Gutachtliche Entscheidungen

Allgemeinmedizin Behandlungsfehlervorwürfe gegen hausärztlich tätige Ärzte Hausärzten wurde vor der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein in den Jahren 2010 bis 2014 mit einem An- teil von 57 Prozent – gegenüber 21 Prozent in allen geführten Verfahren – überproportional häufig eine fehlerhafte Diagnostik vorgeworfen (Diagnosevor- wurf), was nicht verwundert, ist doch der Hausarzt als „Lotse“ derjenige, der den Patienten oft an Fachärzte zur weiterführenden Diagnostik/Diagnosesicherung überweist und damit – für den Patienten nicht immer erkennbar – der „Erste“, der die richtige Diagnose stellt. Eine Fehlerhäufung konnte hier nicht festge- stellt werden: sowohl die Fehlerquote bei den Diagno- sevorwürfen als auch bei den sonstigen Behandlungs- fehlervorwürfen, insbesondere den vorgeworfenen Therapiefehlern, lag mit 31 Prozent auf dem Niveau des langjährigen Durchschnitts. Allerdings waren die Fehlerquoten bei den weniger häufigen Vorwürfen den KV-Notdienst (Anteil 17 Pro- zent) und denHausbesuch betreffend (Anteil 7 Prozent) mit Werten zwischen 40 bis 50 Prozent insbesondere bei den Diagnosevorwürfen deutlich erhöht (Grafik 1, Seite 16). Anlässlich eines Vortrages hat die Gutachter- kommission die gegen Hausärzte erhobenen Behand- lungsfehlervorwürfe ausgewertet. Über die Ergebnisse soll mit Beispielen nachfolgend berichtet werden. Hausärzte werden im klinischen Alltag zu vielfälti- gen Beschwerden und tagtäglich in häufiger Zahl von ihren Patienten in Anspruch genommen. Mit 411 gut- achtlichen Überprüfungen der Vorwürfe gegen Haus- ärzte in fünf Abschlussjahren ist die Anzahl gemessen an der Vielzahl von hausärztlichen Arzt-Patient-Kon- takten verschwindend gering. Dennoch ist jeder ein- zelne Fall für den betroffenen Patienten und den in An- spruch genommen Arzt belastend. Es stellt sich bei den Auswertungen immer wieder die Frage, inwieweit das Begutachtungsverfahren, die Vorwürfe und die fest- gestellten Fehler vermeidbar gewesen wären. Es gilt dabei herauszufinden, ob es bestimmte Häufigkeiten und Fallstricke gibt, die über die Einzelfallbetrach- tung hinausgehen. Bedacht werden muss, dass es sich bei den Begutachtungen der Gutachterkommission um ein bereits stark selektiertes Patientengut handelt, das Verallgemeinerungen nicht zulässt. Ergebnisse Fünf Prozent betrug der Anteil der Hausärzte an den 7.753 abgeschlossenen Verfahren der Jahre 2010 bis 2014. In 398 Verfahren waren 411 Hausärzte von ei- nem Antrag betroffenen. Dies entspricht einem Anteil von 14 Prozent der insgesamt 2.899 in Anspruch ge- nommenen niedergelassenen Ärzte. Hausärztlich tä- tige Ärzte standen damit nach den Orthopäden (516) an zweiter Stelle der Fachgebietsstatistik der nieder- gelassenen Ärzte. Bei den in Anspruch genommenen Hausärzten handelte es sich in knapp drei Vierteln um Fachärzte für Allgemeinmedizin (298), 79 Fachärzte für Innere Medizin und 34 Praktische Ärzte. Die Fehlerquote lag mit insgesamt 31 Prozent leicht über der festgestellten Fehlerquote aller Fachärzte von 27 Prozent; bei den betroffenen Allgemeinmedizinern betrug sie 31 Prozent, bei den hausärztlich tätigen In- ternisten 30 Prozent und bei den Praktischen Ärzten 29 Prozent. Vor allem Praxistätigkeit gerügt Bei drei Vierteln der betroffenen Hausärzte wurde die hausärztliche Tätigkeit in der Praxis gerügt; 90 von 314 Vorwürfen waren berechtigt, darunter 46 von 172 Diagnosevorwürfen (BF-Quote: 27 Prozent) und 44 von 142 (BF-Quote: 31 Prozent) sonstigen Behand- lungsfehlervorwürfen. Die KV-Notdienst-Tätigkeit war bei 24 von 70 Hausärzten fehlerhaft (34 Prozent); mit In den Jahren 2010 bis 2014 wurden Hausärzte in den Verfahren vor der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein häufiger als andere Fachärzte wegen vermeintlicher Diagnosefehler in Anspruch genommen. Nur im KV-Notdienst und bei Hausbesuchen waren die Vorwürfe häufiger begründet als im langjährigen Durchschnitt. von Werner Jörgenshaus, Rainer Rosenberger und Beate Weber 14 | Gutachtliche Entscheidungen

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