Rheinisches Ärzteblatt 5/2023

Medizinische Versorgungszentren Zwischen Profit und Patientenwohl Mai 2023 Heft 5 / 28.4.2023 77. Jahrgang Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts Verfolgt, enteignet, getötet Erinnerung an das Schicksal jüdischer Ärztinnen und Ärzte Praxen sind unterfinanziert In der ambulanten Versorgung fehlen acht Milliarden Euro Verdacht auf Kindesmisshandlung Wie Ärztinnen und Ärzte sich richtig verhalten

Wenn die Waage das Leben bestimmt – Anorexia nervosa im Kindes- und Jugendalter Mittwoch, 10. Mai 2023, 15:30 –17:45 Uhr, Live Online-Seminar Die Veranstaltungen sind kostenfrei. Anmeldung erforderlich über unsere Homepage www.iqn.de/Fortbildungen des IQN Bitte beachten: Anrechnung der Fortbildungspunkte nur bei vollständiger Teilnahme Bei Interesse senden wir Ihnen gerne unseren Newsletter: iqn@aekno.de Kontakt Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf Tel.: 0211 4302-2752 oder -2751 iqn@aekno.de Internet www.iqn.de IQN Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein Einrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechts Anmeldung und Information Begrüßung Dr. med. Sabine Mewes Stellv. Geschäftsführerin des IQN Einführung und Moderation Prof. Dr. med. Bernd Hemming Facharzt für Allgemeinmedizin Niedergelassen in Duisburg Pränataler Kinderschutz Dr. med. Jan-Peter Siedentopf Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe Oberarzt und Leiter der Ambulanz für Suchterkrankungen und Infektionen in der Schwangerschaft Klinik für Geburtshilfe, Charité Universitätsmedizin Berlin Pränataler Kinderschutz aus juristischer Sicht Max C. Perick Richter am Amtsgericht Amtsgericht Recklinghausen Aktuelles zu RISKID Dr. med. Ralf Kownatzki Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Niedergelassen in Duisburg Vorsitzender RISKID e.V. Anerkannt mit 2 Fortbildungspunkten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche erkennen und richtig handeln, Teil 9 Pränataler Kinderschutz Mittwoch, 03. Mai 2023,15:30 –17:00 Uhr, Live Online-Seminar Videokonferenz am xx, xx , von xx:00 –xx:00 Uhr Videokonferenz: Titel Va Online Achtung: Programmänderungen möglich! Begrüßung Dr. med. Sabine Mewes Stellv. Geschäftsführerin des IQN Einführung und Moderation Prof. Dr. med. Beate Herpertz-Dahlmann Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Direktorin der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters Universitätsklinik RWTH Aachen Neue Erkenntnisse zur kindlichen und jugendlichen Anorexia nervosa und den Auswirkungen der Corona-Pandemie Prof. Dr. med. Beate Herpertz-Dahlmann Die Magersucht und ich – Gespräch mit einer ehemaligen Patientin Ehemalige Patientin im Gespräch mit Dr. med. Brigitte Dahmen M.Sc. Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Oberärztin der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters Universitätsklinik RWTH Aachen Psyche und Soma – Auswirkungen des Hungerzustandes auf den wachsenden Organismus PD Dr. med. Jochen Seitz Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Oberarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters Arbeitsgruppenleiter „Translationale Essstörungsforschung“ Koordinator Neuroimaging/Essstörungsforschung Universitätsklinik RWTH Aachen Eltern als Ko-Therapeuten – neue Behandlungsformen bei der jugendlichen Anorexia nervosa Dr. med. Brigitte Dahmen M.Sc. Eltern-Selbsthilfe – Ein Gespräch Monika Franzen Vorsitzende des Vereins Elternnetzwerk Magersucht e.V. und eine weitere Mutter im Gespräch mit Prof. Dr. med. Beate Herpertz-Dahlmann Anerkannt mit 3 Fortbildungspunkten

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 /2023 3 Heft 5 • Mai 2023 Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Foto: Jochen Rolfes Freiberuflichkeit erhalten Der 127. Deutsche Ärztetag in Essen wird sich mit dem Thema „Freiheit und Verantwortung in der ärztlichen Profession“ befassen. Vor dem Hintergrund von Kontrollbürokratie im Gesundheitswesen und einer sich verselbstständigenden Kommerzialisierung unserer gesundheitlichen Versorgung geht es darum, die Freiberuflichkeit als kennzeichnende Eigenschaft des Arztberufs zu erhalten. Wenn wir die Qualität der Patientenversorgung in Deutschland weiterhin auf einem hohen Niveau erhalten wollen, muss es uns Ärztinnen und Ärzten unabhängig vom Ort unserer Tätigkeit möglich sein, unseren Patientinnen und Patienten eine individuelle und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Behandlung zukommen zu lassen. Das setzt Therapiefreiheit ebenso voraus wie die Bereitstellung der dazu notwendigen Mittel. Eine so verstandene Freiberuflichkeit kennzeichnet unseren Beruf seit der Antike. „Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf.“ So lautet der zweite Satz der Bundesärzteordnung. Mit der Bundesärzteordnung regelt der Bundesgesetzgeber den bundesrechtlichen Rahmen für die Ausübung des ärztlichen Berufs. Diese Sicht übernimmt auch die (Muster-)Berufsordnung (MBO) für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte. An ihrem Beginn heißt es wörtlich: „Ärztinnen und Ärzte dienen der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung. Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe. Er ist seiner Natur nach ein freier Beruf.“ Dann heißt es in der MBO weiter: „Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der Menschen mitzuwirken.“ Die Berufsordnung regelt dann im Folgenden die für die einzelne Ärztin, den einzelnen Arzt geltenden Pflichten gegenüber Patienten, den Berufskollegen und der Ärztekammer. Dabei trifft die Berufsordnung keinerlei Unterscheidung, ob es sich um selbstständige Ärztinnen und Ärzte in eigener Praxis, angestellte Ärztinnen und Ärzte in einem Krankenhaus, in der Praxis eines anderen Kollegen, in einem MVZ, im öffentlichen Gesundheitsdienst oder bei einem anderen Arbeitgeber handelt – wo immer sie tätig werden, gilt, dass sie einen freien Beruf ausüben und dass sie den Regeln der Berufsordnung zu folgen haben. Diese Grundsätze sind für uns deshalb von Bedeutung, weil sie ausschließen, dass ein Arbeitgeber uns in Fragen der Ausübung der Heilkunde irgendwelchen Weisungen unterwerfen kann. Die Bundesärzteordnung ist da völlig klar: „Ausübung des ärztlichen Berufs ist die Ausübung der Heilkunde unter der Berufsbezeichnung "Arzt" oder "Ärztin".“ Das heißt im Umkehrschluss: Wer als Unternehmen oder Institution eine angestellte Ärztin oder einen angestellten Arzt beschäftigt, der muss damit akzeptieren, dass er ihr oder ihm Weisungen nach Art, Ort und Zeit der Arbeit erteilen können mag, aber in die Ausübung der Heilkunde kann er nicht hineinregieren. Nur wenn wir die Klarheit darüber wahren, verhindern wir, dass die Rationalität der allgemeinen Waren- und Dienstleistungswirtschaft unsere Arbeit infiziert. Weder mehr Markt noch mehr Staat sind gute Alternativen zu der in der Bundesärzteordnung und den Regeln der ärztlichen Profession selbst getroffenen Definition über die Rolle und die beruflichen Pflichten des Arztes. Der Erhalt der Freiberuflichkeit bleibt für die Qualität der ärztlichen Berufsausübung und damit für die Qualität der Patientenversorgung von herausragender Bedeutung. Es scheint, dass wir in einer Zeit leben, in der wir diese Gedanken wieder stärker in den Vordergrund holen müssen.

