Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2021

Prof. Dr. med. Hans-Friedrich Kienzle, Geschäftsführendes Kommissionsmitglied Dr. med. T ina Wiesener, MPH, Leiterin der Geschäftsstelle Johannes Riedel, Präsident des Oberlandesgerichts a.D., Vorsitzender 46 | Jahresbericht 2021 Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Nordrhein beteiligt und die Kommission begründete Aussichten für eine Streitbeilegung sieht (dazu: Rheinisches Ärzte- blatt 9/2020, S. 26 u. 27) . www.aekno.de/gutachterkommission/verfahrensordnung Zweistufiges Verfahren beibehalten Über die Jahre gesehen begegnen die Beteiligten den ersten Begutachtungsergebnissen in etwa vier von zehn Fällen mit medizinischen und auch juristischen Bedenken, denen die Kommission durch eine oft kom- plexe Zweitbegutachtung gerecht wird. Die Erstat- tung eines abschließenden gemeinsamen Gutachtens durch einmedizinisches und ein juristisches Kommis- sionsmitglied bleibt daher ebenfalls fester Bestandteil des Verfahrens vor der Gutachterkommission. Mit Blick auf die neue Verfahrensordnung hat die Gutachterkommission im Juli 2021 eine Neuaufla- ge ihrer Informationsbroschüre für Patientinnen und Patienten und deren Angehörige veröffentlicht. Sie informiert Betroffene darüber, wie sie vorgehen können, wenn sie vermuten, dass ihre Ärztin oder ihr Arzt sie falsch behandelt hat und dadurch ein Ge- sundheitsschaden eingetreten ist. Die Broschüre und die Informationen über das Verfahren bei der Gutach- terkommission für ärztliche Behandlungsfehler sowie der aktuelle Wegweiser zum Aufgabenspektrum der Gutachterkommission finden sich auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein. www.aekno.de/patienten/behandlungsfehler Wandel im Zeichen von Corona Auch im aktuellen Berichtszeitraum (1.7.2020 bis 30.6.2021) prägten die erweiterten Kontaktbeschrän- kungen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung Komplikationen und unerwünschte Ereignisse im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung be- lasten Patientinnen und Patienten, deren Angehörige und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Die Gut- achterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein unterstützt Betroffe- ne seit der Gründung der Kommission im Jahre 1975 bei der außergerichtlichen Klärung eines fraglichen Behandlungsfehlers und entwickelt ihre Expertise hierfür laufend weiter. Mit der Verabschiedung der im vergangenen Be- richtsjahr am 1.12.2020 in Kraft getretenen Verfah- rensordnung auf der Grundlage der auf Bundesebe- ne erarbeiteten Rahmenverfahrensordnung hat die Kammerversammlung im März 2020 einen wich- tigen Schritt zur Vereinheitlichung des Wirkens der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen in Deutschland getan. Damit hat das Angebot der außergerichtlichen Streitschlichtung für Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten in Nordrhein eine zukunftsweisende Weiterentwick- lung erfahren, ohne dass auf bewährte Strukturen verzichtet wurde. Wie in vielen anderen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen wurden die Haftpflichtversiche- rer und die Behandlungseinrichtung, für welche die Ärztin oder der Arzt tätig geworden ist, zum Bespiel Krankenhäuser oder Medizinische Versorgungszent- ren (MVZ) als Arbeitgeber, in den Kreis der Verfah- rensbeteiligten aufgenommen. Der verfahrensein- leitende Antrag kann allerdings wie bisher nur von den Patientinnen und Patienten oder durch die in Anspruch genommenen Ärztinnen und Ärzte gestellt werden. Auch wird weiterhin ein Verfahren durchgeführt, wenn sich die Ärztin oder der Arzt – in der Regel auf- grund eines Widerspruchs der Haftpflichtversiche- rung oder des Krankenhauses – nicht am Verfahren Gutachterkommission: Neue Verfahrensordnung hat sich bewährt Patientinnen und Patienten wenden sich seit mehr als 45 Jahren mit Fragen nach einem Behandlungsfehler an die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein. In dieser Zeit sind über 60.000 Begutachtungsanträge gestellt worden. Für das aktuelle Berichtsjahr 2020/2021 blickt diese unabhängige Einrichtung bei der Ärztekammer Nordrhein auf eine erfolgreiche Umsetzung der zum 1. Dezember 2020 in Kraft getretenen neuen Verfahrensordnung für die Durchführung der Begutachtungsverfahren zurück.

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