Gutachtliche Entscheidungen

82 | Gutachtliche Entscheidungen Innere Medizin Diagnose- und Behandlungsfehlervorwürfe bei Koronarer Herzerkrankung tenzielle Risikosituation bei prothetisch schlecht ver- sorgtem Gebiss nicht erkannt wurde. Den Herzchirurgen wurde einmal angelastet, dass sie eine Blutstillungskompresse fehlerhaft in situ belassen haben, was ein voll beherrschbares Risiko darstellt. Ein Behandlungsfehler wurde festgestellt, da es ver- säumt wurde, die untere Zerklage unter die sternale Faszie umzubiegen. Dies war im Röntgenbild eindeu- tig erkennbar und führte zu Beschwerden und einer Revisionsoperation. Die übrigen drei Behandlungsfeh- ler betrafen die postoperative Betreuung, darunter ein zu spät erkanntes Kompartmentsyndrom in Erman- gelung einer zeitgerechten Kontrolle des nach Venen­ entnahme angelegten Kompressionsverbandes beim noch intubierten und sedierten Patienten, mit Verbleib einer Peronaeusparese mit Spitzfußstellung. Postope- rativ verkannt wurde auch eine schwere Elektrolytstö- rung bei ansteigenden Nierenretentionswerten, was zu einer Asystolie mit Reanimation und hypoxiebeding- tem Apoplex mit Hemiparese bei dem 74-jährigen Pa- tienten führte. Bei einem Patienten erfolgte fehlerhaft keine Beurteilung des Dekubitus-Risikos. Ein Schaden konnte allerdings nicht festgestellt werden. Fazit für Interventionen und Eingriffe Die kardiale interventionelle Therapie und Bypass- operationen führen zwar häufiger zur Antragstellung; die Vorwürfe bestätigen sich jedoch selten. Grundsätz- lich geachtet werden muss auf eine exakte Indikations- stellung entsprechend der Leitlinien, auf eine für den Patienten verständliche Risikoaufklärung, auf eine auch für Dritte nachvollziehbare Ablauf-Dokumenta- tion besonders beim Eintritt von Komplikationen so- wie auf eine sorgfältige Nachbehandlung. Insbeson- dere zu achten ist hier auf Nachblutungen, einen Re- Verschluss und Kontrollen des Beines bei angelegtem Kompressionsverband vor allem am sedierten Patien- ten sowie auf eine zerebrale Ischämie im Rahmen der Operation mit verzögertem Wiederaufwachen aus der Narkose. Wundheilungsstörungen am Sternum wer- den relativ häufig gerügt. Im Rahmen der Informa- tionspflicht ist es bei der Entlassung notwendig, dem Patienten und den Nachbehandlern eventuell eingetre- tene Komplikationen und die Maßgaben zur weiteren Behandlung durch einen verständlichen Arztbrief mit- zuteilen. [1] Bruno RR et al. Interdisziplinäre Versorgung akuter Thoraxschmerzen. DÄ 2015, Jg.112 (45): 768-779 Dr. med. Beate Weber ist die für die Dokumentation und Auswertung zuständige Referentin der Geschäftsstelle der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein. Dr. med. Werner Jörgenshaus und Professor Dr. med. Erland Erdmann sind Stellvertretende Geschäftsführende Kommissionsmitglieder. LITERATUR

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