Die Veranstaltungen sind kostenfrei. Anmeldung erforderlich über unsere Homepage www.iqn.de/Fortbildungen des IQN Bitte beachten: Anrechnung der Fortbildungspunkte nur bei vollständiger Teilnahme Bei Interesse senden wir Ihnen gerne unseren Newsletter: iqn@aekno.de Kontakt Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf Tel.: 0211 4302-2752 oder -2751 iqn@aekno.de Internet www.iqn.de IQN Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein Einrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechts Anmeldung und Information Achtung: Programmänderungen möglich! Videokonferenz am xx, xx , von xx:00 –xx:00 Uhr Videokonferenz: Titel Va Online Begrüßung Dr. med. Sabine Mewes Stellv. Geschäftsführerin des IQN Einführung und Moderation Prof. Dr. med. Rainer Surges MHBA Facharzt für Neurologie Direktor der Klinik und Poliklinik für Epileptologie Universitätsklinikum Bonn Epilepsie – ein Überblick Prof. Dr. med. Katja Menzler Fachärztin für Neurologie, Oberärztin Stellv. Leiterin des Epilepsiezentrums Hessen Philipps-Universität Marburg Etablierte und neue Therapieoptionen bei Epilepsien Prof. Dr. med. Rainer Surges MHBA Seltenere Epilepsieformen und deren Therapiemöglichkeiten PD Dr. med. Nico Melzer Facharzt für Neurologie Leitender Oberarzt Klinik für Neurologie Universitätsklinikum Düsseldorf Leben mit Epilepsie – Wie berate ich meine PatientInnen? Ralf Berkenfeld Facharzt für Neurologie und Nervenheilkunde Epileptologische Schwerpunktpraxis Niedergelassen in Neukirchen-Vluyn Anerkannt mit 3 Fortbildungspunkten Epilepsie – Gewitter im Kopf Mittwoch, 24. Mai 2023,15:30 –17:45 Uhr, Live Online-Seminar Begrüßung Dr. med. Sabine Mewes Stellv. Geschäftsführerin des IQN Einführung und Moderation Dr. med. Ralph Krolewski Facharzt für Allgemeinmedizin Niedergelassen als Hausarzt in Gummersbach 1. Vorsitzender Kreisstelle Oberbergischer Kreis im Hausärzteverband Nordrhein e.V. Vorstand Hausärzteverband Nordrhein e.V. Klimasprechstunde – Bedeutung, Konzept und Patientenbezug Dr. med. Ralph Krolewski Auswirkungen des Klimawandels auf Hauterkrankungen und Allergien Prof. Dr. med. Silke Hofmann Fachärztin für Dermatologie, Allergologie, Berufsdermatologie (ABD) und Medikamentöse Tumortherapie Chefärztin des Zentrums für Dermatologie, Allergologie und Dermatochirurgie Inhaberin des Lehrstuhls für Dermatologie der Universität Witten-Herdecke Der Einfluss des Klimawandels auf die Kindergesundheit Dr. med. Thomas Lob-Corzilius Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Kinderpneumologie, Allergologie und Umweltmedizin Osnabrück Der Einfluss des Klimawandels auf Infektionserkrankungen Dr. med. Ulrike Haars Fachärztin für Innere Medizin und Infektiologie Niedergelassen in Krefeld Anerkannt mit 3 Fortbildungspunkten Klimawandel und Gesundheit Mittwoch, 31. Mai 2023,15:30 –17:45 Uhr, Live Online-Seminar

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 /2023 5 Medizinische Versorgungszentren Zwischen Profit und Patientenwohl Verfolgt, enteignet, getötet Kaum hatten die Nationalsozialisten 1933 die Macht ergriffen, begannen sie, die jüdischen Ärztinnen und Ärzte aus ihren Stellungen und Ämtern zu drängen. Viele wurden in die Emigration getrieben, die Mehrheit der im Land Verbliebenen fiel dem Holocaust zum Opfer. Gefährdete Kinder – wahrnehmen, erkennen, handeln Hämatome an ungewöhnlichen Körperteilen, alte Brüche, ein schlechter Ernährungszustand, Verhaltensstörungen: Eine Broschüre informiert Ärztinnen und Ärzte, wie sie mit Verdachtsfällen von Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung umgehen können. Meinung Freiberuflichkeit erhalten Seite 3 Magazin Seiten 6 bis 10 Videosprechstunde im Kindernotdienst ausgezeichnet · Berufskolleg Bonn: Ärzte als Lehrkräfte gesucht · Vor 50 Jahren · Kommunikation im medizinischen Alltag: Überarbeitete Auflage erschienen · Workshops zum eLogbuch · Finanzhilfen für Arztpraxen · Kammer online · Dialogforum: Patienten interprofessionell im Team versorgen · GOÄ-Novelle: Ärzteschaft informiert über angemessene Vergütung · Studium und Berufseinstieg Thema MVZ: Zwischen Profit und Patientenwohl Seite 12 Spezial Verfolgt, enteignet, getötet Seite 16 Gesundheits- und Sozialpolitik Der Countdown läuft Seite 21 Kostendeckende Finanzierung der Praxen gefordert Seite 22 Praxis Gefährdete Kinder – wahrnehmen, erkennen, handeln Seite 24 Wissenschaft und Fortbildung Fehler bei der Arzneimitteltherapie – Folge 137 der Reihe „Aus der Arbeit der Gutachterkommission“ Seite 25 Tagungen und Kurse Seite 29 Fortbildungsveranstaltungen der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein Seite 30 RÄ Regional Seite 34 Bücher Seite 38 An Rhein und Ruhr Seite 39 Kulturspiegel „Essen? Essen find ich gut!“ Seite 40 Amtliche Bekanntmachungen Seite 41 Amtliche Bekanntmachungen der Ärztekammer Nordrhein auf www.aekno.de Amtliche Bekanntmachungen der KV Nordrhein auf www.kvno.de Impressum Seite 41 Titelgestaltung: Eberhard Wolf Foto: seewhatmitchsee/istockphoto.com Heft 5 • Mai 2023 Der Einfluss privater Finanzinvestoren in der ambulanten Versorgung wächst. Das befeuert die Sorge, die medizinische Versorgung könnte sich in Zukunft nicht mehr in erster Linie am Wohl der Patientinnen und Patienten orientieren, sondern an den Renditeerwartungen der Geldgeber.

