d. h. ein aus objek- tiver medizinischer Sicht unverständ- liches diagnostisches Vorgehen, das schlechterdings nicht vorkommen darf, mit der Folge der Beweislastumkehr. Sonstige Behandlungsfehler/ Therapiefehler Fehlerhaft ist ein diagnostischer oder therapeutischer Eingriff oder eine ent- sprechende Untersuchung, wenn er/sie nicht indiziert war, oder bei dem/der die nach den jeweiligen Umständen erfor- derliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde; auch das Unterlassen eines nach diesem Maßstab medizinisch gebotenen Eingriffs oder einer Untersuchung. DIAGNOSEFEHLER Allgemeinmedizin 40 Prozent (21 von 53 Verfahren) lag die Fehlerquote der Diagnosevorwürfe deutlich über dem langjährigen nordrheinischen allgemeinen Durchschnitt von einem Drittel; dagegenwarennur drei von 17 sonstigenBehand- lungsfehlervorwürfen begründet (18 Prozent). Haus- besuche wurden mit einem Anteil von sieben Prozent nur selten vorgeworfen, allerdings waren fünf von elf Diagnosevorwürfen und acht von 16 sonstigen Behand- lungsfehlervorwürfen begründet (Grafik 1, Seite 16) . Akutes Koronarsyndrom häufigste Erkrankung ex post Die häufigsten Erkrankungen – ex post gesehen –, für die Hausärzte in 389 Verfahren in Anspruch genom- men worden sind, warenmit einemAnteil von vier Pro- zent ein akutes Koronarsyndrom/Herzinfarkt (9 von 17 Fällen begründet), eine akute Appendizitis (7 von 15 Fällen begründet) und Rückenschmerzen (5 von 14 Fällen begründet) sowie in drei Prozent ein Bronchial- karzinom (2 von 13 Fällen begründet), Herzrhythmus- störungen (3 von 11 Fällen begründet) und ein Kolon- karzinom (2 von 11 Fällen begründet) (Grafik 2, Seite 16) . Die häufigsten Diagnosevorwürfe betrafen die Ver- kennung einer Tumorerkrankung (19 von 62 Fällen begründet), eines akuten Abdomens (12 von 24 Fällen begründet), eines akuten Koronarsyndroms/Herzin- farktes (9 von 16 Fällen begründet) und einer zerebra- len Symptomatik (2 von 14 Fällen begründet). Bei den Behandlungsfehlervorwürfe gegen hausärztlich tätige Ärzte sonstigen Behandlungsfehlervorwürfen die Medikati- on (19 von 54 Fällen begründet), Injektionen (13 von 27 Fällen begründet) und die postoperative Nachbehand- lung mit 10 unbegründeten Fällen (Grafik 3, Seite 17) . Häufigste festgestellte Einzelfehler der 411 Hausärzte waren mit einem Anteil von je zehn Prozent 43-mal die Anamnese und Untersuchung, 40-mal Labor- und Zusatzuntersuchungen und 31-mal die Medikation (8 Prozent). Fehler bei der Organisation wurden 25-mal und im Notdienst 24-mal (je 6 Prozent), bei der Ein- weisung 15-mal (4 Prozent) und beim Konsil, der Si- cherungsaufklärung und der Dokumentation jeweils 13-mal festgestellt. Risikoaufklärungsfehler fanden sich fünfmal, darunter drei bei ansonsten sachgerech- ter Behandlung (Grafik 4, Seite 18) . Diagnosefehler: Tumorerkrankung Es fanden sich allein fünf jeweils begründete Fälle mit Befunderhebungsfehlern bei einem Prostatakarzinom. Dabei wurde dreimal der Aufforderung eines Urologen an den Hausarzt, einen PSA-Wert – zweimal bei PSA < 4 ng/ml und einmal nach negativer Stanze bei PSA- Wert von 6,52 ng/ml – zu kontrollieren, nicht nachge- kommen und einmal bei erhöhtem PSA von 4,51 ng/ml eine Kontrolle trotz jährlicher Prostata-Sonographien erst nach zehn Jahren (PSA 187,2 ng/ml) wiederholt. Gutachtliche Entscheidungen | 15

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