Gutachtliche Entscheidungen

84 | Gutachtliche Entscheidungen Neurologie dass diese Maßnahme mit den Neurologen abgespro- chen worden war. Im Pflegebericht vom 23. Juni findet sich um 18.30 Uhr der Eintrag: „Pat. hat 3 x in der Stunde gekrampft, Diensthabender informiert, Pat. hat Rivotril ® (Clo- nazepam) erhalten.“ Noch am gleichen Tag wurde ein neurologisches Konsil angefordert und durchge- führt. Demnach hätten sich an diesem Tag wohl zwei Grand Mal ereignet. „Bislang Gabapentin wie Vor- medikation, jetzt laut Kurve seit 16.06. pausiert. Heu- te erstmalig wieder gegeben. Nach Info AvD 1 Amp Rivotril ® gerade erhalten.“ Bei der Untersuchung sei der Patient postiktal schläfrig gewesen. Es wurde die Empfehlung gegeben, Gabapentin weiter zu verab- reichen (Vordosis 300 mg 1-0-1) und darum gebeten zu eruieren, warumGabapentin pausiert worden sei. Bei internistischerKontraindikationgegendieBehandlung mit Gabapentin wurde eine Umstellung auf Keppra ® (Levetiracetam) empfohlen. Laut Pflegedokumenta- tion habe der Patient am 26. Juni um 05.00 Uhr und um 9.00 Uhr erneut gekrampft, woraufhin er auf die neurologische Intensivstation verlegt worden sei. Es sei um Optimierung der antiepileptischen Therapie gebe- ten worden, die zurzeit mit „Gabapentin 300 mg 1-0-2“ aufgeführt wurde. Laut Pflegedokumentation und Fieberkurve der neu- rologischen Abteilung habe der Patient dort weiter ge- krampft. Die Angehörigen seien am 26. Juni um 14.00 Uhr über den schlechten Zustand des Patienten infor- miert worden. Diese hätten gewünscht, dass „keine erweiterte intensivmedizinische Behandlung betrieben werden solle“. Laut Überwachungsbogen wurde bei „einfach-fokalen Krämpfen der rechten Handmit sekun- därer Generalisierung“ Clonazepam eingesetzt. Bei Anfallsresistenz solle eine Kombinationstherapie mit Clobazam begonnen werden. Am 27. Juni erfolgte eine Umstellung auf Valproinsäure i.v. mit einer Zieldosis von 3 x 600 mg unter Fortführung der Bedarfs- medikation mit Rivotril ® . Hierunter ist der Patient unter fortbestehenden Krämpfen und Auftreten eines Status epilepticus am 28. Juni auf der Intensivstation verstorben. Aktuell hätten sich keine motorischen Entäußerun- gen gefunden. Die Empfehlung lautete, Gabapentin zunächst unverändert weiterzugeben und im Verlauf ein EEG anzufertigen. Aktuell hätte sich kein Anhalt für epileptische Anfälle ergeben, prinzipiell sei ein Infekt als Trigger von epileptischen Anfällen mög- lich. Um 23.00 Uhr wurde dokumentiert, dass der Pa- tient über starke Oberbauchschmerzen geklagt habe, der Bauch prall gewesen sei und die Temperatur 38 Grad betragen habe. Nach Rücksprache mit dem Arzt vom Dienst sei „großzügig Dipi“ verabreicht worden, woraufhin der Patient ruhig geschlafen habe. Um 8.00 Uhr morgens seien keine Schmerzen angegeben worden. Bei in den Folgetagen ansteigenden Entzün- dungswerten und einer sonographisch bestätigten Cholecystolithiasis erfolgte am 11. Juni eine ERCP, in der kein Choledochuskonkrement nachgewiesen wor- den sei. Nachweislich der Überwachungsbögen der Intensiv- station wurde die Verordnung von Gabapentin 600 mg (3 x täglich) bis zum Morgen des 12. Juni beibehal- ten. An diesem Tag wurde der Patient auf die erstbe- lastete internistische Pflegestation verlegt. Zum Ver- lauf wird im Verlegungsbogen angeführt, dass der Patient unter zunehmender Somnolenz und unter rechtsseitigen Oberbauchschmerzen gelitten habe, was bei erhöhten Entzündungsparametern auf eine biliäre Pankreatitis hingedeutet habe. Es seien eine ERCP mit Steinextraktion aus dem Cysticus und EOT durchgeführt worden. Unter der durchgeführ- ten antibiotischen Therapie sei der Patient nun zu- nehmend orientiert. Laborchemisch sei noch einmal ein Anstieg des CRP bei jedoch abfallenden Leuko- zyten aufgetreten. Daher seien die Antibiotika noch nicht geändert worden. Gabapentin findet sich unter der Auflistung der zuletzt verabreichten Medikamen- te nicht mehr. Laut Fieberkurve der internistischen Pflegestation sei ab dem 13. Juni Gabapentin in einer niedrigeren Dosis von 300 mg (2 x täglich) wieder ein- gesetzt und diese Dosis bis zum 15. Juni beibehalten worden. Am 16. Juni wurde Gabapentin pausiert. Ein Grund für diese Maßnahme wird in den Kranken- unterlagen nicht genannt, auch nicht unter der Rubrik „Visiten und sonstige Anordnungen“ der Fieberkurve. Insbesondere findet sich auch kein Hinweis darauf, Halbherzige Behandlung eines epileptischen Anfalls

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