Rheinisches Ärzteblatt 5/2023

Magazin 6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2023 Berufskolleg Bonn Ärzte als Lehrkräfte gesucht Für den medizinischen Fachkundeunterricht sucht das Bonner Ludwig-ErhardBerufskolleg ab sofort für eine Lehrtätigkeit ab August 2023 Ärztinnen und Ärzte als nebenberufliche Lehrerinnen und Lehrer. Sie sollen die Auszubildenden zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) unterrichten. Der Umfang der Lehrtätigkeit beträgt maximal zwölf Stunden je Woche und bezieht sich auf die Fächer „Behandlungsassistenz und Patientenbetreuung“, mit den Inhalten Hygiene, Grundlagen der allgemeinen Anatomie, Physiologie und Pathologie sowie Diagnostik, Therapie und Prävention. Außerdem gehören die Erstellung und Korrektur von Klassenarbeiten, die Aufarbeitung von Unterrichtsmaterialien sowie Bildungsgangarbeit zum Aufgabenspektrum. Die schulische Ausbildung von MFA erfolgt in Nordrhein an insgesamt 24 kaufmännischen Berufskollegs. Die Ärztekammer Nordrhein unterstützt die berufsbildenden Schulen bei der Suche nach geeigneten Lehrerinnen und Lehrern. Zuständig für die Stellenfreigabe, die Stellenbesetzung und die Besoldung sind in Nordrhein die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf. Ärztinnen und Ärzte, die an einer Lehrtätigkeit am Bonner Ludwig-Erhard-­ Berufskolleg interessiert sind, können sich direkt beim Schulleiter Oberstudiendirektor Friedrich Kampmann melden. E-Mail: leb.schulleitung@ schulen-bonn.de bre Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung Videosprechstunde im Kindernotdienst ausgezeichnet Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) den Titel „Ausgezeichnete Gesundheit 2023“ verliehen. In der Kategorie Versorgung digital belegte die KVNO den ersten Platz mit ihrer Initiative zur telemedizinischen Erstberatung für Kinder und Jugendliche. Insgesamt standen zehn regionale Projekte der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Auswahl. Über die Preisvergabe stimmten knapp 200 Gäste vor Ort ab. Im Rahmen des KVNO-Projekts boten Ärztinnen und Ärzte in der Zeit vom 24. Dezember 2022 bis zum 31. Januar 2023 mittwochs, feiertags und am Wochenende digitale Erstberatungen an, um die hohe Belastung der Kinderarzt- und Notdienstpraxen zum Jahreswechsel zu entzerren. Es wurden mehr als 2.300 Videosprechstunden durchgeführt. Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, nahm den Preis für die KVNO entgegen. „Die Videosprechstunde hat maßgeblich zu einer Entlastung der Notdienstpraxen während der Feiertage geführt, sodass wir hier ein großes Potenzial für ein dauerhaftes Angebot im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst sehen“, betonte er. Jetzt müssten die Rahmenbedingungen für Telemedizin entsprechend angepasst werden. KVNO Praxisinhaber Mehr Geld für Arzthelferinnen Das Rheinische Ärzteblatt berichtete in seiner ersten Mai-Ausgabe 1973 ausführlich über die neuen Tarifverträge für Arzthelferinnen, wie vor 50 Jahren die Medizinischen Fachangestellten genannt wurden. Zum 1. April 1973 stiegen die Gehälter ab dem ersten Jahr nach der Ausbildung auf 905 DM pro Monat. Eine Steigerung um 8,5 Prozent, die der damaligen allgemeinen Tarifentwicklung entsprach. Mit jedem Berufsjahr stiegen die Gehälter um jeweils 30 DM auf 1.115 DM im achten Jahr der Tätigkeit. „Danach tritt für je zwei weitere Berufsjahre eine Steigerung ebenfalls um 30 DM ein, höchstens aber bis zum 26. Berufsjahr. Dieses Endgehalt, das frühestens im Alter von 43 Jahren erreicht werden kann, beträgt nach der neuen Gehaltstabelle 1385 DM.“ Auch die Ausbildungsvergütung für angehende Arzthelferinnen wurde angehoben und betrug nach dem 1. April 1973 im ersten Halbjahr der Ausbildung 240 DM, im zweiten 260 DM, im dritten 280 DM und im vierten Halbjahr 300 DM. Ausdrücklich wies das Rheinische Ärzteblatt darauf hin, dass die Gehälter brutto zu verstehen seien. „Sofern Lohnsteuerpflicht besteht, darf der Arzt also von den Gehältern und Ausbildungsvergütungen die Lohnsteuer abziehen“. Die Grenze, unterhalb der keine Sozialversicherungsabgaben von Arbeitnehmern gezahlt wurden, lag damals bei 230 DM und damit zehn DM unter der Anfangsausbildungsvergütung. Der Tarifvertrag ließ zu, dass Sorgeberechtigte eine niedrigere als die nach dem Tarifvertrag zustehende Ausbildungsvergütung vereinbaren konnten, um unter die Bemessungsgrenze zu rutschen, sodass der ausbildende Arzt die volle Beitragspflicht zu tragen hatte. bre Erster Platz für digitale Versorgung: Den Preis „Ausgezeichnete Gesundheit 2023“ nahm der KVNOVorstandsvorsitzende Dr. Frank Bergmann (Mitte) vom Zi-Vorstandsvorsitzenden Dr. Dominik von Stillfried und der Zi-Kuratoriumsvorsitzenden Dr. Annette Rommel entgegen. Foto: BILDSCHÖN/Maelsa

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