Gutachtliche Entscheidungen

Gutachtliche Entscheidungen | 95 Weitere Fehler zeigen sich im Belassen pathologischer Befunde, zum Beispiel freier Gelenkkörper oder eines Meniskus-Fragmentes, Übersehen eines pathologi- schen Befundes wie einer Kreuzbandruptur, der Fehl- positionierung von Implantaten und Bohrkanälen, unzureichender Blutstillung, fehlender Bilddokumen- tation wichtiger Befunde und Dokumentationsmängel in standardisierten, nicht individualisierten Opera- tionsberichten. Die Osteochondrosis dissecans kann schwierig zu erkennen sein, wenn sie sich unter „in- taktem“ Knorpel verbirgt. Auch prä- und postoperativ sind Fehler zu beklagen, wie die unzureichende Anamneseerhebung und Aus- wertung der Vordiagnostik im MRT, eine verspätete Indikationsstellung, eine fehlende Thrombosepro- phylaxe oder das Verkennen einer Thrombose, eine unzureichende Information, fehlende Sicherungsauf- klärung oder Risikoaufklärung, ein Verkennen von Komplikationen wie einer Nachblutung, einer Infek- tion, einer Thrombose und der allfällige Dokumenta- tionsmangel gerade bei Besonderheiten im Heilverlauf. Beispiele belasteter Verfahren Ungenügende Diagnostik Bei seit Monaten anhaltenden Kniebeschwerden war die durchgeführte Arthroskopie mit Außenmeniskus- glättung und Entfernen eines Hoffa-Fettkörpers feh- lerhaft. Weder war eine gründliche Anamnese noch eine ausreichende Befunderhebung klinisch und mit- tels bildgebender Verfahren präoperativ durchgeführt worden, welche als Ursache eine Achsfehlstellung gezeigt hätten. Diese konnte sieben Monate später andernorts durch eine Umstellungsosteotomie erfolg- reich behandelt werden. Indikation Bei bloßer Druckschmerzhaftigkeit im äußeren Knie- gelenkspalt vier Wochen nach einem Anpralltrauma (Auffahrunfall) lagen weder klinisch noch im MRT operationswürdige Befunde vor, die eine Arthrosko- pie rechtfertigten, sodass die Ärzte für das Erdulden des Eingriffs und des postoperativen Verlaufs mit Be- schwerden und tiefer Beinvenenthrombose einzuste- hen hatten. Meniskusoperation Häufigster Fehler bei einer Meniskusoperation war die nicht ausreichende Resektion der geschädigten Ver- änderungen (14-mal). Wird bei postoperativ anhalten- den Beschwerden im MRT ein identischer Befund wie präoperativ beschrieben und ist weder durch den OP-­ Bericht noch durch Bilddokumente belegt, dass mittels Testhaken-Inspektion die Unterfläche des Meniskus an- gesehen wurde, so ist davon auszugehen, dass dies ver- säumt wurde (Anscheinsbeweis). Die Revisionsopera- tion und die Beschwerden gehen zulasten des Opera- teurs. Die Arthroskopie: Operationsroutine versus Routinefehler Bildserie 1: Osteochondrosis Dissecans, arthroskopisch nicht erkannt Bildserie 2: Fehlpositionierung der Transplantat-Kanäle femural zu weit ventral und tibial zu weit dorsal, kurzer intraartikulärer Verlauf Orthopädie und Unfallchirurgie

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