Gutachtliche Entscheidungen

Gutachtliche Entscheidungen | 69 Innere Medizin nen müssen. Das gilt nicht nur für Diuretika, sondern für eine Fülle weiterer Medikamente. In allen Lehrbüchern der Inneren Medizin wird die Bedeutung der Anamnese, gerade auch bei dem Ver- dacht auf eine Elektrolytimbalanz betont. Wegen der Möglichkeit dementieller Syndrome wird die Anamne- se, Vorgeschichte und Befragung von Angehörigen mit einbezogen werden müssen. Können aufgetretene Vigilanzstörungen, Gangstörun- gen, cerebrale Krampfanfälle oder EKG-pathologische Veränderungen durch Elektrolytstörungen hervorge- rufen sein, sollten diese Werte engmaschig kontrolliert werden. Die Ursache der zugrunde liegenden Störung, seien es Flüssigkeitsverlust durch Stuhlunregelmäßig- keiten, Infektionen, Herzinsuffizienz, paraneoplasti- sche Syndrome (zum Beispiel ein kleinzelliges Bron- chialkarzinom) oder auch durch Nebenwirkungen von Medikamenten oder anderen sollte gesucht und besei- tigt werden. Bei der Ursachenforschung sollte auch an dementielle Syndrome (fehlende oder falsche Medika- menteneinnahme) gedacht werden. Scheinbar banale Ursachen sind möglich (zum Beispiel Magenspülung durch Leitungswasser). Bei einer Klinikaufnahme werden regelmäßig die Se- rumelektrolyte bestimmt. Liegen bereits grenzwertige beziehungsweise pathologische Werte vor, müssen die- se nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern behan- delt und kontrolliert werden. Nicht nur bei bestehender Niereninsuffizienz ist eine größere Umsicht geboten. Grenzwertige Befunde können der Beginn einer Ver- schlechterung sein, sie dürfen nicht als „geringfügige“ Abweichungen von der Norm gewertet werden und be- dürfen Kontrollen. Die nachbehandelnden Ärzte, der Patient und bezie- hungsweise oder die Angehörigen sind mittels Siche- rungsaufklärung über kontrollbedürftige beziehungs- weise pathologische Werte aufzuklären. Aber nicht nur Natrium- und Kalium-Werte können pathologisch sein, sondern (seltener) auch Calcium, Phosphat und Magnesium. Wichtig ist vor allem: An die Möglichkeit von Elektrolytstoffwechselstörungen als Ursache den- ken. Professor Dr. med. Klaus Becker, Professor Dr. med. Johannes Köbberling, Professor Dr. med. Johannes Noth und Professor Dr. med. Jürgen Reidemeister sind Stellvertretende Geschäftsführende Kommissionsmitglieder, Präsident des Sozialgerichts a.D. Dr. jur. Karl Joseph Schäfer ist Stellvertretender Vorsitzender und Dr. med. Beate Weber ist die für die Dokumentation und Auswertung zuständige Referentin der Geschäftsstelle der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein. Folgen einer Elektrolytstörung

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