Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2022

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2022 | 73 Medizinische Grundsatzfragen den, krisenfesten und modernen Gesundheitssystem werde angestrebt. Zudem möchte die Regierung beim Aufbau des EU-Gesundheitsdatenraums Unterstützung leisten, um ein interoperables EUGesundheitsdatenökosystem aufzubauen. Einen Überblick über die in der Vergangenheit gefassten gesetzlichen Vorgaben zur Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen findet sich unter www.aekno.de/wissenswertes/ehealth-aerztlicher-beirat/ ehealth/gesetze-und-verordnungen-ehealth. Sachstand Telematikinfrastruktur – gematik GmbH Die gematik hat ihre Bemühungen um mehr Transparenz intensiviert. Ein wesentlicher Baustein hierbei ist eine Webseite, auf der sich Interessierte über den aktuellen Stand der Digitalisierung im Gesundheitswesen informieren können. Auf der Seite finden sich zudem aktuelle Informationen zur Telematikinfrastruktur (TI) und ihren An- wendungen (www.gematik.de/telematikinfrastruktur/transparenz). Des Weiteren veranstaltet die gematik vermehrt Online-Seminare zu Anwendungen wie elektronisches Rezept (eRezept), elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder Notfalldatenmanagement (NFDM). Seit Herbst 2021 ko- operiert die gematik mit der Ärztekammer Berlin, um Erkenntnisse der Ärztinnen und Ärzte vor Ort für die Weiterentwicklung der TI stärker zu berücksichtigen. Zudem hat die gematik im Juni 2022 damit begonnen, in regelmäßigen Abständen alle Landesärztekammern über die aktuellen Entwicklungen in der TI per Videokonferenz zu informieren. Pflichtanwendungen 1. Elektronische Patientenakte Seit dem 1. Juli 2021 sind Ärztinnen und Ärzte per Gesetz verpf lichtet, auf Anfrage einer Patien- tin oder eines Patienten auf Daten einer vorhandenen ePA zuzugreifen oder Daten mit qualifizierter elektronischer Signatur auf der ePA abzu- speichern. Etwa 0,6 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten verfügen aktuell über eine ePA (Stand: Juli 2022). Als Grund hierfür wird häufig zum einen eine unzureichende Bewerbung seitens der zuständigen Krankenkassen gesehen, zum anderen aber auch das als aufwendig empfundene Prozedere zur Installation und Inbetriebnahme einer ePA auf Seite der Patienten. 2. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ursprünglich sollte die eAU zum 1. Januar 2021 offiziell starten. Da technische Komponenten nicht rechtzeitig f lächendeckend verfügbar waren, wurde eine Übergangsregelung zum 1. Oktober 2021 vereinbart. Da zu dem neuen Termin erneut die technischen Voraussetzungen bei zahlreichen Softwareherstellern und Krankenkassen nicht gegeben waren, gelang es der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine weitere Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2022 durchzusetzen. Seit dem 1. Juli 2022 ist die Nutzung der eAU für alle Vertragsärzte verpf lichtend. Konkret bedeutet dies, dass die AUBescheinigung elektronisch an die Krankenkassen übermittelt wird und Patienten vorerst weiterhin einen Ausdruck für den Arbeitgeber sowie für sich selbst erhalten. Sobald die elektronische Übermittlung der AU-Daten von den Krankenkassen an den Arbeitgeber gemäß dem 3. Gesetz zur Bürokratieentlastung zum 1. Januar 2023 startet, wird voraussichtlich auch der 2. Papierausdruck für den Arbeitgeber komplett entfallen. 3. Elektronische Rezeptverordnung Bis Ende des Jahres 2021 wurde an dem Termin zur verpf lichtenden Einführung des eRezeptes zum 1. Januar 2022 seitens des BMG festgehalten. Am 21. Dezember 2021 verkündete das BMG, dass die Einführung des eRezeptes vorerst nicht stattfindet. Als Begründung wurde angegeben, dass die Technik nicht f lächendeckend zur Verfügung stehe. Anfang Juni 2022 beschlossen die Gesellschafter der gematik, dass die eRezept-Einführung stufenweise erfolgen soll. Die neue Planung sah vor, dass alle Apotheken bundesweit ab dem 1. September 2022 technisch in der Lage sein müssen, eRezepte anzunehmen. Seit dem 1. September 2022 soll das eRezept bei Ärztinnen und Ärzten in PilotPraxen oder -Krankenhäusern sukzessive in drei Stufen in den Versorgungsprozess integriert werden. 1. Stufe: Westfalen-Lippe 2. Stufe: 6 Regionen (noch nicht bekannt) 3. Stufe: 9 Regionen (noch nicht bekannt)

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