Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2021

Jahresbericht 2021 | 95 Ärztekammer Nordrhein Mängelkategorien MK I: keine Mängel, einwandfreie Vorgehensweise MK II: geringfügige Mängel, die zu beheben gebeten wird MK III: deutliche Mängel, die behoben werden müssen MK IV: schwere Mängel, die unmittelbar zu beseitigen sind SPECT-Darstellung oder andere bildgebende Ver- fahren zur Beurteilung herangezogen. Eine Unter- suchungsmodifikation zur Anpassung an die Pan- demiesituation wurde akzeptiert. Ein weiterer Mangel ergab sich durch eine un- zureichende Bildakquisition bei der Wächter- lymphknotendarstellung beim Melanom. Die neu im Prüfkatalog aufgenommenen Nebenschilddrü- sen- und Hirn-PET- Untersuchungen zeigten gute Ergebnisse. Physikalisch-technische Probleme er- gaben sich bei einzelnen Altgeräten oder bei der Qualitätsprüfung von Gammasonden. Beanstandet wurden außerdem nicht korrekte Arbeitsweisen/ Dokumentationen der Kit-Präparationen und der Qualitätskontrolle in der Radiochemie. Qualitätssicherung Strahlentherapie Ende 2020 waren konstant zum Vorjahr 64 strahlentherapeutische Einrichtungen bei der Ärzt- lichen Stelle angemeldet, davon 33 Krankenhäuser und Uni-Kliniken und 31 Praxen und Medizinische Versorgungszentren. Die Zahl der Röntgenthera- pieeinrichtungen sank von 17 im Vorjahr auf 14 im Jahr 2020. Die Einrichtungen betrieben insgesamt 83 Linearbeschleuniger, 27 Röntgentherapiegeräte, elf Intra Beam-Geräte, drei Tomotherapiegeräte, ein Gamma-Knife, ein Cyber-Knife und eine Protonen- anlage sowie 19 Afterloading-Therapieeinrichtun- gen und 16 Institutionen, die Seeds-Behandlungen durchführen. Aufgrund der strengen Coronaauf lagen im Lock- down konnten lediglich 14 Strahlentherapie- und sechs Röntgentherapieeinrichtungen im Rahmen von Vor-Ort-Begehungen überprüft werden. Dabei wurden in sechs Fällen Optimierungsvorschläge gemacht, zum Beispiel zur Schonung von Risiko- organen wie Herz und Lunge. In einem Fall machte die Ärztliche Stelle Vorgaben zur Umsetzung der leitlinienkonformen Zielvolumendefinition gemäß der aktuellen ICRU-Norm. Sie gab Empfehlungen zu physikalisch-technischen Qualitätssicherungs- maßnahmen bei IMRT-Bestrahlungen. Erfreulicher- weise konnte bei 65 Prozent der Überprüfungen eine sehr hohe Qualität (MK I) bestätigt werden. Wie im Vorjahr erfolgten Beratungen bezüglich der neuen Erfordernisse nach der Strahlenschutz- verordnung, zum Beispiel bei der Bearbeitung von Vorkommnissen, der Erstellung von Risikoanaly- sen nach § 126 StrlSchV, der Hinzuziehung eines Medizinphysik-Experten in der Röntgentherapie nach § 131 StrlSchV und zu Ausfallkonzepten ge- mäß den Empfehlungen der Strahlenschutzkom- mission (SSK). Strahlentherapie: Vergleich der Mängeleinteilungen 2019/2020 % 80 70 60 50 40 30 20 10 0 MKI MKII MKIII MKIV 2019 2020 Medizinische Grundsatzfragen

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