Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2022

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2022 | 17 Kammerversammlung GOÄ-Reform ist überfällig Neben der Coronapandemie standen bei der Kammerversammlung aber auch allgemeine gesundheitspolitische Themen auf der Tagesordnung. Mit Blick auf die möglichen Ampelkoalitionäre in Berlin, sagte Henke, er sei erleichtert, dass diese ausdrücklich keine Einheitsversicherung anstrebten, sondern am dualen System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung festhielten. Die logische Konsequenz daraus sei, dass jetzt auch endlich eine Novelle der völlig veralteten Gebührenordnung für Ärzte folgen müsse. „Wir können eine Fortschrei- bung der unendlichen Geschichte von Verschiebungen dieser mehr als fälligen Reform nicht hinnehmen“, betonte Henke. „Die GOÄ gehört in den Koalitionsvertrag.“ Er erneuerte zudem die Forderung an die Politik, ein Gesamtkonzept für die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) vorzulegen. Der Pakt für den ÖGD aus dem Herbst 2020, der in einem Zeitraum von sechs Jahren vier Milliarden Euro zusätzlich unter anderem für Personal und Digitalisierung vorsieht, müsse endlich mit Leben gefüllt werden. Dazu brauche es auch eine tarif lich gesicherte, arztspezifische Vergütung aller im ÖGD tätigen Ärztinnen und Ärzte. „Wer die nicht abschließt, boykottiert den Pakt“, so Henke. Der Kammerpräsident begrüßte es, dass sich die angehenden Koalitionäre von SPD, FDP und Grünen in ihrem Sondierungspapier dafür ausgesprochen hätten, das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen weiterzuentwickeln und in einigen Bereichen wie der Geburtshilfe und der Notfallversorgung anzupassen. In diese Richtungen gingen auch die Beschlüsse der 94. Gesundheitsministerkonferenz der Länder Anfang November. Dort hatten die Minister ihre Forderung bekräftigt, die Finanzierung der Krankenhäuser auf eine nachhaltige und tragfähige Grundlage zu stellen und das DRG-System unter Berücksichtigung der Vorhaltekosten der Kliniken grundlegend zu überarbeiten. „Das geht in die richtige Richtung“, sagte Henke jetzt in Düsseldorf. Die hundertprozentige Finanzierung der Betriebskosten über Fallpauschalen habe zu inakzeptablen Verwerfungen geführt. In NRW ist eine Reform der Krankenhauslandschaft bereits angestoßen worden. Der dazu vorliegende Gesetzentwurf bedeute nicht mehr und nicht weniger als einen Paradigmenwechsel in der Krankenhausplanung, sagte Henke. Statt Betten sollten zukünftig tatsächliche Leistungen als maßgebliche Planungsgröße dienen. Ziel sei es, die Versorgung kleinteiliger zu steuern, Überkapazitäten in den Ballungsgebieten abzubauen und gleichzeitig die f lächendeckende Grundversorgung auf dem Land zu erhalten. Wenn das gelinge, könne die Reform in NRW zu einer Blaupause auch für andere Länder werden, meinte Henke und betonte, dass die beiden Ärztekammern des Landes grundsätzlich hinter den Plänen stünden. Die Kammerversammlung präzisierte in einem Beschluss noch einmal ihre Anforderungen an die Reform. Damit die wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten erhalten bleibe, müsse sich die Krankenhausplanung am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientieren und gewährleisten, dass für die Versorgung notwendige Krankenhäuser auch angemessen finanziert würden. Sie dürften nicht in wirtschaftliche Schief lage geraten, weil sie beispielsweise keine lukrativen Spezialoperationen anböten. Da komplexe medizinische Leistungen in Zukunft überwiegend in spezialisierten Zentren erbracht werden sollten, muss nach Ansicht der Kammerversammlung auch die Weiterbildung angepasst werden. Damit angehende Fachärztinnen und Fachärzte die gesamte Breite ihres Faches erlernen könnten, müssten Weiterbildungsverbünde von Krankenhäusern unterschiedlicher Versorgungsstufen und Praxen geschaffen werden. „Wenn Intensivbetten knapp werden, trifft das nicht nur Coronapatienten. Das trifft Patienten mit anderen schweren Erkrankungen genauso.“ Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein

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