Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2022

76 | Jahresbericht 2022 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen Kammerversammlungen Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens nahm einen großen Raum bei den Kammerversammlungen der ÄkNo am 13. November 2021 und 12. März 2022 ein. In der Novemberversammlung forderte die nordrheinische Ärzteschaft die Gesundheitspolitik dazu auf, die gesetzlich vorgegebenen TI-Sanktionsmaßnahmen gegenüber allen KV-Abrechnern um mindestens zwölf Monate auszusetzen. Die Entwicklung von TI-Anwendungen für eine bestmögliche Patientenversorgung und nicht weiter für eine effiziente Krankenkassenverwaltung solle in den Fokus gerückt werden. Insbesondere ein barrierefreier oder barrierearmer Zugang für Menschen mit alters- oder krankheitsbedingten Defiziten müsse von Beginn an berücksichtigt werden. Auch genderspezifische Aspekte sollten aus Sicht der Kammerversammlung einbezogen werden. Zudem beanstandete die Kammerversammlung, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Übermittlung der eAU die Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten tangiere und das Arzt-PatientenVerhältnis stören könne. Der Gesetzgeber und das BMG wurden aufgefordert, dass in den nächsten zwei Jahren vorrangig die technischen Entwicklungen in der Patientenversorgung unter Einbeziehung ärztlicher Expertise vorangetrieben werden soll- ten. Auch das Thema Datensicherheit mit Blick auf mögliche Cyberangriffe wurde berücksichtigt. Die Delegierten forderten die Politik auf, das Konzept einer fortlaufenden Telematikinfrastruktur einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen und Rechtssicherheit sowie Finanzierungsregelungen zu garantieren. Die Kammerversammlung forderte den Gesetzgeber auf, dass auch nach der erstmaligen Zulassung Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGAs) eine kontinuierliche Evaluation sichergestellt werden müsse. Updates sollten demnach eine erneute Zulassung durch das BfArM durchlaufen. Die Kammerversammlung sprach sich für ein gesetzliches Diskriminierungsverbot für Krankheit und Krankheitsdaten aus ePAs aus. Ärztliche elektronische Dokumentation dürfe keinesfalls das Patientenwohl beschädigen. In der Kammerversammlung imMärz 2022 wurde das BMG aufgefordert, dass die gematik GmbH Berufsschulen und Landesärztekammern kostenfreie Demozugänge zur TI und Testversionen der Praxissoftware zur Verfügung stellt. MFA-Auszubildende und Ärzte könnten sich so mit den sich ständig weiterentwickelnden TI-Anwendungen ver- traut machen. Diese Demozugänge sollten als Teil der Zulassungsvoraussetzungen für die Ärzteschaft zeitlich unbefristet zugänglich sein. Dies würde eine Bewertung von aktuell zugelassenen DiGAs für Ärzte erleichtern, ob eine Anwendung voraussichtlich für bestimmte Patienten geeignet erscheint. Ärztlicher Beirat Digitalisierung Nordrhein-Westfalen Im Jahr 2021 haben fünf Sitzungen des Ärztlichen Beirates Digitalisierung Nordrhein-Westfalen unter Vorsitz von Dr. med. Christiane Groß, M.A. (ÄkNo) und Dr. med. Dr. phil. Hans-Jürgen Bickmann (ÄKWL) stattgefunden. Stimmberechtigte Mitglieder sind kurativ tätige Ärzte, Zahnärzte und Psychologische Psychotherapeuten aus allen Bereichen Nordrhein-Westfalens. Bisher hat der Ärztliche Beirat Digitalisierung NRW zum Beispiel Empfehlungen zur Arztbriefschreibung, zum Notfalldatenmanagement, zum Medikationsplan, zur Nachverhandlung der TI sowie Anforderungen zur Nutzung einrichtungsübergreifender elektronischer Patientenakten abgegeben. In der Vergangenheit hat der Beirat die Anforderungen erarbeitet, die an vom Arzt geführte übergreifende elektronische Patientenakten zu stellen sind. In den Ärztlichen Beirat ist ein Vertreter der gematik entsandt, der kontinuierlich über den aktuellen Sachstand berichtet. Ad-Hoc Ausschuss E-Health und KI Unter Vorsitz von Dr. med. Christiane Groß, M.A. haben vier Sitzungen per Videokonferenz im Jahr 2021 stattgefunden. Die Mitglieder beraten den Vorstand der ÄkNo und sprechen Empfehlungen aus. 2021 haben sich die Ausschussmitglieder unter anderem eingehend über technische Hürden von Praxisverwaltungssystem-Herstellern zur Umsetzung der TI-Anwendungen informiert. Im Übrigen hat sich der Ausschuss mit den rechtlichen Fragestellungen im praktischen Umgang mit der ePA aus ärztlicher Sicht befasst. Weiterhin empfahl der Ausschuss dem ÄkNo-Vorstand, Fortbildungsangebote von außerärztlichen Organisationen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen kritisch zu verfolgen, da sonst das Risiko bestehe, dass sich derartige Qualifikations- angebote an den Landesärztekammern „vorbei“ entwickeln. Auch das Thema EU-Gesundheitsdatenraum wurde bereits Mitte 2021 in dem Ausschussgremium thematisiert.

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