Rheinisches Ärzteblatt 05/2026

Gesundheits- und Sozialpolitik 18 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2026 Über den Innovationsfonds sollen insbesondere neue Versorgungsformen auf schnellerem Weg in die Regelversorgung gelangen. Seit dem Start im Jahr 2016 sind aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen rund 800 Projekte mit mehr als zwei Milliarden Euro gefördert worden. In der Regelversorgung angekommen ist davon bislang jedoch kaum etwas. Thomas Gerst Die Freude war im August 2024 zunächst groß bei den Projektverantwortlichen am Centrum für Integrierte Onkologie (CIO) des Universitätsklinikums Aachen. Ihre vom Innovationsfonds geförderte Studie FamilienSCOUT, mit der die Wirksamkeit der Unterstützung von Familien mit minderjährigen Kindern und einem an Krebs erkrankten Elternteil durch eine feste Ansprechperson gezeigt worden war, wurde auf Beschluss des Innovationsausschusses zum Transfer in die Regelversorgung empfohlen. In einer Pressemitteilung des Universitätsklinikums hieß es damals, mit Familien-SCOUT sei es gelungen, eine neu geschaffene Struktur in der onkologischen Versorgung in die Regelversorgung zu überführen. „Künftig können wir auf diese Weise deutschlandweit einen langfristigen Beitrag für die Versorgung von Familien mit Krebserkrankungen leisten“, wurde der Direktor des CIO Aachen, Professor Dr. Tim H. Brümmendorf zitiert. Von der anfänglichen Euphorie über die Empfehlung des Innovationsausschusses für Familien-SCOUT ist mittlerweile beim CIO kaum noch etwas zu spüren. Eine bundesweite Regelversorgung, die mehr abbildet als freiwillige selektivvertragliche Regelungen auf regionaler Ebene mit einigen wenigen Krankenkassen, scheint nach wie vor außerhalb des Möglichen. Ernüchtert haben Brümmendorf und das Projekt-Team realisiert, dass eine Empfehlung des Innovationsausschusses für eine Überführung in die Regelversorgung nicht automatisch zum erhofften Ziel führt. Denn dieser Transfer kann in diesem Fall nur gelingen, wenn die dafür erforderlichen RahmenbedingunSteiniger Weg ins System gen, etwa im Sozialgesetzbuch V oder in der Vereinbarung der Bundesmantelvertragspartner über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten, geschaffen werden. Transfer kaum umsetzbar Hieran mitzuwirken, zeigte sich zumindest der GKV-Spitzenverband in seiner Bewertung der Versorgungsforschungs-Studie Familien-SCOUT wenig geneigt. In der vom Innovationsausschuss nach seiner Empfehlung erbetenen Stellungnahme betont der GKV-Spitzenverband, dass sich aus den Ergebnissen der Studie nicht ableiten lasse, dass aufsuchende Angebote in diesem Kontext einen Vorteil bieten. „Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden und etablierten, vielseitigen Versorgungsangebote wird daher seitens des GKV-Spitzenverbands kein Versorgungsdefizit gesehen.“ Das Familien-SCOUT-Team ist nun überzeugt, dass der vom Innovationsausschuss empfohlene Transfer neuer Versorgungsformen in die Regelversorgung kaum umsetzbar ist, wenn die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen nicht gleichzeitig ausreichend ausdifferenziert werden. „Einerseits Innovation zurecht zu fordern und hoch erfolgreich zu fördern, aber anderseits die Rahmenbedingungen im SGB V für deren Umsetzung nicht zu erweitern, stellt ein kaum auflösbares Spannungsfeld dar“, betonen Brümmendorf und Projektleiterin Dr. Andrea Petermann-Meyer gegenüber dem Rheinischen Ärzteblatt. Man kümmere sich nun darum, das Angebot von Familien-SCOUT aus eigener Kraft in der Region aufrechtzuerhalten und andere Regionen, die diese neue Versorgungsform implementieren wollen, mit Beratung und verschiedenen Materialien zu unterstützen. Der beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingerichtete Innovationsfonds hat seit dem Start im Jahr 2016 aus Versichertengeldern rund 800 Projekte mit mehr als zwei Milliarden Euro gefördert. Der Großteil davon mit rund 1,4 Milliarden Euro entfiel auf Projekte zu neuen Versorgungsformen wie beispielsweise FamilienScout. Die restlichen Mittel wurden für die Förderung versorgungsnaher Forschung verwendet. Nach vorübergehender Halbierung der Fördersumme im Jahr 2026 stehen ab 2027 wieder wie zuvor jährlich 200 Millionen Euro – nunmehr entfristet – zur Verfügung. Gefördert werden laut gesetzlichem Auftrag insbesondere Projekte zu sektorenübergreifenden Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und hinreichendes Potenzial aufweisen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden. Votum nach Projektabschluss Beschlussgremium ist der Innovationsausschuss, der sich aus Vertretern der G-BA-Organisationen sowie des Gesundheits- und Forschungsministeriums zusammensetzt. Nach Abschluss eines geförderten Projekts zu neuen Versorgungsformen beschließt der Innovationsausschuss, ob auf der Grundlage der Projektergebnisse eine Überführung in die Regelversorgung empfohlen wird. Beim Blick auf die BeGrafik: G-BA

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