Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2022

30 | Jahresbericht 2022 Ärztekammer Nordrhein Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik Mit dem Krankenhausgestaltungsgesetz und der neuen Krankenhausplanung übernimmt Nordrhein- Westfalen (NRW) eine Vorreiterrolle für eine Trend- wende in der Krankenhausplanung der Länder. Statt der vorhandenen Bettenzahlen sollen erstmals die tatsächlichen Fallzahlen als Planungsgrund- lage herangezogen werden. Die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) hat gemeinsammit der Krankenhauskommission der ÄkNo den Entwicklungsprozess eng begleitet und konnte wichtige inhaltliche Impulse setzen. Hintergründe der neuen Krankenhausplanung NRW Als eines der bedeutsamsten politischen Vorhaben hatte sich im Jahr 2017 die damals neue schwarz-gelbe Landesregierung die grundlegende Verbesserung der Krankenhausstrukturen und Patientenversorgung in Nordrhein-Westfalen zum Ziel gesetzt. Grundlage der geplanten Krankenhausreform wurde das 2018 vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) unter der Leitung von NRW-Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann in Auftrag gegebene Gutachten „Krankenhauslandschaft Nordrhein-Westfalen“ .* Die Veröffentlichung im September 2019 legte einige der auch innerhalb der Ärzteschaft als unstrittig wahrgenommenen Schwachstellen des bisherigen Systems offen. Dazu gehörten • eine Tendenz zu einer medizinischen Überversorgung in den Ballungszentren, • eine teilweise Unterversorgung in ländlichen Regionen des Landes, • ein teils unkoordinierter, kontraproduktiver Wettbewerb, • die Bettenzahl, die als zentrale Planungsgrundlage eine gezielte Steuerung von Kapazitäten verhindert sowie • eine insgesamt zu geringe Orientierung an den tatsächlichen Bedarfen und an der Behandlungsqualität. In mehr als 50 Sitzungen tagte der Landesaus- schuss für Krankenhausplanung (§ 15 Abs. 1 KHGG NRW), der sich unter anderem aus Vertretern der Krankenhausgesellschaft, der Krankenkassen und der nordrhein-westfälischen Ärztekammern unter der Leitung des MAGS zusammensetzt, und erarbeitete die Grundzüge des neuen Krankenhausplans für Nordrhein-Westfalen. Der Landesausschuss folgte dabei dem Vorschlag der Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe und zog die medizinischen Fachgesellschaften zur Einschätzung der jeweiligen Leistungsbereiche und -gruppen insbesondere mit Blick auf die Definition der Leistungsgruppen hinzu. Die Ärztekammer Nordrhein hatte zur Bewertung relevanter Leistungsgruppen und um sich selber umfassend auf die Beratungen auf Landesebene vorzubereiten, vorab ebenfalls Experten um ihre Einschätzung gebeten. Auf dieser Basis entwickelten das Landesgesundheitsministerium, die beiden nordrhein-westfälischen Ärztekammern, die Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen in anspruchsvollen und konstruktiven Sitzungen eine neue Planungssystematik. Dabei wurden auch wesentliche Schwächen des bisherigen Systems, die aus dem zugrundeliegenden Gutachten hervorgingen, identifiziert und korrigiert. Im Ergebnis richtet sich die Systematik für die Krankenhäuser primär an der ärztlichen Weiterbildungsordnung aus. Die neue Planungssystematik Der alte Krankenhausplan basierte – wie der Großteil der Krankenhauspläne der Länder – vornehmlich auf einer starren betten- und fachabteilungsbezogenen Planung, sodass die neue Planungssystematik eine entsprechende gesetzliche Anpassung erforderte. Die rechtliche Grundlage für die Einführung der neuen Rahmenvorgaben wurde mit der Novellierung des Krankenhausgestaltungsgesetzes (KHGG NRW), das im März 2021 in Kraft trat, geschaffen. Der neue Krankenhausplan 2022: NRW ist Vorreiter für einen Paradigmenwechsel Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Krankenhausplan. Nach einem zweijährigen Reformprozess hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales den Krankenhausplan am 27. April 2022 veröffentlicht. Ziel ist die nachhaltige Stärkung der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen. Dr. med. Christian Köhne, MHBA, Geschäftsführender Arzt der Ärztekammer Nordrhein Dipl.-Biol. Christa Schalk, MPH, Stellv. Geschäfts- führerin der Ärztekammer Nordrhein * Erstellt durch die Partnerschaft Deutschland – Berater der öffentlichen Hand GmbH in Zusammenarbeit mit der Lohfert & Lohfert AG und dem Fachgebiet Management im Gesundheitswesen der Technischen Universität Berlin

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