Magazin 6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2023 Berufskolleg Bonn Ärzte als Lehrkräfte gesucht Für den medizinischen Fachkundeunterricht sucht das Bonner Ludwig-ErhardBerufskolleg ab sofort für eine Lehrtätigkeit ab August 2023 Ärztinnen und Ärzte als nebenberufliche Lehrerinnen und Lehrer. Sie sollen die Auszubildenden zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) unterrichten. Der Umfang der Lehrtätigkeit beträgt maximal zwölf Stunden je Woche und bezieht sich auf die Fächer „Behandlungsassistenz und Patientenbetreuung“, mit den Inhalten Hygiene, Grundlagen der allgemeinen Anatomie, Physiologie und Pathologie sowie Diagnostik, Therapie und Prävention. Außerdem gehören die Erstellung und Korrektur von Klassenarbeiten, die Aufarbeitung von Unterrichtsmaterialien sowie Bildungsgangarbeit zum Aufgabenspektrum. Die schulische Ausbildung von MFA erfolgt in Nordrhein an insgesamt 24 kaufmännischen Berufskollegs. Die Ärztekammer Nordrhein unterstützt die berufsbildenden Schulen bei der Suche nach geeigneten Lehrerinnen und Lehrern. Zuständig für die Stellenfreigabe, die Stellenbesetzung und die Besoldung sind in Nordrhein die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf. Ärztinnen und Ärzte, die an einer Lehrtätigkeit am Bonner Ludwig-Erhard-­ Berufskolleg interessiert sind, können sich direkt beim Schulleiter Oberstudiendirektor Friedrich Kampmann melden. E-Mail: leb.schulleitung@ schulen-bonn.de bre Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung Videosprechstunde im Kindernotdienst ausgezeichnet Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) den Titel „Ausgezeichnete Gesundheit 2023“ verliehen. In der Kategorie Versorgung digital belegte die KVNO den ersten Platz mit ihrer Initiative zur telemedizinischen Erstberatung für Kinder und Jugendliche. Insgesamt standen zehn regionale Projekte der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Auswahl. Über die Preisvergabe stimmten knapp 200 Gäste vor Ort ab. Im Rahmen des KVNO-Projekts boten Ärztinnen und Ärzte in der Zeit vom 24. Dezember 2022 bis zum 31. Januar 2023 mittwochs, feiertags und am Wochenende digitale Erstberatungen an, um die hohe Belastung der Kinderarzt- und Notdienstpraxen zum Jahreswechsel zu entzerren. Es wurden mehr als 2.300 Videosprechstunden durchgeführt. Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, nahm den Preis für die KVNO entgegen. „Die Videosprechstunde hat maßgeblich zu einer Entlastung der Notdienstpraxen während der Feiertage geführt, sodass wir hier ein großes Potenzial für ein dauerhaftes Angebot im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst sehen“, betonte er. Jetzt müssten die Rahmenbedingungen für Telemedizin entsprechend angepasst werden. KVNO Praxisinhaber Mehr Geld für Arzthelferinnen Das Rheinische Ärzteblatt berichtete in seiner ersten Mai-Ausgabe 1973 ausführlich über die neuen Tarifverträge für Arzthelferinnen, wie vor 50 Jahren die Medizinischen Fachangestellten genannt wurden. Zum 1. April 1973 stiegen die Gehälter ab dem ersten Jahr nach der Ausbildung auf 905 DM pro Monat. Eine Steigerung um 8,5 Prozent, die der damaligen allgemeinen Tarifentwicklung entsprach. Mit jedem Berufsjahr stiegen die Gehälter um jeweils 30 DM auf 1.115 DM im achten Jahr der Tätigkeit. „Danach tritt für je zwei weitere Berufsjahre eine Steigerung ebenfalls um 30 DM ein, höchstens aber bis zum 26. Berufsjahr. Dieses Endgehalt, das frühestens im Alter von 43 Jahren erreicht werden kann, beträgt nach der neuen Gehaltstabelle 1385 DM.“ Auch die Ausbildungsvergütung für angehende Arzthelferinnen wurde angehoben und betrug nach dem 1. April 1973 im ersten Halbjahr der Ausbildung 240 DM, im zweiten 260 DM, im dritten 280 DM und im vierten Halbjahr 300 DM. Ausdrücklich wies das Rheinische Ärzteblatt darauf hin, dass die Gehälter brutto zu verstehen seien. „Sofern Lohnsteuerpflicht besteht, darf der Arzt also von den Gehältern und Ausbildungsvergütungen die Lohnsteuer abziehen“. Die Grenze, unterhalb der keine Sozialversicherungsabgaben von Arbeitnehmern gezahlt wurden, lag damals bei 230 DM und damit zehn DM unter der Anfangsausbildungsvergütung. Der Tarifvertrag ließ zu, dass Sorgeberechtigte eine niedrigere als die nach dem Tarifvertrag zustehende Ausbildungsvergütung vereinbaren konnten, um unter die Bemessungsgrenze zu rutschen, sodass der ausbildende Arzt die volle Beitragspflicht zu tragen hatte. bre Erster Platz für digitale Versorgung: Den Preis „Ausgezeichnete Gesundheit 2023“ nahm der KVNOVorstandsvorsitzende Dr. Frank Bergmann (Mitte) vom Zi-Vorstandsvorsitzenden Dr. Dominik von Stillfried und der Zi-Kuratoriumsvorsitzenden Dr. Annette Rommel entgegen. Foto: BILDSCHÖN/Maelsa

Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 /2023 7 Facharztprüfungen Anmeldeschluss und Termine Der nächste zu erreichende Prüfungszeitraum zur Anerkennung von Facharztkompetenzen, Schwerpunktbezeichnungen und ZusatzWeiterbildungen bei der Ärztekammer Nordrhein ist vom 21. August bis 8. September 2023. Anmeldeschluss: Freitag, 30. Juni 2023 Ärztinnen und Ärzte, die zur Prüfung zugelassen sind, erhalten eine schriftliche Ladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit mindestens 14 Tage vorher. www.aekno.de/Weiter bildung/Pruefungen ÄkNo Weiterbildung Workshops zum eLogbuch Die Ärztekammer Nordrhein bietet ab sofort einen kompakten Online-Workshop rund um das elektronische Logbuch (eLB) für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung sowie für Weiterbildungsbefugte an. Der 45-minütige Kurs soll den Einstieg und das Arbeiten mit dem eLB erleichtern. Mitarbeiterinnen der Weiterbildungsabteilung zeigen unter anderem, wie der Login über das Portal „Meine ÄkNo“ funktioniert, wie ein eLogbuch angelegt wird und wie die Weiterbildungsbeauftragten Dokumentationen freigeben können. Auch ist viel Raum für Fragen der Teilnehmer vorhanden, da die Teilnehmerzahl jeweils auf 25 begrenzt ist. Die Kammer plant, diesen gebührenfreien Workshop im 14-tägigen Turnus ab 4. Mai 2023 anzubieten. Informationen und Anmeldung unter www.aekno.de/ elogbuch bre Wieder mehr Abtreibungen Die Zahl der von Arztpraxen und Krankenhäusern gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche bei Frauen in Nordrhein-Westfalen erreichte 2022 mit 22.558 Fällen den höchsten Stand seit 2010. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes war für 2022 eine Steigerung um 13,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit dem bisher niedrigsten Stand (19.887) zu verzeichnen. 95,1 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche erfolgten nach gesetzlich vorgeschriebener Beratung; 4,9 Prozent der Abbrüche wurden aufgrund einer medizinischen Indikation oder eines Sexualdelikts durchgeführt. Die Eingriffe wurden fast ausschließlich (96,3 Prozent) ambulant vorgenommen. TG Kurz gemeldet Mehr Geld für Geburtshilfe Mit 25 Millionen Euro sollen in Nordrhein-Westfalen (NRW) 38 Krankenhäuser mit bedarfsnotwendigen Abteilungen für Geburtshilfe unterstützt werden. Wie das Gesundheitsministerium des Landes mitteilt, orientiert sich die Bedarfsnotwendigkeit an der Fahrzeit, die eine Frau aufwenden muss, um die nächstgelegene Geburtshilfe zu erreichen. Die Fördersumme stammt vom Bund als Überbrückungshilfe bis zu der für 2024 geplanten Reform der Krankenhausfinanzierung. Das NRW-Gesundheitsministerium verteilt die Fördersumme nach den bundesgesetzlichen Vorgaben, die sich unter anderem an der Zahl der Geburten orientieren. TG Weniger Antibiotika verordnet Der Anteil der Patientinnen und Patienten, die bei einer Infektion der oberen Atemwege ein Antibiotikum verordnet bekommen, geht weiter zurück. Dies zeigt eine Auswertung der vertragsärztlichen Verordnungsdaten für die Jahre 2014 bis 2021 durch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Im Jahr 2021 erhielten von knapp 18,5 Millionen Patienten mit dieser Diagnose rund zwei Millionen ein Antibiotikum. Sieben Jahre zuvor bekamen noch rund fünf von 17 Millionen Patienten bei Infektion der oberen Atemwege eine Antibiotikum-Verordnung. Das Zi verwies insbesondere auf den deutlichen Rückgang der Verordnungen bei Kindern und Jugendlichen. TG „Kommunikation im medizinischen Alltag“ Überarbeitete Auflage erschienen Das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Gespräch ist Basis einer jeden Therapie. Deshalb zählt die Kommunikationsfähigkeit zur Kernkompetenz von Ärztinnen und Ärzten und nimmt bereits in der universitären Ausbildung einen hohen Stellenwert ein. Die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) hat kürzlich ihren Leitfaden „Kommunikation im medizinischen Alltag“ in einer zweiten, überarbeiteten und erweiterten Auflage herausgegeben. Der Vorstand der Kammer hatte 2015 entschieden, einen in der Schweiz entwickelten Praxisleitfaden an die deutsche Rechtslage anzupassen und der Ärzteschaft zur Verfügung zu stellen. Die vorliegende Auflage behandelt auf über hundert Seiten die Grundlagen der Kommunikation, stellt Gesprächstechniken vor und diskutiert verschiedene ärztliche Gesprächssituationen wie etwa die Anamneseerhebung, das Überbringen von schlechten Nachrichten oder auch das Gespräch mit Angehörigen von Patientinnen und Patienten. Flankiert werden die Beiträge in dem Leitfaden von erläuternden Der Leitfaden „Kommunikation im medizinischen Alltag“ kann kostenfrei bei der Pressestelle der Ärztekammer Nordrhein, E-Mail: pressestelle@aekno.de, Tel.: 0211 4302-2011, Fax: 0211 4302-2019 angefordert oder unter www.aekno.de/leitfaden-kommunikation abgerufen werden. Er steht auch als Onlineversion zur Verfügung. www.aekno.de Kommunikation im medizinischen Alltag Ein Leitfaden für die Praxis Ärztekammer Nordrhein Tersteegenstraße 9 40474 Düsseldorf Kommunikation vermitteln Atmosphäre wechselseitig Beziehung direkt indirekt Austausch Mimik Gestik Sprache Informationen Interatkion Wissen Gesprächstechniken Empathie Wahrnehmung Haltung Erfahrung Videos, die von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erstellt wurden und in der gedruckten Fassung des Leitfadens auch über QR-Codes aufgerufen werden können. bre

Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2023 Unter anderem erhalten Radiologinnen und Radiologen zusätzlich zu den staatlichen Hilfen Mehrkosten für Strom erstattet, wenn diese mehr als 500 Euro im Quartal betragen. Foto: Tyler Olson/stock.adobe.com Mibeg-Institut Erfolgreiche Kooperation Vor 30 Jahren startete das Kölner Mibeg-Institut Medizin in enger Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) das Seminar „Health Management für den leitenden ärztlichen Dienst“. Das berufsbegleitende Seminar endet mit dem Erwerb des Zertifikats „Health Management“. Bisher haben über tausend Chef- und Oberärztinnen und -ärzte an der Fortbildung teilgenommen, wie das Mibeg-Institut mitteilte. Zu den vermittelten Inhalten gehören Informations- und Kommunikationsmanagement sowie Organisations-, Personal- und Qualitätsmanagement. Zusammen mit Barbara Rosenthal vom Mibeg-Institut zeichnet das Vorstandsmitglied der ÄkNo, Dr. Anja MitrengaTheusinger M. Sc., als Mitglied des wissenschaftlichen Beirats für das Seminar verantwortlich. www.mibeg.de/medizin/ health-management/ bre Krebsgesellschaft Ärzte als Referenten gesucht Die Krebsgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. sucht Ärztinnen und Ärzte als Referenten für Vorträge zur Krebsprävention, die online oder in Präsenz in Unternehmen, Betrieben und öffentlichen Ämtern stattfinden. Thematisch stehen die allgemeine und die geschlechtsspezifische Krebsprävention im Mittelpunkt. Informationen: Krebsgesellschaft NRW, Volmerswerther Str. 20, 40221 Düsseldorf, Clemens Lorenzo Garea, E-Mail: lorenzo.garea@ krebsgesellschaft-nrw.de, Tel.: 0211 15760-9971. bre Hoher Energieverbrauch Finanzhilfen für Arztpraxen Arztpraxen mit besonders hohen Stromkosten können zusätzliche Finanzhilfen erhalten. Darauf einigten sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband am 31. März im Bewertungsausschuss. Anspruchsberechtigt sind Ärztinnen und Ärzte, die Gebührenordnungspositionen aus den Bereichen Radiologie, Strahlentherapie und Dialyse abrechnen und für ihre Apparaturen überdurchschnittlich viel Strom benötigen. Sie erhalten zusätzlich zu den staatlichen Hilfen Mehrkosten erstattet, wenn diese mehr als 500 Euro im Quartal betragen. Der durch den Bewertungsausschuss festgelegte Referenzpreis liegt bei 29 Cent pro Kilowattstunde. Liegt der Strompreis darüber, werde der Großteil der Mehrausgaben von den Krankenkassen übernommen, teilt die KBV mit. Die Regelung gilt zunächst für das Jahr 2023; ob darüber hinaus eine Verlängerung erforderlich sein wird, wollen die Vertragspartner bis zum 31. Dezember prüfen. Eine Ausweitung dieser Entlastungsmaßnahme auf weitere Fachgruppen sei mit den Krankenkassen nicht verhandelbar gewesen, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. Auch eine Ausgleichszahlung für das Jahr 2022 sei vom GKV-Spitzenverband unter Verweis auf staatliche Regelungen, die auch erst im Jahr 2023 wirksam würden, abgelehnt worden. „Mit der Sonderregelung können Härtefälle in den besonders energieintensiven Fällen abgemildert werden“, sagte Gassen. Zur Abwicklung der Finanzhilfen verständigten sich die Vertragspartner auf ein Verfahren, bei dem anspruchsberechtigte Ärzte quartalsweise eine Selbsterklärung über die zusätzlichen Stromkosten gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung abgeben. TG Essen Webseite zum 127. Deutschen Ärztetag Die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) ist Gastgeberin des 127. Deutschen Ärztetages, der vom 16. bis 19. Mai 2023 in Essen stattfindet. Eigens für das Treffen der 250 Delegierten zum deutschen Ärzteparlament hat die ÄkNo eine Informationsseite ins Internet gestellt. Diese ist über www. aerztetag2023.de aufzurufen. Dort finden sich neben dem Bewerbungsfilm auch eine Begleitbroschüre zum Deutschen Ärztetag, das Programm und die Orte, an denen der Ärztetag in Essen stattfindet. Auch Informationen zu Veranstaltungen der ÄkNo wie etwa zu der Ausstellung „Fegt alle hinweg …“ sowie ein Link zu der begleitenden App für den Deutschen Ärztetag 2023 für mobile Endgeräte finden sich auf der Seite. Unter dem Stichwort „Impressionen“ verraten Essener Ärztinnen und Ärzte ihre „Geheimtipps“ zu besonders interessanten Orten in und um Essen. Sie geben Hinweise, wo es sich zwischen den Plenarsitzungen entspannen lässt oder wo es Spannendes in der unerwartet grünen und bunten Ruhrmetropole zu entdecken gibt. Auch auf ihrem Instagram-Kanal www. instagram.com/aerztekammernordrhein unter #DÄT2023 begleitet die ÄkNo den Ärztetag mit Informationen. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail- Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre

Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 /2023 9 Im Vorfeld des 127. Deutschen Ärztetages findet am 15. Mai 2023 in der Messe Essen das diesjährige Dialogforum junge Ärztinnen und Ärzte statt. Unter dem Motto „Besser (be) handeln im Team“ diskutieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Einstellungen des ärztlichen Nachwuchses zur Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen, über rechtliche Fragen der interprofessionellen Kooperation und den Einfluss neuer Berufsbilder wie das des Physician Assistant auf die ärztliche Weiterbildung. Der medizinische Fortschritt führe zu einer zunehmenden Spezialisierung in der Patientenversorgung und verändere die Arbeitsteilung zwischen den Berufen, erklärt die Bundesärztekammer die Auswahl des diesjährigen Themas. Dies ermögliche einerseits eine immer hochwertigere Versorgung, führe aber andererseits zu einem vermehrten Abstimmungsbedarf zwischen den Berufsgruppen, die zum Teil Aufgaben übernehmen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Gemeinsam wolle man deshalb in Essen diskutieren, wie eine teamorientierte Zusammenarbeit gelingen könne und wer künftig mit welchen Qualifikationen für welche Aufgaben zuständig sein solle. Ärztinnen und Ärzte, die an der Veranstaltung teilnehmen wollen, melden sich bitte bis spätestens 8. Mai unter baek.de/ anmeldungDialog an. Dort ist auch das Programm abrufbar. Das Dialogforum findet am Montag, den 15. Mai von 13 bis 16 Uhr im Saal Essen in der Messe Essen, Messeplatz 1, 45131 Essen statt. HK GOÄ-Novelle Ärzteschaft informiert über angemessene Vergütung Die Bundesärztekammer (BÄK) sowie die ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften haben Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach erneut aufgefordert, die völlig veraltete Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von Grund auf zu reformieren. Nach drei Jahrzehnten Stillstand sei die Geduld der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland zu Ende, erklärte die BÄK Ende März. Mit Hinweisen zur angemessenen Vergütung von zurzeit zu niedrig bewerteten zuwendungsintensiven Leistungen wolle man Ärztinnen und Ärzte dabei unterstützen, ein ausreichendes Honorar abrechnen zu können. Leben ohne Qualm Mit Kunst gegen Nikotin Zum 21. Mal ruft die Landesinitiative „Leben ohne Qualm“ (LoQ) zur Teilnahme an einem Hip-Hop-Wettbewerb zur Tabakprävention auf. Vor allem das Thema Nichtrauchen soll von den jungen Künstlerinnen und Künstlern positiv in ihren Songs oder auch Videos transportiert werden. Es winken Preise im Gesamtwert von 3.500 Euro. Nach Jahren rückläufiger Raucherzahlen unter Jugendlichen sind diese wieder deutlich angestiegen. Nach einer Studie zum Rauchverhalten in Deutschland (DEBRA-Studie) wuchs der Anteil jugendlicher Raucherinnen und Raucher zwischen 14 und 17 Jahren von 8,7 Prozent im Jahr 2021 auf 15,9 Prozent im vergangenen Jahr. Auch der Konsum von E-Zigaretten stieg in dieser Altersgruppe von 0,5 auf 2,5 Prozent in diesem Zeitraum. Informationen zum Hip-Hop-Wettbewerb unter www.loq.nrw.de/hiphop bre Reproduktion Kommission berufen Eine von der Bundesregierung berufene Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat sich am 31. März konstituiert. Die interdisziplinär zusammengesetzte Kommission soll in zwei Arbeitsgruppen prüfen, ob Regulierungen für einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie für eine Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft möglich sind. TG Die App zum Deutschen Ärztetag informiert umfassend über das Vorprogramm, über das Programm der Arbeitssitzungen, aber auch über Kultur-, Gastronomie- und Freizeitangebote in und um Essen. Sie kann unter www.aekno.de heruntergeladen werden. Dialogforum junge Ärztinnen und Ärzte Patienten interprofessionell im Team versorgen Unter www.bundesaeztekammer.de finden sich ein Merkblatt der BÄK zu abweichenden Honorarvereinbarungen und zur rechtssicheren Anwendung höherer Steigerungsfaktoren sowie ein Faltblatt für privatversicherte und selbstzahlende Patientinnen und Patienten. Es liege nun in der Hand des Bundesgesundheitsministers, diese belastende Notlösung schnellstmöglich unnötig zu machen, so die BÄK. Die für eine GOÄ-Reform notwendigen Vorarbeiten hätten die Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherer und die Beihilfe bereits erledigt. HK

