Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2021

74 | Jahresbericht 2021 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen Gutachten- und Sachverständigenwesen Nach dem Heilberufsgesetz NRW ist es Aufgabe der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo), „auf Verlangen der zuständigen Behörden (…) Sachverständige zu benennen“. Im Berichtszeitraum erhielt die Kammer über 1.700 Anfragen von Gerichten und Staats- anwaltschaften mit der Bitte um Benennung geeigneter ärztlicher Sachverständiger. Die Gesamtzahl der Anfragen der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften zur Sachver- ständigenbenennung betrug 1.721 (–6% gegenüber 2019). Alle Amts- und Landgerichte sowie nahe- zu alle Staatsanwaltschaften im Kammerbereich richteten Anfragen an die ÄkNo (55 Amtsgerichte, 9 Landgerichte und 8 Staatsanwaltschaften). 4,5 Prozent der Vorgänge kamen darüber hinaus, zumeist veranlasst durch andere Ärztekammern, von juristischen Institutionen außerhalb des Kam- mergebietes. Der Anteil der auf elektronischemWeg gestellten Anfragen ist nach wie vor klein (3 %). Der weit überwiegende Teil der Anfragen betraf zivilrechtliche Verfahren (84 %), von denen über ein Drittel Arzthaftungsverfahren waren. Die Arzthaf- tungsverfahren betrafen überwiegend die stationä- re Gesundheitsversorgung (64 %). Mit 48 Prozent waren die chirurgischen Fachgebiete am häufigsten betroffen (davon 47 % Orthopädie und Unfallchir- urgie). Es folgten Innere Medizin/Allgemeinme- dizin (18 %), Frauenheilkunde/Geburtshilfe (10 %) und Neurologie/Psychiatrie (6 %). Bei den zivilrechtlichen Verfahren ohne Ärzte als Prozesspartei ging es in 60 Prozent um Un- fallfolgen, Invalidität, Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit. 18 Prozent betrug der Anteil der Verfahren zu Abrechnungsfragen oder zur me- dizinischen Notwendigkeit von Leistungen. Fünf Prozent der Vorgänge betrafen die Klärung der Ge- schäftsfähigkeit und verwandte Fragen. Mit 194 Vorgängen erreichten die ÄkNo weniger Anfragen zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungs- verfahren gegen Mitglieder der Kammer (2019: 216). In 80 Prozent der Anfragen ging es um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung, in 17 Prozent um fahrlässige Körperverletzung. 70 Prozent der Be- handlungsfälle stammten aus der stationären Ver- sorgung, die chirurgischen Fachgebiete waren mit 33 Prozent, die internistischen Fachgebiete mit 45 Prozent betroffen (Frauenheilkunde/Geburtshilfe 2%, Neurologie/Psychiatrie 46%). In sechs Fällen kam es auf der Basis von schriftlichen Stellungnah- men der Ärztekammer zur Einstellung des Verfah- rens mangels hinreichenden Tatverdachts. Insgesamt wurden unverändert mehr als 1.400 Kolleginnen und Kollegen aus dem Kammerbereich als medizinische Sachverständige benannt. Der überwiegende Teil der Anfragen erreichte die Kammer ohne Verfahrensakten (59 %), in 15 Prozent der Fälle mussten die Akten nachbestellt oder telefonische Zusatzinformationen eingeholt werden.

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