Gutachtliche Entscheidungen

LITERATUR Gutachtliche Entscheidungen | 45 die Neuromonitoring-Kontrolle über eine Stimulation des Nervus vagus und damit Erfassung des Gesamt- nervenbogens auszuführen. Wenn zum letzteren Re- gistrierzeitpunkt ein regelhaftes intaktes Signal nicht mehr ableitbar ist, so ist auf jeden Fall die Beendigung der Operation angezeigt mit gänzlichem Verzicht wei- terer Maßnahmen auf der Gegenseite. Dadurch wird auf jeden Fall gewährleistet, die Gefahr einer beider- seitigen Nervus recurrens-Parese auszuschließen. Die während der Operation genutzte akustische und optische Registrierung erfordert mit jederseitigem Ab- schluss eine Ausdruckdokumentation mit darin paral- lel zum Operationsverlauf vorhandener zeitlicher Zu- ordnung. Nicht mehr erforderlich sollte inzwischen der Hinweis sein, dass der Patient vor der Operation im Rahmen der Eingriffsaufklärung auch über den Einsatz (oder eventuell die Nichtverwendung?) des Neuromonito- rings aufgeklärt und über die daraus resultierenden Konsequenzen einer möglichen Operationsbegren- zung informiert wird. Darin eingeschlossen sein sollte auch für die möglicherweise zweizeitige ausführende Operation der Hinweis, dass der kontralaterale Wie- derholungseingriff in der Regel in einem Dreimonats- intervall erfolgt nach ausreichendem Abklingen der Gewebereaktion im Rahmen des Heilvorganges nach der unterbrochenen Erstoperation. Dass nach konsequenter Ausführung des Neuromoni- toringverfahrens mit beiderseitig einwandfrei positi- ver Signalregistrierung als Hinweis auf schädigungs- freie intakte Nervenfunktion dennoch nachoperativ eine Nervus recurrens-Parese auftreten und klinisch manifest werden kann, ist infolge verschiedener Ein- flüsse wie insbesondere einer Entzündungsreaktion, als Folge von verzögert wirksamer Nervendurchblu- tungsstörung oder einer Ödembildung zwar möglich, aber die extreme und höchst seltene Ausnahmesituati- on. Für deren Beweisführung einer nicht schuldhaften Verursachung ist umso mehr eine konsequente nach- vollziehbar registrierte Dokumentation erforderlich und dringend empfehlenswert. Professor Dr. med. Dr. h. c. Hans-Dietrich Röher ist Stellvertretendes Geschäftsführendes Kommissionsmitglied, Präsident des Sozialgerichts a.D. Dr. jur. Karl Joseph Schäfer ist Stellvertretender Vorsitzender und Dr. med. Beate Weber ist die für die Dokumentation und Auswertung zuständige Referentin der Geschäftsstelle der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein. Neuromonitoring in der Schilddrüsenchirurgie [1] Flisberg K, Lindholm T. Electrical stimulation of the human recurrent laryngeal nerve during thyroid operation. Acta Oto- laryngol. Suppl 1970; 263:63-67. [2] Musholt ThJ, Clerici Th, Dralle H, Hermann M et al. German association of endocrine surgeous practice guidelines for the surgical treatment of benign thyroid disease. Langenbeeks Arch Surg. (2011); 396: 639-649. [3] Dralle H, Lorenz K, Shabram P, Musholt J et al. Intraopera- tives Neuromonitoring in der Schilddrüsenchirurgie. Chirurg 2013; (84): 1049-1056. Chirurgie

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