10 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2023 Magazin – Studium und Berufseinstieg internationale und schöne Stadt erlebt wie Barcelona. Umso dankbarer bin ich, ein ganzes Semester hier leben zu dürfen und die Stadt von ihren ganz unterschiedlichen Seiten kennenlernen zu können. Die Uni stellt mich bisher vor einige Herausforderungen. Da ist zum Beispiel die Sprache. Gott sei Dank hatte ich bisher den Großteil meiner Kurse und Vorlesungen in „Castellano“, was wir unter „Spanisch“ verstehen, und nicht in dem sonst in Katalonien typischen „Catalán“, das nochmals eine ganz eigene Sprache ist. Auch das Einfinden in die organisatorischen Dinge oder das Verstehen der Strukturen, Lehr- und Prüfungskonzepte stellt mich vor gewisse Herausforderungen. Doch auch wenn viele Dinge hier anders sein mögen, wie beispielsweise die viel kleineren Gruppen und eine dadurch eher Schulklassen ähnliche Atmosphäre oder die regelmäßigeren Überprüfungen, ist es umso schöner zu sehen, dass manche Dinge eben auch gar nicht anders sind und sich genau wie bei uns in Deutschland verhalten. Der Zusammenhalt und die Unterstützung der Studierenden untereinander zählen zum Beispiel dazu. Abschließend kann ich sagen, dass ich noch lange nicht alles gesehen habe, was diese Stadt zu bieten hat. Ich hoffe sehr, dass ich nach und nach vor allem an der Uni mehr ankomme. Ich bin auf jeden Fall total gespannt, was die nächsten Monate noch bringen werden und voller Vorfreude auf alles, was noch kommt! Wie erlebt Ihr das Studium der Humanmedizin? Schreibt mir an medizin studium@aekno.de. Nachdem ich mich ziemlich genau vor einem Jahr etwas planlos und ohne ein Wort Spanisch zu können für ein Erasmus-Semester in Spanien beworben habe, war ich umso überraschter, wie schnell dieses Jahr vorüberging und ich mit gepacktem Koffer im Zug Richtung Barcelona saß. Ohne allzu große Erwartungen, soweit das überhaupt möglich ist nach all den positiven Erfahrungsberichten, die mich von ehemaligen Erasmus-Studentinnen und -Studenten erreicht haben, aber mit vielen Ungewissheiten und natürlich auch einigen Sorgen, Zweifeln und Ängsten habe ich Mitte Februar mein Erasmus-Semester an der Universitat Autónoma de Barcelona begonnen. Und was soll ich sagen: Der erste Monat ist bereits wie im Flug vergangen. So viele neue Eindrücke, Leute und Erfahrungen machen es mir bisher unmöglich, hier so etwas wie ein Alltagsgefühl zu entwickeln. Aber gerade das macht den Aufenthalt auch so spannend. Jeder Tag ist anders. Manchmal weiß ich morgens noch nicht, was der restliche Tag so bringt und an unerwarteten Wendungen bereithält. Aber eins ist sicher: Diese Stadt macht alles möglich! Ich habe selten eine so vielfältige, dynamische, Bonn Offizieller Abschied in Talar und Barett Am 8. Juli 2023 verabschiedet die Universität zu Bonn ihre Absolventinnen und Absolventen des Abschlussjahrgangs 2022/2023 auf der Bonner Hofgartenwiese mit einem rauschenden Universitätsfest. Die Bonner Universität erwartet über tausend Graduierte gemeinsam mit ihren Familien, Freunden und Universitätsmitgliedern. Die Studierenden, die ihr Studium in dem aktuellen Jahrgang erfolgreich abgeschlossen haben, bekommen bei dem Fest ihre Urkunden überreicht. Auch gehört zur Bonner Tradition, die den Tag zu etwas ganz Besonderem werden lässt, dass die Absolventen in Talar und Barett gekleidet sind und sich zum traditionellen „Hütewerfen“ versammeln. Im Rahmen des Bühnenprogramms wird die Bonner BrassBand Druckluft zu hören sein. Absolventinnen und Absolventen können sich ab sofort bis zum 2. Juni 2023 mit bis zu drei Begleitpersonen für das Universitätsfest online anmelden unter www.uni-bonn.de/universitaetsfest. bre Düsseldorf Tag der Allgemeinmedizin Zum zwölften Mal lädt das Institut für Allgemeinmedizin der Heinrich-HeineUniversität Düsseldorf im Mai zum Tag der Allgemeinmedizin ein. Die ganztägige Fortbildungsveranstaltung richtet sich vor allem mit den zehn angebotenen Workshops sowohl an niedergelassene Hausärztinnen und -ärzte als auch an das gesamte Praxisteam. Zu Beginn referiert Professor Dr. rer. medic. Ralph Möller vom Institut für Versorgungsforschung am Centre for Health and Society der Düsseldorfer Universität zu „Multiprofessioneller Versorgung von älteren Menschen“. Bei den Workshops stehen unter anderem die interprofessionelle Versorgung von Bewohnern in stationären Einrichtungen, Diabetesbehandlung, Rheuma und die ambulante Versorgung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen auf dem Programm. Ein Workshop stellt das Hausärztliche Forschungspraxennetz NRW (HAFO.NRW) vor. Der Tag der Allgemeinmedizin findet am Samstag, 6. Mai 2023 von 9 bis 16 Uhr in den Räumen der O.A.S.E. der HeinrichHeine-Universität, Gebäude 16.61, Universitätsstraße 1 in Düsseldorf statt. Informationen und Anmeldung beim Institut für Allgemeinmedizin unter zeynep.acar @med.uni-duesseldorf.de, Tel.: 0211 8119751, Fax: 0211 81-18755. Anmeldemöglichkeit unter www.uniklinik-duesseldorf. de über „Institut für Allgemeinmedizin“ und „Öffentliche Veranstaltungen“. bre Ein ganz besonderer Moment: das traditionelle Hütewerfen der Graduierten beim Bonner Universitätsfest. Foto: Volker Lannert/Uni Bonn Hannah Stamm Foto: privat Mail aus Barcelona

