Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2022

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2022 | 31 Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik Der neue Krankenhausplan NRW sieht nunmehr eine stärkere Orientierung am tatsächlichen Versorgungsgeschehen vor. Statt vorgehaltener Betten sollen die tatsächlichen Fallzahlen in Leistungs- bereichen und Leistungsgruppen als Grundlage dienen. Ziel des neuen Krankenhausplans NRW ist gemäß § 1 Krankenhausgesetz des Landes NordrheinWestfalen (KHG NRW), „eine patienten- und bedarfsgerechte gestufte wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung durch Krankenhäuser sicherzustellen. Die Krankenhäuser sollen vorhandene Spielräume ausschöpfen, leistungsfähig, sparsam und eigenverantwortlich wirtschaften." Leistungsbereiche orientieren sich an der Weiterbildung Die Krankenhausplanung NRW wird zukünftig maßgeblich an 32 medizinischen Leistungsbereichen und 64 untergeordneten Leistungsgruppen ausgerichtet, die das Landesgesundheitsministe- rium auf der Grundlage der Rahmenvorgaben gemäß § 13 KHGG NRW nach differenzierten Ver- sorgungskapazitäten festgelegt hat. Die Leistungsbereiche bilden dabei den übergeordneten medizinischen Rahmen, der sich an der Weiterbildungsordnung der Ärztekammern orientiert. Sogenannte allgemeine und spezifische Leistungsgruppen sind Unterdisziplinen der Leistungsbereiche. Spezifische Leistungsgruppen orientieren sich hauptsächlich an wesentlichen medizinischen Maßnahmen die über OPS-Codes identifiziert werden. Die allgemeinen Leistungsgruppen decken den weiteren Bedarf ab. Die Leistungsgruppen sind zukünftig das zentrale Steuerungselement der Krankenhausplanung. Sie sind an näher ausgeführte Qualitätsanforderungen geknüpft. Typische Qualitätskriterien sind dabei Vorgaben zur Menge, Qualifikation und Verfügbarkeit des Personals, zur Geräteausstattung und zur Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen. Über regionale Planungskonzepte wird 2023 entschieden Alle Entscheidungen zur konkreten Umsetzung der Vorgaben des Krankenhausplans werden durch sogenannte regionale Planungskonzepte erfolgen. Diese Konzepte werden ab Oktober 2022 von den Krankenhausträgern und den Krankenkassen in einem sechsmonatigen Prozess ausgehandelt. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, auf Basis dieser Verhandlungen im Jahr 2023 über einen Großteil der regionalen Planungskonzepte zu entscheiden. Für die Krankenhäuser ist dies eine neue, existenzielle Herausforderung. Diese Herausforderung ist mit der Chance gekoppelt, langfristig in neuen medizinisch und wirtschaftlich sinnvollen Strukturen zu planen. Die Landesregierung hat angekündigt, die neuen Strukturen mit notwendigen Investitionsmitteln finanziell zu fördern. Die Ärzte- kammer Nordrhein steht bei Beratungen und für Moderationen unterstützend zur Verfügung. Krankenhäuser im Kammerbereich Nordrhein, Stand: Juli 2022 Quelle: trinovis

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