Die Veranstaltungen sind kostenfrei. Anmeldung erforderlich über unsere Homepage www.iqn.de/Fortbildungen des IQN Bitte beachten: Anrechnung der Fortbildungspunkte nur bei vollständiger Teilnahme Bei Interesse senden wir Ihnen gerne unseren Newsletter: iqn@aekno.de Kontakt Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf Tel.: 0211 4302-2752 oder -2751 iqn@aekno.de Internet www.iqn.de IQN Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein Einrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechts Anmeldung und Information Achtung: Programmänderungen möglich! Videokonferenz am xx, xx , von xx:00 –xx:00 Uhr Videokonferenz: Titel Va Online In einem neuen Fortbildungsformat wird ein Patientenfall aus dem Praxisalltag vorgestellt und aus der Sicht unterschiedlicher Fachrichtungen diskutiert sowie die komplexen Anforderungen an die Versorgung aufgezeigt. Schwerpunkt der Diskussion: Wie kann eine möglichst leitliniengerechte Therapie bei multimorbiden Patientinnen und Patienten gestaltet werden, bei der auch die Lebensqualität berücksichtigt wird? Save the Date Fallkonferenz Multimorbidität Mittwoch, 14. Juni 2023,15:30 Uhr, Live Online-Seminar Begrüßung Dr. med. Carsten König M. san. Stellv. Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Einführung und Moderation Dr. med. Martina Levartz, MPH Geschäftsführerin des IQN Monika Rueb Mitglied im Landesvorstand West Verband medizinischer Fachberufe e.V. Was sage ich denn jetzt? Kommunikation mit onkologischen Patientinnen und Patienten und ihren Zugehörigen Veronika Schönhofer-Nellessen Geschäftsführung Palliatives Netzwerk für die Region Aachen e.V. Leiterin des Bildungswerkes Aachen und der Servicestelle Hospiz Bewegungs- und Trainingstherapie onkologischer Patientinnen und Patienten Michael Mendes Wefelnberg Sportwissenschaftler (M.A.) Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand AG „Onkologische Bewegungsmedizin“ Centrum für Integrierte Onkologie (CIO) Klinik für Innere Medizin I, Universitätsklinik Köln Anerkannt mit 3 Fortbildungspunkten Neue Impulse für den Praxisalltag Wie begleite ich onkologische Patientinnen und Patienten im Praxisalltag? Mittwoch, 30. August 2023,15:30 –17:45 Uhr, Live Online-Seminar

Thema 12 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2023 Als 2004 die ersten Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) an den Start gingen, versprach man sich davon eine bessere sektoren- und fachübergreifende Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie attraktivere Arbeitsbedingungen für die nachwachsende Medizinergeneration. Der Erfolg scheint dem Modell recht zu geben. Lag die Zahl der MVZ bundesweit im Jahr 2012 noch bei 1.938, waren es der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zufolge im vergangenen Jahr bereits 4.179, ein Plus von gut 115 Prozent. Knapp 26.000 Ärztinnen und Ärzte arbeiten demnach inzwischen in MVZ, gut 24.000 von ihnen als Angestellte. Was Ärzteschaft und Politik jedoch aktuell besorgt, ist der zunehmende Einfluss von international agierenden Finanzinvestoren, die den „Markt“ der ambulanten Versorgung für sich entdeckt haben. Er ist wenig konjunkturanfällig, krisensicher und angesichts der gut 50 Milliarden Euro, die gesetzliche und private Krankenversicherungen 2021 allein für die ärztliche Behandlung ihrer Versicherten in Praxen und MVZ ausgegeben haben, lukrativ. Der Einstieg der Kapitalgeber in die ambulante Versorgung erfolgt dabei in der Regel über den Erwerb eines Krankenhauses, das als Vehikel für die Gründung von MVZ oder MVZ-Ketten dient. Üblich ist anschließend der Aufkauf weiterer Praxen. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die so entstandenen größeren Einrichtungen dann gewinnbringend weiterverkauft. Die deutsche Ärzteschaft kritisiert seit Jahren diese „Buy-and-Sell-Strategie“ der Kapitalgebergesellschaften (Private Equity) als wenig nachhaltig und als potenzielle Gefahr für die Qualität der Patientenversorgung – zuletzt auf dem 126. Deutschen Ärztetag im Mai 2022 in Bremen. Minister wettert gegen Heuschrecken Auf Wiederhall stoßen die ärztlichen Bedenken inzwischen auch in der Politik. Mit scharfen Worten kündigte Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach Ende letzten Jahres in der Bild am Sonntag an, er werde einen Riegel davorschieben, dass Investoren „mit absoluter Profitgier“ in großem Stil Arztpraxen aufkauften. Er werde noch im ersten Quartal 2023 einen Gesetzentwurf vorlegen, der den Einstieg „dieser Heuschrecken“ in die Praxen unterbinde. Der Zeitplan ist zwar nicht mehr zu halten. Aber auch die Länder machen Druck. Erst Ende März sprach sich die Gesundheitsministerkonferenz der Länder dafür aus, vor allem investorengetragene MVZ (iMVZ) stärker zu regulieren. Die Länder Bayern und Rheinland-Pfalz haben in deren Auftrag inzwischen einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der wesentliche Forderungen der Ärzteschaft aufgreift. Dazu gehören beispielsweise ein MVZ-Register, das Transparenz über die Eigentumsverhältnisse schaffen soll, Höchstversorgungsanteile von iMVZ in einer Region, um Monopole zu verhindern, sowie eine Stärkung der Position von Ärztinnen und Foto: seewhatmitchsee/istockphoto.com MVZ: Zwischen Profit und Patientenwohl Neben dem Fachkräftemangel prägt zurzeit die Kommerzialisierung im Gesundheitswesen die gesundheitspolitische Debatte. Befeuert wird sie insbesondere durch den wachsenden Einfluss privater Finanzinvestoren in der ambulanten Versorgung. Die Sorge: Die medizinische Versorgung könnte sich in Zukunft nicht mehr in erster Linie am Wohl der Patientinnen und Patienten orientieren, sondern an den Renditeerwartungen der Geldgeber. Die Ärzteschaft spricht sich für eine Regulierung „des Marktes“ mit Augenmaß aus. von Heike Korzilius

Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 /2023 13 wirtschaftlichen gesundheitlichen Versorgung aufzulösen, schreibt das Ministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Drucksache 20/5166). Zentrale Fragen bleiben: Wie wirkt sich die stärker werdende Orientierung an Renditeerwartungen schon jetzt auf die Arbeitsbedingungen und die berufliche Unabhängigkeit von Ärztinnen und Ärzten aus? Wo bleibt das Patientenwohl? Und wie kann das Gesundheitswesen im Sinne der Daseinsfürsorge zukunftsfest gestaltet werden? Darüber diskutierten am 7. März im Rahmen des Forums Gesundheit 2023 der Ärztekammer Nordrhein in Mülheim Expertinnen und Experten aus Medizin und Politik mit Ärztinnen und Ärzten vor Ort. Die Veranstaltung unter dem Titel „Kommerzialisierung der Medizin – Bleibt der Patient auf der Strecke?“, zu der die Kreisstelle Mülheim geladen hatte, war Teil des Rahmenprogramms des 127. Deutschen Ärztetages, der in diesem Jahr vom 16. bis 19. Mai in Essen stattfindet. Ärztliche Unabhängigkeit schützen Das Streben nach Gewinn und Rendite dürfe weder im Krankenhaus noch in der ambulanten Versorgung medizinische Entscheidungen dominieren und Ärztinnen und Ärzte in ihrer Unabhängigkeit einschränken, stellte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, fest. Bei aller berechtigten Kritik insbesondere am Geschäftsmodell der von Investoren betriebenen Medizinischen Versorgungszentren plädierte Reinhardt jedoch für eine differenzierte Sichtweise. So gelte es, auf der einen Seite ökonomische Realitäten anzuerkennen und auf der anderen Seite zu verhindern, dass Renditeerwartungen das medizinische Handeln bestimmten – mit allen Folgen für das ärztliche Selbstverständnis und das Arzt-Patient-Verhältnis. MVZ böten jungen Ärztinnen und Ärzten vielfach attraktive Anstellungsbedingungen und zahlten höhere Ärzten in iMVZ, um diese vor dem Einfluss von Kapitalinteressen zu schützen. Glaubt man den Analysten einer der weltweit größten Unternehmensberatungen, Bain & Company, sind die Aussichten für Kapitalbeteiligungsgesellschaften auf dem Gesundheitsmarkt auch für 2023 „solide“. Das liege unter anderem an den seit Jahren überdurchschnittlichen Renditen, die mit diesen Investitionen erzielt würden. Schätzungen zufolge lag das Transaktionsvolumen der weltweiten Übernahmen im Gesundheitswesen im vergangenen Jahr zwischen 90 und 100 Milliarden US-Dollar – übertroffen nur von dem Rekordwert von 151 Milliarden US-Dollar im Jahr 2021, so Bain & Company. Unübersichtliches Marktgeschehen Systematische Übersichten über Transaktionen im deutschen Gesundheitswesen oder die Zahl der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), die sich in der Hand von Fremdinvestoren befinden, gibt es nicht. Von einem „unübersichtlichen Marktgeschehen“ schreibt der freie Journalist Rainer Bobsin, der sich seit Jahren mit dem Thema beschäftigt, im Juli 2022. Nach seinen Recherchen befinden sich derzeit etwa 1.400 bis 1.500 medizinische und zahnmedizinische MVZ-Standorte im Besitz von Private Equity Gesellschaften. Das ist ein Anteil von gut einem Prozent an den insgesamt rund 141.000 Arzt- und Zahnarztpraxen in Deutschland. Ähnliche Zahlen liefert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit Blick auf den Anteil investorenbetriebener MVZ an der Versorgung. Dieser liegt zum Beispiel in Bayern zwischen 0,5 und einem Prozent. Das BMG hatte auf Bitten der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden einen Bericht über den Einfluss von iMVZ auf die ärztliche und zahnärztliche Versorgung angefertigt und dafür sieben Gutachten aus den Jahren 2020 bis 2022 ausgewertet (Drucksache 20/5166). Für die ärztliche Versorgung folgert das Ministerium, dass der Anteil der MVZ – ob mit oder ohne Fremdinvestor – gegenüber anderen Praxisformen mit drei Prozent noch immer gering ausfällt. Mit 78 Prozent dominierten weiterhin Einzelpraxen und klassische Berufsausübungsgemeinschaften (19 Prozent) die ambulante Versorgung. Eine „erhebliche Marktkonzentration auf iMVZ“ lasse sich nur für den Sonderbereich der Labormedizin feststellen. Diesen teilten sich etwa zur Hälfte fünf Laborketten untereinander auf, schreibt das Ministerium. Es kommt zu dem Schluss, dass die vorliegenden Gutachten zu iMVZ zwar keine nachweisbar negativen Zusammenhänge zwischen Inhaberschaft und Versorgungsqualität oder eine unsachgemäße Konzentration auf bestimmte Regionen erkennen lassen. Regelungsbedarf sieht das BMG gleichwohl. Denn es gelte, das bestehende Spannungsverhältnis zwischen einer ausgeprägten Renditeorientierung und den ihr übergeordneten Versorgungszielen, insbesondere einer am medizinischen Bedarf orientierten und „Das Streben nach Gewinn und Rendite darf weder im Krankenhaus noch in der ambulanten Versorgung medizinische Entscheidungen dominieren“. Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer Foto: Stella Scheibenzuber

Thema 14 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2023 die Menschen in der Fläche, griff Reinhardt einen weiteren Kritikpunkt auf. Das gehöre ins Reich der Märchen. Kluge Rahmenbedingungen schaffen Kluge Rahmenbedingungen benötigt man aus Sicht des BÄK-Präsidenten aber nicht nur, um Fehlanreize in der Vergütung zu beseitigen oder eine medizinische Versorgung auch auf dem Land sicherzustellen. Dasselbe gelte für Regeln für den Aufkauf von Arztsitzen. „In Berlin gibt es ein MVZ mit 17 Kardiologen, die alle in etwa zur selben Zeit in den Ruhestand gehen werden. Die müssen erst mal jemanden finden, der bereit und in der Lage ist, eine solche Einheit zu übernehmen“, gab Reinhardt zu bedenken. „Da geht es darum, wer kauft wen zu welchem Preis?“ Man müsse durch faire Wettbewerbsbedingungen dafür sorgen, dass weder die ältere Generation leer ausgehe, noch dass junge Ärztinnen und Ärzte sich in Zukunft nicht mehr selbstständig niederlassen könnten. „Das, was wir vom klassischen Private Equity Kapital kennen – buy and sell – dürfen wir im Gesundheitswesen nicht zulassen“, forderte Reinhard. Investoren, die heute ins Gesundheitswesen und morgen in die Tourismusindustrie investierten, gewährleisteten keine flächendeckende Versorgung im Sinne der Daseinsvorsorge. Das Gewinnstreben des Einzelnen müsse eingebettet sein in Preise für Kassenarztsitze, als das einzelne Ärzte tun könnten. Hier müsse durch kluge Regulierung sichergestellt werden, dass die wohnortnahe, flächendeckende und umfassende Versorgung der Patientinnen und Patienten erhalten bleibe. Reinhardt verwies in diesem Zusammenhang auf das Positionspapier der BÄK zum Regelungsbedarf für investorengetragene MVZ (siehe Kasten „Die ärztliche Position stärken“). Die Bundesärztekammer spricht sich darin unter anderem gegen „Rosinenpickerei“ von Investoren aus, die sich bevorzugt auf lukrative OP-Leistungen fokussierten und die weniger gut vergütete konservative Versorgung anderen überließen. Viele iMVZ konzentrierten sich auf skalierbare, „industriell abarbeitbare“ Leistungen, sagte Reinhardt. Neben der Labormedizin und der Radiologie betreffe das insbesondere die Augenheilkunde oder die Pathologie. „Daran, dass bestimmte technische Leistungen sehr viel besser vergütet werden als zum Beispiel Gesprächsleistungen, sind wir als Ärzteschaft allerdings nicht ganz unschuldig“, gab sich Reinhardt selbstkritisch. Fehlentwicklungen in den Vergütungssystemen müsse man deshalb dringend entgegenwirken. Dabei müsse man sich an der Grundsatzfrage orientieren: „Fördern sie gutes ärztliches Handeln?“, so der BÄK-Präsident. In diesem Zusammenhang müsse man ganz klar feststellen: „Kataraktoperationen werden definitiv zu gut bezahlt und Tonsilektomien zu schlecht.“ iMVZ versorgten auch nicht Moderiert vom Geschäftsführenden Arzt der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Christian Köhne, diskutierten beim Forum Gesundheit 2023 Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, Mira Faßbach, Bündnis Junge Ärztinnen und Ärzte, sowie Uwe Brock, Vorsitzender Kreisstelle Mülheim der Ärztekammer Nordrhein (v. l.). Foto: Stella Scheibenzuber

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